Restaurierung, Konservierung Gemälde Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2020-132-13-IK4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restaurierung, Konservierung Gemälde
Rahmenvertrag über die Restaurierung und Konservierung von Gemälden sowie die restauratorische Begutachtung, Dokumentation und fachspezifische Beratung für den Deutschen Bundestag.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand dieses Vertrages sind Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Gemälden im Eigentum des Deutschen Bundestages (siehe www.bundestag.de/besuch/kunst) sowie an Leihnahmen. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer (AN) die gutachterlichen Schadensermittlungen und -kontrollen, die Fertigung von Arbeits- und Zustandsprotokollen, Infrarot- und Ultraviolettaufnahmen von Gemälden sowie fachspezifische Beratungen und Sonderaufgaben (z. B. Standortbegutachtungen und -bewertungen und die Konzeption von Schutz- und Hängesystemen). Collagen, Skulpturen und Papierarbeiten sowie restauratorische Arbeiten an künstlerischen Wand- und Deckenfarbfassungen sowie an Tür- und Fensterfarbfassungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Restaurierung, Konservierung Gemälde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.