E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300202

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B

Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300202
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen: Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden- Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Die beiden Abschnitte werden getrennt vergeben. Dieses Verfahren beinhaltet den Abschnitt B. Für den Abschnitt liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 25.9.2017 vor, der Bestandskraft hat. Die Ergebnisse und Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind zu berücksichtigen. Gegenstand der Leistung ist die Erstellung der anteiligen Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 47 HOAI) und anteiligen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 47 HOAI) sowie Besonderer Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien für einen grundhaften Ausbau des Gesamtquerschnitts. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Beschreibung der Verkehrsanlage: Als Planungsgrundlage stehen die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.09.2017 für den 6-streifigen Neubau zur Verfügung. Die Planung wurde auf der Basis der mittlerweile nicht mehr gültigen Regelwerke (RAS-Q, RAS-L, RAS-K, RStO 01, RPS 89) erstellt. Die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses liegen sowohl als Scan mit Planfeststellungsstem-pel als auch als PDF ohne Planfeststellungsstempel vor. Maßgebend sind allein die gestempelten Unterlagen. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Verkehrsanlagen der Honorarzone III zugeordnet (Außerörtliche Straßen mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Im Planungsbereich befinden sich u. a. folgende Objekte, die Bestandteil der Planung Verkehrsanlage sind:

— Anschlussstelle Schifferstadt (Bau-km 369+700): über die L 532 werden Schifferstadt, Böhl-Iggelheim und Haßloch angeschlossen. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden.

— Anschlussstelle Kreuz Speyer (Bau-km 377+900): Das Kreuz Speyer verknüpft die A 61 mit der B 9 im Nordwesten von Speyer. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden. Darüber hinaus wurden noch die Aus-und Einfädelstreifen auf der Westseite des Speyerer Kreuz Kreuzes verlängert.

— Die Rastanlagen Dannstadt-Ost und Dannstadt- West (km 367+300) werden vom Autobahnamt Montabaur in einem eigenen Planverfahren geplant. Die Planung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Die Planungen sind insbesondere an den Schnittstellen (Rampen und Entwässerung) abzustimmen.

— Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen die Aus- und Einfädelstreifen der gegenüberliegenden Rastplätze Birkenschlag und Nachtweide (km 375+000) um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Ebenso ist die Ausstattung der Rastplätze zu erneuern. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen

— Die gegenüberliegenden Rastplätze Binshof und Spitzenrheinhof (km 380+400) wurden in den Jahren 2005/2006 von dem Autobahnamt Montabaur bereits modernisiert. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Die WC-Anlage einschl. Gebäude und Ausstattung der Rastplätze sind zu erneuern. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

— Die Planungsleistungen für die Versickerungsbecken und der Ausgleichsmaßnahmen für Retentionsraumverlust sind Gegenstand dieses Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung/Qualitätssicherung / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2021