LPH1-4 Verkehrsanlage inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: AE03300210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
LPH1-4 Verkehrsanlage inkl. BIM
LPH1-4 Verkehrsanlage inkl. BIM.
Baden-Württemberg – Landkreis Heilbronn
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen: Mit Dienstleistungsvertrag vom 27. April 2018 wurde die DEGES vom Land Baden-Württemberg mit der weiteren Planung und der Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen an insgesamt 6 Bestandsbauwerken auf dem Streckenabschnitt BAB A81 Anschlussstelle (AS) Tauberbischofsheim bis AS Ahorn beauftragt (davon Ersatzneubau von 2 Talbrücken). Ebenfalls Bestandteil des Auftragsumfangs ist der Bau eines Hochleistungssedimentationsbeckens bei der AS Tauberbischofsheim. Zusätzlich soll die Strecke verbreitert und an den Stand der Technik angepasst werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff der HOAI 2013 inkl. der besonderen Leistungen sowie die Bearbeitung der Planungsaufgabe mit der Building Information Modeling Methode (BIM) für die geplanten Sanierungsarbeiten auf dem Streckenabschnitt der BAB 81 (VKE E032) sowie der darin enthaltenen Ingenieurbauwerke, welche nicht in der Beauftragung der DEGES enthalten sind. Die Übergabe der vorhandenen Unterlagen durch das RP Stuttgart an die DEGES ist abgeschlossen. Die Planung umfasst alle Bestandteile der Verkehrsanlage, also neben dem Straßenkörper auch den Straßenunterbau, Entwässerungsanlagen, Ausstattung (Fahrzeugrückhaltesysteme, Einfriedungen usw.), Nebenanlagen sowie die Berücksichtigung von Ingenieurbauwerke und Durchlässen, jeweils in der für die jeweilige Leistungsphase erforderlichen Tiefe. Die jeweiligen Fachbeiträge (z. B. Umweltplanung, Baugrund, Immissionsschutz) sind in jeder Planungsphase zu berücksichtigen und deren Ergebnisse in die Planungen und die Abwägung zu übernehmen. Die Teilnahme an Abstimmungsterminen, sowie das Vor- und Nachbereiten von Planunterlagen und Präsentationen sind daher ebenfalls ein Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Bei der Erstellung der Unterlagen sind die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012) zu beachten. Dies betrifft sowohl die inhaltlichen Vorgaben der RE 2012 zu den einzelnen Planunterlagen als auch die Vorgaben zum Planungsablauf (Termine der regelmäßigen Bund-Länder-Abstimmungen). Die Erstellung der für die Abstimmungstermine erforderlichen Unterlagen sind Bestandteil der angefragten Leistungen und werden nicht gesondert vergütet. Die Planunterlagen gemäß RE sind aus den mit der BIM-Planungsmethode erzeugten Modellen abzuleiten und richtlinienkonform darzustellen und zu beschriften. Diese Leistung ist Bestandteil der angefragten Planungsaufgabe und wird nicht gesondert vergütet. Für die Planung sind weiter die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) und die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) in der jeweils aktuellen Fassung zu Grunde zu legen. Bei der Knotenpunktplanung ist zu beachten, dass Fahrbahnränder, Verziehungen, Fahrbahnteiler etc. als Achsen und Gradienten zu berechnen sind, damit eine eindeutige Flächenermittlung und Abwägung der unterschiedlichen Varianten möglich ist. Hierzu ist es auch erforderlich, den Flächenbedarf für Einschnitte, Dämme o.ä. zumindest überschlägig zu ermitteln. Für die Straßenentwässerung ist bereits in LPH 2 ein Planungskonzept zu erarbeiten. Die Entwässerungsanlagen sind bis zum Vorfluter zu untersuchen, Ingenieurbauwerke sind entsprechend zu beachten. Lage und Größe von Regenwasserbehandlungsanlagen sind überschlägig festzulegen. Maßgebende betroffene Versorgungsleitungen (auch verdrängte Leitungen) sind bei der Planung zu berücksichtigen. Notwendige Leitungsumverlegungen sind planerisch vorzuschlagen und mit den betreffenden Leitungsunternehmen abzustimmen. Die Ergebnisse der erforderlichen Erkundungen sind zu erläutern. Der AN übernimmt in einem iterativen Prozess die Ergebnisse der einzelnen Objektplanungen der Ingenieurbauwerke in die Planunterlagen und berücksichtigt die daraus entwickelten Vorgaben in den weiterführenden Planungsphasen. Der AN übernimmt in einem iterativen Prozess die Ergebnisse der Umweltplanung in die Planunterlagen und berücksichtigt die daraus entwickelten Vorgaben in den weiterführenden Planungsphasen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und die daraus resultierenden Vorgaben sind durch den AN in die Planunterlagen zu übernehmen und bei der Trassenplanung zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Kostenschätzung und der Kostenberechnung ist eine Mengenermittlung in prüfbarer Form zu übergeben. Darüber hinaus ist eine Kostenfortschreibung getrennt nach Kostenträger vorzunehmen. Die Kosten und die dazugehörigen Mengenermittlungen sind zu erläutern, die wesentlichen Änderungen zu beschreiben und zu begründen. Die Kostenschätzung und Kostenberechnung sind gemäß AKVS aufzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LPH1-4 Verkehrsanlage inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland