Beschaffung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit Omnibussen des Auftraggebers für die Jahre 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0140-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit Omnibussen des Auftraggebers für die Jahre 2021-2022
Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit Omnibussen des Auftraggebers.
Los 1 Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit Omnibussen des Auftraggebers erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg.
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021/2022 Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Omnibussen des AG, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar. Es handelt sich für Los 1 um 20 000 Stunden = 2 000 Stunden pro Monat +/- 10 % je Monat Abweichung im Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021 = 5 Umläufe im Schienenersatzverkehr täglich. Der AG beabsichtigt, pro Monat ca. 2 000 h abzurufen. Die Leistungen umfassen mindestens 1 800 h pro Monat. Der AN verpflichtet sich bei einem Vorlauf von 3 Wochen zur jeweiligen Leistungskonkretisierung bis zu 2 200 h pro Monat zu erfüllen.
Leistungszeitraum für Option vom 1.2.2022 - 30.11.2022.
Die Bewertung der Preise erfolgt je Los.
Los 2 Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021
Die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr mit Omnibussen der BVG erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg.
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2021/2022 Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr im öffentlichen Personennahverkehr mit Omnibussen des AG, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistungserbringung für das bezuschlagte Los erfolgt planmäßig gemäß Leistungsverzeichnis. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar. Es handelt sich für Los 2 um 20 000 Stunden = 2 000 Stunden pro Monat +/- 10 % je Monat Abweichung im Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021 = 5 Umläufe im Schienenersatzverkehr täglich. Der AG beabsichtigt, pro Monat ca. 2 000 h abzurufen. Die Leistungen umfassen mindestens 1 800 h pro Monat. Der AN verpflichtet sich bei einem Vorlauf von 3 Wochen zur jeweiligen Leistungskonkretisierung bis zu 2 200 h pro Monat zu erfüllen.
Leistungszeitraum für Option vom 1.2.2022 - 30.11.2022.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Leistungszeitraum vom 1.2.2021 bis 30.11.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.