Rahmenvertrag ITK-Verkabelung BVG U-Bahn und Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0021-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-176fbecefb7-[removed]b6a0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag ITK-Verkabelung BVG U-Bahn und Liegenschaften

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0021-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf den U-Bahnhöfen und den Liegenschaften der BVG sind im Rahmen von Instandhaltungs-, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen Arbeiten an den Kabelanlagen der IKT-Technik erforderlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Hauptort der Ausführung:

BVG U-Bahn und Liegenschaften

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf den Liegenschaften und U-Bahnhöfen der BVG wird ein umfangreiches Fernmelde- und Datennetz von der BVG betrieben.

Auf den U-Bahnhöfen und den Liegenschaften der BVG sind im Rahmen von Instand- haltungs-, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen Arbeiten an den Kabelanlagen der IKT-Technik erforderlich. Dies beinhaltet sowohl die Neu- wie auch die Umverlegung von Kabelführungen (aus Stahl und Kunststoff) sowie von Fernmelde-, LWL- und Datenkabeln, die Demontage, Umsetzung bzw. Aufstellung von Datenverteilerschränken, die Entsorgung von Altkabel (Cu und LWL), Aufbau passiver Daten- und Fernmeldenetze sowie die Ausführung von Durchbrüchen in Fußböden und Wänden inkl. der Erstellung erforderlicher Brandschottungen.

Darüber hinaus sind Kabel der IKT-Technik in bereits bestehende Datenschränke bzw. Fernmeldeverteiler einzuführen und gemäß der Vorgaben der BVG abzuschließen.

Bei sämtlichen Arbeiten sind die betrieblichen Festlegungen der BVG unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Es ist eine besondere Sorgfalt auf die bauliche Ordnung und Sicherheit zu legen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/05/2021
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung kann entweder:

— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ Variante 2,

— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“,

— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen.

Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

— zum Korruptionsregister,

— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,

— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,

— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,

— über die Zahlung von Steuern,

— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,

— zum Gewerbezentralregister,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),

— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Die Erklärungen

— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012),

— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012),

— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV,

Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):

— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— zur Anzahl der Mitarbeiter.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung:

— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:

— 3 Referenzen zu Arbeiten an Fernmeldeanlagen/ Kommunikationsanlagen (mindestens 1 von 3 Aufträgen mit mindestens 100 Tsd. EUR),

— 3 Referenzen zu Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln ((mindestens 2 von 3 Aufträgen mit mindestens 100 Tsd. EUR),

— Kalibrierungsnachweise von eingesetzten Messgeräten,

— Ein Nachweis, dass Komponenten und Kabel bestimmter Hersteller montiert und verlegt werden dürfen,

— Nachweis, dass je Team mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer eingesetzt wird,

— Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden mit der Berechtigung zum Anschluss, Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Anlagen und Geräten bzw. Betriebs-mittel gemäß VDE und DGUV,

— Über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausfüh-rung (z.Bsp. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Lan-des- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB).

Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe „Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien“.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes Systemzugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu Vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten angaben, Erklärungen und Nachweisenanzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG.Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB Geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein Zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu Vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber Eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.

5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:

— Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben,

— Eigenerklärung Fachkundenachweis,

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/01/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2021