Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Förderprogramm CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien (PT CCU/CCS) Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#029
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Förderprogramm CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien (PT CCU/CCS)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, voraussichtlich beginnend mit dem 1.4.2021 die Projektträgerschaft für das Förderprogramm „CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien“ zu vergeben.
Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung für prozessbedingte Emissionen der Grundstoffindustrien ein neues Förderprogramm zur CO2-Vermeidung und Nutzung beschlossen, welches Unternehmen der Grundstoffindustrie dabei unterstützen soll, Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture Utilization / Storage, CCU/CCS) in Richtung Marktreife zu entwickeln. Die Förderung von CCU/CCS-Technologien soll Synergien mit anderen Förderprogrammen auf nationaler und europäischer Ebene nutzen und neben der eigentlichen CCU/CCS-Prozesskette auch ein entsprechendes „CCU/CCS -Ökosystem“ stimulieren. Ziel muss es sein, die notwendige technologische und prozesstechnische Kompetenz am Standort Deutschland aufzubauen, zu sichern, zu bündeln und zu vernetzen. Details zum geplanten Förderprogramm sind dem der Ausschreibung beigefügten Entwurf der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Das BMWi als Auftraggeber (im Folgenden: AG) beauftragt einen Projektträger für die Vorbereitung, Administration und Umsetzung und Flankierung der Förderung des Förderprogramms „CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien“, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche Planung, Administration und Erfolgskontrolle zu erfüllen. Ebenso wird der Projektträger die notwenige Abstimmung auf nationaler und europäischer Ebene begleiten und den AG sowie die Förderinteressenten dabei unterstützen, den Notifizierungsprozess durch die EU-KOM vorzubereiten.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Das BMWi beauftragt einen Projektträger für die Vorbereitung, Administration und Umsetzung und Flankierung der Förderung des Förderprogramms „CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien“, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche Planung, Administration und Erfolgskontrolle zu erfüllen. Ebenso wird der Projektträger die notwenige Abstimmung auf nationaler und europäischer Ebene begleiten und den AG sowie die Förderinteressenten dabei unterstützen, den Notifizierungsprozess durch die EU-KOM vorzubereiten.
Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
— Analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in allen für CCU/CCS-Technologien relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung des Förderprogramms sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen,
— Projektträgeraufgaben für das Förderprogramm „CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien“ durch Unterstützung des AN bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung, Aufbau und Pflege einer Förderstatistik,
— Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene und Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene. Unterstützung des AN bei der Entwicklung eines Konzepts für die Erfolgskontrolle mit Ziel- und Indikatorensystems,
— Begleitende Aufgaben wie Multiplikation der Erkenntnisse aus den Projekten, Gesamtkoordination sowie Unterstützung bei der Vernetzung der Projekte
Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Die Grundlaufzeit endet voraussichtlich am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate bis zum 31.12.2025.
Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 4,0 bis 4,4 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu Ausführungsbedingungen:
1. Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle/personelle Separierungen ausgeschlossen werden.
3. Eigenerklärung zur Neutralität am Forschungsmarkt. Der zu beauftragende Projektträger darf kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleit-forschungsaufträgen für die betreuten Programme des BMWi sein.
4. Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWi.
5. Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems.
6. Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersona auch kurzfristig dem Fachreferat im BMWi in Berlin auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen.
7. Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO. Mindestanforderung: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rechnungslegung für die Mittel und Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Zuwendungsrechts.
8. Nachweis des Vorliegens bzw. formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung. Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Eigenerklärungen können in einem Dokument, unterteilt nach den vorstehenden neun Bestandteilen, zusammengefasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de