Bewachungsleistungen für Objekte des Bundespresseamtes in Berlin und Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 13614/2#8-3/2021

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=372088
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=372088
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bewachungsleistungen für Objekte des Bundespresseamtes in Berlin und Bonn

Referenznummer der Bekanntmachung: 13614/2#8-3/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn. Um die Sicherheit des BPA sowie von Veranstaltungen – insbesondere mit Schutzpersonen – an den Dienstsitzen in Berlin und Bonn als auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll bei einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles Equipment und zugehöriges Bedienpersonal sowie möglicherweise zusätzlichem Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden.

Der detaillierte Leistungsgegenstand ist dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn. Um die Sicherheit des BPA sowie von Veranstaltungen – insbesondere mit Schutzpersonen – an den Dienstsitzen in Berlin und Bonn als auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus bei einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles Equipment und zugehöriges Bedienpersonal sowie möglicherweise zusätzlichem Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden.

Der detaillierte Leistungsgegenstand ist dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu II.2.7) Laufzeit:

Es besteht die Option für den Auftraggebe den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird der entsprechende Teilnahmeantrag/das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Bewerber-/Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote entsprechend zu informieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:

— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,

— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

——der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,

—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2021