Glas- und Gebäudereinigung in der Stadtteilschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße 67, 21107 Hamburg für die Zeit ab 20.9.2021 bis auf weiteres Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000913
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Gebäudereinigung in der Stadtteilschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße 67, 21107 Hamburg für die Zeit ab 20.9.2021 bis auf weiteres
Ausgeschrieben wird die Glas- und Gebäudereinigung in der Stadtteilschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße 67, 21107 Hamburg. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Schule mit einer Gesamtreinigungsfläche von 7 295 qm für die Unterhaltsreinigung und 3 054 qm für die Glas- und Fensterrahmenreinigung.
Glas- und Gebäudereinigung in der Stadtteilschule Wilhelmsburg, Rotenhäuser Straße 67, 21107 Hamburg für die Zeit ab 20.9.2021 bis auf weiteres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Anlagen E1, E3, E7 und S1 genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweisekann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1. ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2. Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3. Angaben zu Firmensitz und Eintragung ins Handelsregister (im Fragenkatalog im Bieterportal, E3),
4. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E9),
5. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 HamburgischesVergabegesetz (S1),
Im Rahmen der Angebotsprüfung werden ggf. folgende weitere Unterlagen abgefordert und geprüft:
6. Handwerkerkarte (E 4),
7. Gesellenbrief oder vergleichbarer Nachweis (E5).
Im Rahmen der Angebotsprüfung werden ggf. folgende weitere Unterlagen abgefordert und geprüft:
8. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften,
Die einzureichenden Nachweise sollen nicht älter als 3 Monate sein. (E7)
9. Steuerliche Bescheinigung über die Zahlung von Steuern sowie die Einhaltung der Steuererklärungspflicht,
Der einzureichende Nachweis soll nicht älter als 6 Monate sein.
10. Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
Auftragsjahr und -umfang,
AG mit Ansprechpartner/-in, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
Jährlicher Auftragswert
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)Bei Bietern, die bei der FHH als AG in den letzten Jahren Leistungen ähnlicher Art ausgeführt haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend (Siehe Kriterienkatalog in der eVergabe) (E2).
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Des Weiteren sind die Haftungssummen für Schlüsselverlust u. ä. objektbezogene Aspekte zu beachten. Diese sind in den Ergänzenden Regelungen in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.