Interactive Displays Referenznummer der Bekanntmachung: PV26-2020-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.provitako.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannit.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itebo.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ego-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kdgoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interactive Displays
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Lieferung von fabrikneuen Interactive Displays in unterschiedlichen Leistungsklassen nebst Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen und Services.
Die Verbandsgebiete der beteiligten Mitglieder sowie nähere Informationen, insbesondere zu den jeweiligen Standorten, erhalten Sie unter http://provitako.schulon.org/index.php?option=com_content&view=article&id=94&Itemid=194
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Lieferung von fabrikneuen Interactive Displays in unterschiedlichen Leistungsklassen nebst Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen und Services.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interactive Displays
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.datavision.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren grundsätzlich über die in Ziffer IV.1) der Vergabeunterlage genannte Stelle statt; der Versuch einer anderweitigen Kontaktaufnahme (beispielsweise telefonisch oder an eine andere als die in Ziffer II.1) der Vergabeunterlage genannte Stelle) stellt einen Verfahrensverstoß dar und kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Der Auftraggeber stellt folgende formelle Anforderungen an das Angebot; die Nichteinhaltung nachstehender Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots aus der Wertung:
— Das Angebot ist einschließlich aller Anlagen in deutscher Sprache abzufassen,
— auf dem Angebotsdeckblatt und dem Preisblatt sind bei natürlichen Personen der natürliche Name (§ 12 BGB), bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname (§ 17 HGB) anzugeben,
— auf dem Angebotsdeckblatt und dem Preisblatt sind ferner neben der Firmierung des Bieters das Datum und der Vor- und Nachname des Erklärenden anzugeben,
— das Angebot ist nach Registrierung gemäß Ziffer IV.2) elektronisch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur über die Vergabeplattform des DTVP zu versenden. Es muss zwingend ein gültiges Zertifikat für die Signatur verwendet werden,
— das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die trotz Nachforderung unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen. Das Angebot ist nur vollständig, wenn sämtliche geforderten Unterlagen jeweils vollständig enthalten sind und sämtliche Übersetzungen fremdsprachiger Nachweise beigefügt sind,
— Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein,
— Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGRDPKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB (Verpflichtung zur Vorabinformation der Bieter) verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nachderVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.