Mobile Device Farm Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Device Farm
Der gesetzliche Auftrag der gematik umfasst gem. § 312 Abs. 1 SGB V die E-Rezept App, die von der gematik entwickelt und getestet wird. Die Tests dieser App sollen auf den gängigsten im deutschen Markt vertretenen Smartphones durchgeführt werden. Der Auftragnehmer soll eine Device-Farm von in Deutschland gebräuchlichen Smartphones betreiben, bei Verfügbarkeit neuer Geräte, diese in seine Device-Farm zeitnah hinzufügen sowie auf dem aktuellen Betriebssystem-Stand halten und dem Auftragsgeber für seine Tests über Remotezugang zur Verfügung stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Vertragsentwurf.
Gematik GmbH
Friedrichstr. 136
10117 Berlin
Remotezugriff auf Smartphones, die nur vom AG genutzt werden können (exklusiver Zugriff), und 2 variierende reale Smartphones aus einem Gerätepool der mindestens 50 verschiedene echte Geräte umfasst, die auch von anderen Kunden des AN genutzt werden können.
Der Gerätepool des AN muss zu 80 % die in Deutschland verwendeten Smartphones (inkl. der betriebenen Betriebssystem-Versionen) abdecken.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft, hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht von der Möglichkeit der Kündigung Gebrauch gemacht wird. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen [Betrag gelöscht] EUR für Personen-/Sachschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Eigenerklärung zum Standort: Die mobile Devicefarm muss an einem Standort im Radius von 550 km zum Standort der gematik in Berlin betrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat Sie die betreffenden Teile des Auftrages in ihrem Angebot anzugeben.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB
Vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYMJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de