Baden-Württemberg, E032, Brettachtalbrücke – Planung Abbruch + Neubau, BIM Referenznummer der Bekanntmachung: AE03300214

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177202923cc-62984da0b81a3ecd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baden-Württemberg, E032, Brettachtalbrücke – Planung Abbruch + Neubau, BIM

Referenznummer der Bekanntmachung: AE03300214
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersatzneubau Brettachtalbrücke

— Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Lph 2, 3, 6,

— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI, Lph 2, 3, 6,

— Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Lph 1 bis 6.

Sowie besonderen Leistungen (BIM).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71322300 Planungsleistungen für Brücken
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Deutschland, Baden-Württemberg, BAB 81, AK Weinsberg – AS Neuenstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die DEGES ist vom Land Baden-Württemberg beauftragt, ein zukunftsfähiges Konzept für Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen von einzelnen Bauwerken auf der A81 zu entwickeln.

Im Zuge der vorlaufenden Untersuchungen und Berechnungen wurde für die Brettachtalbrücke ermittelt, dass dieses Bauwerk aufgrund des Vorliegens des Kriteriums „Versagen ohne Ankündigungsverhalten infolge Spannungsrisskorrosion“ zu den bezogen auf Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit gefährdeten Bauwerken gehört und durch einen Neubau zu ersetzen ist.

Der Neubau ist am gleichen Bauwerksstandort zu errichten. Der Verkehr auf der A81 ist entsprechend dem Bauablauf zur Herstellung des Bauwerkes und eingebettet in die zentralen Erhaltungsmaßnahmen auf der A81 in diesem Abschnitt aufrechtzuerhalten.

Bestandteil der vorliegend zu beauftragenden Planungsleistungen sind neben der Erstellung der Vorplanung, eines Bauwerksentwurfes (RAB-ING) für ein robustes, unterhaltungsarmes und langlebiges Tragwerk auch Untersuchungen für die temporären Verkehrsführungen während der Bauzeit und die Streckenplanung. Zugehörig werden entsprechende Untersuchungen zur Herstellung des neuen Bauwerkes (Traggerüst, Vorschubgerüst) gesondert vergütet (Objekt).

Das bestehende Bauwerk ist durch einen Ersatzneubau an gleicher Stelle nach den gültigen Vorschriften und Regelwerken mit je 2 Fahrstreifen in beide Richtungen zzgl. Standstreifen als Brückenbauwerk zu ersetzen. Die Gestaltung und Dimensionierung des Querschnitts erfolgt für eine Fahrbahnbreite (zwischen den Borden) von 12,50 m je Richtungsfahrbahn, um eine 4+0-Verkehrsführung auf jedem Überbau zu ermöglichen.

Für den Bereich des Bauwerkes zzgl. der beidseitigen Anschlussbereiche an den Bestand ist eine Streckenplanung anzufertigen. Der Planungsraum für diesen Streckenabschnitt ist gemäß den Anforderungen der RAA festzulegen und in den Anschlussbereichen den Planungen der Strecke folgend einzupassen. Diese Planungen zum grundhaften Ausbau der weiteren Strecke (A81) als Erhaltungsmaßnahme werden gesondert ausgeschrieben und vergeben. Die Schnittstellen zwischen den Planungen zur Verkehrsanlage des Bauwerksbereiches und Streckenplanungen sind vom Planer des Bauwerkes zu koordinieren und abzustimmen.

Gleichlaufend gehört die Erstellung einer gesonderten Entwurfsunterlage (analog RAB-ING) für den Rückbau, Abbruch und Verwertung/Entsorgung des bestehenden Bauwerkes mit Blick auf die besonderen statisch-konstruktiven Bedingungen auch und im Besonderen unter Berücksichtigung der natur- und artenschutzfachlichen, sowie er arbeits- und gesundheitsschutzfachlichen Belange zu den Planungszielen.

Die Rückbauvarianten können im Zusammenhang mit den für den Neubau vorgesehenen Varianten geplant werden, z. B. Rückbau unter Verwendung einer Überbauvariante. Für diesen Fall muss die Darstellung der Zugehörigkeit eindeutig sein.

Die Planungen zum Brückenbauwerk schließen die Planungen zu den Entwässerungsanlagen und den zugehörigen Anlagen für die Behandlung des gesammelten Oberflächenwassers mit ein.

Vorliegend sind bei der Brettachtalbrücke die vorhandenen Entwässerungs- und Behandlungsanlagen (Leitungen und Becken (RKB) usw.) mit Bezug auf die ortsbezogen festgelegten naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Randbedingungen und Gegebenheiten auf deren Wirksamkeit, Verträglichkeit und Übereinstimmung mit dem aktuelle geltenden Gesetzen und Regelwerken zu untersuchen. Die Bemessungen von Leitungen und Becken sind auf Richtigkeit zu überprüfen und ggf. nachzuempfinden.

Eine mögliche Weiternutzung ist entsprechend vorstehend beschriebener Untersuchung nachzuweisen.

In Vorbereitung der Planungsleistungen sind im Rahmen einer Leitungsrecherche alle im Projektgebiet vorhandenen Leitungs- und Medientrassen zu ermitteln, in einer koordinierten Leitungsbestandsplanung zusammenzufassen und fortzuschreiben. Diese Leistung schließt auch die Erfassung geplanter Leitungs- und Medienverlegungen durch Dritte ein. Alle im Zuge der Baumaßnahmen zu erstellenden Leitungs- und Medienverlegungen (einschl. Bauwerksentwässerung) sind ebenso zu erfassen und ständig fortzuschreiben.

Für die im Rahmen dieser Planungsaufgabe zu beauftragenden Planungsleistungen ist ab der Leistungsphase 2, HOAI 2013, die BIM-Planungsmethodik verbindlich anzuwenden. Dies beinhaltet die vollständig modellbasierte Umsetzung der Objektplanung in den vertraglich vereinbarten Leistungsphasen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 26
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Kriterien Wichtung (v. H.)

— § 45 (4) Nr. 4 VgV:

Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Nur Mindeststandard

— § 46 (3) Nr. 2 VgV: 70 v. H.

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.

Die Wichtung für die persönliche Leistungsfähigkeit der geforderten Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen:

— Mitarbeiter 1: OP Ingenieurbauwerke (75 v. H.) Mitarbeiter 2: Tragwerksplanung – Mindeststandard,

— Mitarbeiter 3: BIM-Gesamtkoordinator (25 v. H.).

Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:

— berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v. H.,

— Referenzen: 80 v. H,

— §46 (3) Nr. 1 VgV Nur Mindeststandard.

Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren (2018 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Für die Wertung sind die zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich.

— §46 (3) Nr. 6 VgV 30 v. H.:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die techn. Leitung innehaben. Ausführung von Leistungen in den letzten 7 Jahren (2014 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Für die Wertung sind die zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:

— berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v. H,

— Referenzen: 80 v. H,

— § 46 (3) Nr. 8 VgV:

Personalbestand in den letzten 3 Jahren.

Nur Mindeststandard

— Summe 100 v. H.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],

— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.

Umsatz des Unternehmers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Anschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen kumuliert jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,

— § 46 (3) 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,

— § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung,

— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,

— § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— zu § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),

— zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),

— zu § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),

— zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er eine bestimmte durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl in den letzten 3 Jahren vorweist (siehe Teilnahmeunterlagen),

— zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Unterauftragnehmer bestimmte Mindeststandards erfüllen (siehe Teilnahmeunterlagen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Gem. § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem gelben Vordruck und dem Namen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und der Anschrift zu bezeichnen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung usfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2021