E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B
Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B.
Der Auftrag umfasst folgende Ingenieurleistungen: Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden- Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Die beiden Abschnitte werden getrennt vergeben. Dieses Verfahren beinhaltet den Abschnitt B. Für den Abschnitt liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 25.9.2017 vor, der Bestandskraft hat. Die Ergebnisse und Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind zu berücksichtigen. Gegenstand der Leistung ist die Erstellung der anteiligen Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 47 HOAI) und anteiligen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 47 HOAI) sowie Besonderer Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien für einen grundhaften Ausbau des Gesamtquerschnitts. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Beschreibung der Verkehrsanlage: Als Planungsgrundlage stehen die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.09.2017 für den 6-streifigen Neubau zur Verfügung. Die Planung wurde auf der Basis der mittlerweile nicht mehr gültigen Regelwerke (RAS-Q, RAS-L, RAS-K, RStO 01, RPS 89) erstellt. Die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses liegen sowohl als Scan mit Planfeststellungsstem-pel als auch als PDF ohne Planfeststellungsstempel vor. Maßgebend sind allein die gestempelten Unterlagen. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Verkehrsanlagen der Honorarzone III zugeordnet (Außerörtliche Straßen mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Im Planungsbereich befinden sich u. a. folgende Objekte, die Bestandteil der Planung Verkehrsanlage sind:
— Anschlussstelle Schifferstadt (Bau-km 369+700): über die L 532 werden Schifferstadt, Böhl-Iggelheim und Haßloch angeschlossen. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden.
— Anschlussstelle Kreuz Speyer (Bau-km 377+900): Das Kreuz Speyer verknüpft die A 61 mit der B 9 im Nordwesten von Speyer. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden und an die vorhandenen Anschlussäste angepasst werden. Darüber hinaus wurden noch die Aus-und Einfädelstreifen auf der Westseite des Speyerer Kreuz Kreuzes verlängert.
— Die Rastanlagen Dannstadt-Ost und Dannstadt- West (km 367+300) werden vom Autobahnamt Montabaur in einem eigenen Planverfahren geplant. Die Planung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Die Planungen sind insbesondere an den Schnittstellen (Rampen und Entwässerung) abzustimmen.
— Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen die Aus- und Einfädelstreifen der gegenüberliegenden Rastplätze Birkenschlag und Nachtweide (km 375+000) um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Ebenso ist die Ausstattung der Rastplätze zu erneuern. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen
— Die gegenüberliegenden Rastplätze Binshof und Spitzenrheinhof (km 380+400) wurden in den Jahren 2005/2006 von dem Autobahnamt Montabaur bereits modernisiert. Bedingt durch den Anbau des 3. Fahrstreifens an der durchgehenden Strecke müssen Aus- und Einfädelstreifen um Fahrstreifenbreite nach außen verlegt werden. Die WC-Anlage einschl. Gebäude und Ausstattung der Rastplätze sind zu erneuern. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
— Die Planungsleistungen für die Versickerungsbecken und der Ausgleichsmaßnahmen für Retentionsraumverlust sind Gegenstand dieses Auftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E102 Objektpl. Verkehrsanl. Abs. B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland