Generalplanung Einsteinufer Fassaden- und Dachsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: BA-GAE 0001/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Einsteinufer Fassaden- und Dachsanierung
Generalplanung Einsteinufer Fassaden- und Dachsanierung.
Einsteinufer 43, 10587
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Bereich des Hochbaus als Generalplanung für die Fassaden- und Dachsanierung des Gebäudes Einsteinufer 43. Dies umfasst im Wesentlichen die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude, Freianlagen, der Tragwerksplanung, anteilige, notwendige Planungsleistungen der Technischen Ausstattung und der Bauphysikalischen Beratung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Planung des Brandschutzes Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI. Die UdK beabsichtigt zunächst die Leistungsstufe 1 (LP1,2) zu beauftragen und behält sich vor, die weiteren Leistungen stufenweise abzurufen (Option). Kern des Vorhabens ist die bauliche Ertüchtigung der Gebäudehülle des Gebäudes zum Erhalt der Gebäudesubstanz und zur Verbesserung der energetischen Situation insbesondere der Fassade des Verwaltungsgebäudes. Eine bauliche Erweiterung der Flächen ist nicht geplant. Der Fokus liegt auf einer baulichen Lösung mit einem größtmöglichen energetischen Effekt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes und der Umsetzung einer gestalterisch hochwertigen Lösung.
Inhalte der Sanierung sind als im Wesentlichen:
— Erneuerung der Fassade Verwaltungsgebäude Einsteinufer,
— Erneuerung, Sanierung der Fassade und Dächer der Shedhallen, Verbindungsbauten,
— die denkmalgerechte Sanierung bzw. Aufarbeitung der Außenanlagen und Erschließungswege des Innenhofes.
Gesamtzahl der Beschäftigten, davon Architekten/Ingenieure im Bereich der Gebäudeplanung und davon mit je 5 Jahren Berufserfahrung der letzten Jahre 2018-2020:
— Gesamtzahl der Beschäftigten – bewertet wird der Ø der Jahre 2018-2020: >4 bis <8 Pers., interpoliert – max. 4 Punkte,
— davon beschäftigte Architekten/Ingenieure im Bereich der GP – bewertet wird der Ø der Jahre 2018-2020: >2 bis <8 Pers., interpoliert – max. 6 Punkte,
— davon mit jeweils 5 Jahren Berufserfahrung – bewertet wird der Ø der Jahre 2018-2020: >1 bis <6 Pers., interpoliert – max. 6 Punkte.
Gesamtumsatz und Honorarumsatz im Bereich Gebäudeplanung (GP) der Jahre 2017-2019:
— Gesamtumsatz (netto) – bewertet wird der Ø der Jahre 2017-2019: >1,5 Mio. bis <4,5 Mio. EUR interpoliert – max. 3 Punkte,
— Honorarumsatz (netto) im Bereich der GP – bewertet wird der Ø der Jahre 2017-2019: > [Betrag gelöscht] EUR bis < 3 Mio. EUR , interpoliert – max. 6 Punkte.
Geeignete Referenzen:
Folgende Bewertungsmethodik wird je Referenzobjekt angewandt. (max. 3 Referenzen)
a) Art des Auftraggebers: max. 4 Punkte,
b) Vergleichbarkeit der Referenz mit der Planungsaufgabe bei der UdK Berlin: max. 6 Punkte,
c) Baukosten (netto) der KG 300 + 400 nach DIN 276: > 1,5 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR , interpoliert – max. 3 Punkte,
d) Fassadenfläche (Summe in m2) der Referenz: > 1.000 bis 4.500 m2, interpoliert – max. 6 Punkte,
e) Bearbeitete Leistungsphasen Architektur (nach HOAI) 1-8: pro Phase 0,5 Punkte – max. 4 Punkte,
f) Know-how noch im Unternehmen: max. 2 Punkte.
Stufenweise Beauftragung, siehe Planervertrag unter § 4.
Mit dem Zuschlag und Vertragschluss:
— beauftragt der AG den Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß § 6.1 d. V,
— der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach § 6 Nummer 6.2 bis 6.5 – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Der Abruf erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ausschluss von Bewerbern und Bietern (§ 42 VgV):
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlegen von Nachweisen nach Aufforderung).
— Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
2. Befähigung als Architekt*in, gemäß § 75 VgV: Bestätigung (Kopie des Nachweises) über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder unter diese Bezeichnung tätig zu werden.
— Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung: Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
3. Gesamtumsatz und Honorarumsatz im Bereich Gebäudeplanung (GP) der Jahre 2017-2019: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlegen von Nachweisen nur nach Aufforderung),
4. Berufshaftplichtversicherung für Sach- und Personenschäden: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlage des Nachweises nur im Auftragsfall).
Zu Eignungskriterium 3:
– Gesamtumsatz (netto): je Geschäftsjahr mind. 1,5 Mio EUR,
— Honorarumsatz (netto) im Bereich der Gebäudeplanung (GP): je Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Zu Eignungskriterium 4: Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: Sach- und Personenschäden je 3 Mio. Deckungssumme. Die Gesamtleistung des Versicherers in einem Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte betragen.
Die geforderten Angaben zu den Versicherungshöhen führen bei Nichterfüllung zu einem Ausschluss.
5. Gesamtzahl der Beschäftigten, davon Architekten/Ingenieure im Bereich der Gebäudeplanung und davon mit je 5 Jahren Berufserfahrung der letzten Jahre 2018-2020: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlegen von Nachweisen nur nach Aufforderung),
6. geeignete Referenzen: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck.
Zu Eignungskriterium 5:
— Anzahl der Beschäftigten (insgesamt): Ø je Kalenderjahr mind. 4 Personen,
— davon beschäftige Architekten/Ingenieure im Bereich der Gebäudeplanung: Ø je Kalenderjahr mind. 2 Personen,
— davon Architekten/Ingenieure mit je 5 Jahren Berufserfahrung: Ø je Kalenderjahr mind. 1 Person.
Zu Eignungskriterium 6: Mindestanforderung: mindestens 3 Referenzen über Fassadenplanungen*:
— davon ein Projekt mit Baukosten der KG 300 + 400 größer 4 Mio. EUR /netto,
— davon ein Projekt mit einer Fassadenfläche von > 4 500 m2 und
— davon ein Projekt nach dem 31.12.2012 realisiert (Tag der Übergabe an den Nutzer).
*Definition: Planung für die Herstellung oder Erneuerung überwiegend vertikaler Fassadenflächen, wobei die Fassade als eigenständiges konstruktives Element ausgebildet wurde (z. B. Element-, Pfosten-Riegel-, vorgehängte Fassaden oder vergleichbares).
Alle Unteranforderungen können in einem Projekt erfüllt sein, insgesamt müssen jedoch 3 Fassadenplanungsreferenzen eingereicht werden.
Nachweis der Berufszulassung § 75 VgV – Architekten/Ingenieure:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entspr. der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen und im Land Berlin bauvorlageberechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der RL 2013/55/EU vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV § 128 Abs. 1 GWB auch für den NU.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeines: Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Antrag beizubringen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie Ausschlussgründe nach §§ 123ff. GWB,
— Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung den Namen des Unternehmens, die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB und Eignungsnachweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]