Fortentwicklung und Ausbau redaktioneller Strukturen, Abläufe und digitaler Formate Referenznummer der Bekanntmachung: 39311/21#16-1/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortentwicklung und Ausbau redaktioneller Strukturen, Abläufe und digitaler Formate
Mit der Ausschreibung soll ein Vertrag über Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Fortentwicklung und des Ausbaus redaktioneller Strukturen sowie digitaler Formate zur erfolgreichen Nutzung unterschiedlicher bestehender oder neu hinzukommender digitaler Kanäle vergeben werden. Dabei sollen die jeweiligen besonderen plattformenspezifischen Anforderungen und Besonderheiten hinsichtlich der Zielgruppen und redaktionellen Inhalte und Formate berücksichtigt werden.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Berlin
Mit der Ausschreibung soll ein Vertrag über Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Fortentwicklung und des Ausbaus redaktioneller Strukturen sowie digitaler Formate zur erfolgreichen Nutzung unterschiedlicher bestehender oder neu hinzukommender digitaler Kanäle vergeben werden. Dabei sollen die jeweiligen besonderen plattformenspezifischen Anforderungen und Besonderheiten hinsichtlich der Zielgruppen und redaktionellen Inhalte und Formate berücksichtigt werden.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortentwicklung und Ausbau redaktioneller Strukturen, Abläufe und digitaler Formate
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.