Baden-Württemberg, E032, Brettachtalbrücke – Planung Abbruch + Neubau, BIM Referenznummer der Bekanntmachung: AE03300214
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baden-Württemberg, E032, Brettachtalbrücke – Planung Abbruch + Neubau, BIM
Ersatzneubau Brettachtalbrücke
— Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Lph 2, 3, 6,
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI, Lph 2, 3, 6,
— Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Lph 1 bis 6.
Sowie besonderen Leistungen (BIM).
Deutschland, Baden-Württemberg, BAB 81, AK Weinsberg – AS Neuenstadt
Die DEGES ist vom Land Baden-Württemberg beauftragt, ein zukunftsfähiges Konzept für Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen von einzelnen Bauwerken auf der A81 zu entwickeln.
Im Zuge der vorlaufenden Untersuchungen und Berechnungen wurde für die Brettachtalbrücke ermittelt, dass dieses Bauwerk aufgrund des Vorliegens des Kriteriums „Versagen ohne Ankündigungsverhalten infolge Spannungsrisskorrosion“ zu den bezogen auf Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit gefährdeten Bauwerken gehört und durch einen Neubau zu ersetzen ist.
Der Neubau ist am gleichen Bauwerksstandort zu errichten. Der Verkehr auf der A81 ist entsprechend dem Bauablauf zur Herstellung des Bauwerkes und eingebettet in die zentralen Erhaltungsmaßnahmen auf der A81 in diesem Abschnitt aufrechtzuerhalten.
Bestandteil der vorliegend zu beauftragenden Planungsleistungen sind neben der Erstellung der Vorplanung, eines Bauwerksentwurfes (RAB-ING) für ein robustes, unterhaltungsarmes und langlebiges Tragwerk auch Untersuchungen für die temporären Verkehrsführungen während der Bauzeit und die Streckenplanung. Zugehörig werden entsprechende Untersuchungen zur Herstellung des neuen Bauwerkes (Traggerüst, Vorschubgerüst) gesondert vergütet (Objekt).
Das bestehende Bauwerk ist durch einen Ersatzneubau an gleicher Stelle nach den gültigen Vorschriften und Regelwerken mit je 2 Fahrstreifen in beide Richtungen zzgl. Standstreifen als Brückenbauwerk zu ersetzen. Die Gestaltung und Dimensionierung des Querschnitts erfolgt für eine Fahrbahnbreite (zwischen den Borden) von 12,50 m je Richtungsfahrbahn, um eine 4+0-Verkehrsführung auf jedem Überbau zu ermöglichen.
Für den Bereich des Bauwerkes zzgl. der beidseitigen Anschlussbereiche an den Bestand ist eine Streckenplanung anzufertigen. Der Planungsraum für diesen Streckenabschnitt ist gemäß den Anforderungen der RAA festzulegen und in den Anschlussbereichen den Planungen der Strecke folgend einzupassen. Diese Planungen zum grundhaften Ausbau der weiteren Strecke (A81) als Erhaltungsmaßnahme werden gesondert ausgeschrieben und vergeben. Die Schnittstellen zwischen den Planungen zur Verkehrsanlage des Bauwerksbereiches und Streckenplanungen sind vom Planer des Bauwerkes zu koordinieren und abzustimmen.
Gleichlaufend gehört die Erstellung einer gesonderten Entwurfsunterlage (analog RAB-ING) für den Rückbau, Abbruch und Verwertung/Entsorgung des bestehenden Bauwerkes mit Blick auf die besonderen statisch-konstruktiven Bedingungen auch und im Besonderen unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzfachlichen, sowie er arbeits- und gesundheitsschutzfachlichen Belange zu den Planungszielen.
Die Rückbauvarianten können im Zusammenhang mit den für den Neubau vorgesehenen Varianten geplant werden, z. B. Rückbau unter Verwendung einer Überbauvariante. Für diesen Fall muss die Darstellung der Zugehörigkeit eindeutig sein.
Die Planungen zum Brückenbauwerk schließen die Planungen zu den Entwässerungsanlagen und den zugehörigen Anlagen für die Behandlung des gesammelten Oberflächenwassers mit ein.
Vorliegend sind bei der Brettachtalbrücke die vorhandenen Entwässerungs- und Behandlungsanlagen (Leitungen und Becken (RKB) usw.) mit Bezug auf die ortsbezogen festgelegten naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Randbedingungen und Gegebenheiten auf deren Wirksamkeit, Verträglichkeit und Übereinstimmung mit dem aktuelle geltenden Gesetzen und Regelwerken zu untersuchen. Die Bemessungen von Leitungen und Becken sind auf Richtigkeit zu überprüfen und ggf. nachzuempfinden.
Eine mögliche Weiternutzung ist entsprechend vorstehend beschriebener Untersuchung nachzuweisen.
In Vorbereitung der Planungsleistungen sind im Rahmen einer Leitungsrecherche alle im Projektgebiet vorhandenen Leitungs- und Medientrassen zu ermitteln, in einer koordinierten Leitungsbestandsplanung zusammenzufassen und fortzuschreiben. Diese Leistung schließt auch die Erfassung geplanter Leitungs- und Medienverlegungen durch Dritte ein. Alle im Zuge der Baumaßnahmen zu erstellenden Leitungs- und Medienverlegungen (einschl. Bauwerksentwässerung) sind ebenso zu erfassen und ständig fortzuschreiben.
Für die im Rahmen dieser Planungsaufgabe zu beauftragenden Planungsleistungen ist ab der Leistungsphase 2, HOAI 2013, die BIM-Planungsmethodik verbindlich anzuwenden. Dies beinhaltet die vollständig modellbasierte Umsetzung der Objektplanung in den vertraglich vereinbarten Leistungsphasen.
Kriterien Wichtung (v. H.)
— § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nur Mindeststandard
— § 46 (3) Nr. 2 VgV: 70 v. H.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Die Wichtung für die persönliche Leistungsfähigkeit der geforderten Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen:
— Mitarbeiter 1: OP Ingenieurbauwerke (75 v. H.) Mitarbeiter 2: Tragwerksplanung – Mindeststandard,
— Mitarbeiter 3: BIM-Gesamtkoordinator (25 v. H.).
Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
— berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v. H.,
— Referenzen: 80 v. H,
— §46 (3) Nr. 1 VgV Nur Mindeststandard.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren (2018 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die Wertung sind die zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich.
— §46 (3) Nr. 6 VgV 30 v. H.:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die techn. Leitung innehaben. Ausführung von Leistungen in den letzten 7 Jahren (2014 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die Wertung sind die zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
— berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v. H,
— Referenzen: 80 v. H,
— § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren.
Nur Mindeststandard
— Summe 100 v. H.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Anschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen kumuliert jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
— § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
— § 46 (3) 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
— § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung,
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
— zu § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
— zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),
— zu § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
— zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er eine bestimmte durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl in den letzten 3 Jahren vorweist (siehe Teilnahmeunterlagen),
— zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Unterauftragnehmer bestimmte Mindeststandards erfüllen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem gelben Vordruck und dem Namen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und der Anschrift zu bezeichnen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung usfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).