Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Planung von wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen, hier Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Schmutz- sowie Regenwasserentsorgung des 1. Bauabschnittes
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Planung von wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen, hier Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Schmutz- sowie Regenwasserentsorgung des 1. Bauabschnittes
Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Planung von wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen, hier Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Schmutz- sowie Regenwasserentsorgung des 1. Bauabschnittes
Berlin
Gegenstand der Planung der wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen ist hier der 1. Bauabschnitt mit einer Fläche von ca. 75 ha, wobei in diesem Bauabschnitt 2 Teilbereiche entwickelt werden (bipolarer Anschluss der Urban Tech Republic aus Richtung Süden und aus Richtung Osten). In der Planung der wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen sind die phasenweise Entwicklung des Gebietes (2. bis 4.BA) und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zum Bestand zu berücksichtigen.
Grundlage der Planung ist das vorliegende Frischwasserberohrungskonzept (Ersteller Berliner Wasserbetriebe(BWB), Stand Juni 2015) und die Generelle Planung Regenwasser (Ersteller BWB, Stand Oktober/November2015) für das Gesamtareal (1 bis 4. BA) sowie der unmittelbar angrenzenden Ver- und Entsorgungsgebiete.
Für die Schmutzwasserentsorgung liegt eine Generelle Planung Schmutzwasser für eine Schwerkraft-/Freigefälleentwässerung (Ersteller BWB, Stand August 2015) für das Gesamtareal (1. bis 4. BA) sowie der unmittelbar angrenzenden Entsorgungsgebiete vor. Im Hinblick auf eine Nutzung von vorhandener und geplanter Infrastruktursammelkanäle sowie im Hinblick auf eine mögliche mögliche Erweiterung der Schmutzwasseranlagen mit ergänzenden innovativen Elementen (z. B. dezentrale Schmutzwasserbehandlungsanlagen, Abwasserwärmerückgewinnung, usw.) wird derzeit von den BWB alternativ der Einsatz einer Unterdruckentwässerung für die Urban Tech Republic geprüft.
Mit Fortschreibung der generellen Planung Unterdruckentwässerung wird feststehen, ob die Schmutzwasserentsorgung der Urban Tech Republic über eine reine Schwerkraft-/Freigefälleentwässerung eine Unterdruckentwässerung oder eine Mischform für die Planungsleistungen herangezogen wird. Somit ist es erforderlich, die Eignung der Bewerber hinsichtlich aller vorgenannten Planungsalternativen abzufragen.
Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen wie zum Beispiel für
— Energie (u. a. zu Strom, Kälte, Wärme, Gas etc.),
— Straßenbeleuchtung,
— IT-Netze (u. a. zu WLAN, IKT, Telekommunikation, Smart Grid etc.),
— Infrastruktursammelkanal (Neubau und Bestand),
— Entsorgung (u. a. zu Abfall etc.),
— Verkehrsanlagen,
— Freianlagenplanung mit naturnaher Regenwasserbehandlungsanlage werden separat beauftragt und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die hier zu vergebenden Leistungen beschränken sich ausschließlich auf die Abgrenzung der Urban Tech Republic und hier auf den 1. Bauabschnitt mit folgenden Anlagen (Massen/Mengen, Baukosten),
a) Regenwasseranlagen
— Herstellung (Neubau) von ca. 5 200 m Regenwasserkanälen (R-Kanal) DN 300 bis DN 1800 (Tiefenlage bis ca. 6,00 m) nebst Einstiegschächte/-bauwerke und Straßenabläufe und deren Anschlusskanäle sowie Vorstreckungen für spätere Regenwasser-Hausanschlusskanäle einschl. der erforderlichen Einbindungen in die vorhandenen Regenwasseranlagen,
— Neubau eines Retentionsfilters mit einer erforderlichen Filterfläche AF von ca. 1 850 m2 und eines erforderlichen Retentionsraums oberhalb AF von ca. 2 050 m3 einschl. der dazugehörigen technischen Bauwerke wie Trennbauwerke, Geröllfangschacht, Pumpwerke, Vereinigungsbauwerk und Betriebsgebäude,
— Neubau eines Einleitbauwerkes in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal,
— Herstellung von Bauzwischenzuständen.
Die Baukosten für die vorgenannten Maßnahmen werden mit ca. 12,6 Mio. EUR netto eingeschätzt.
b) Schmutzwasseranlagen;
B1) Schmutzwasseranlagen – Freigefälleentwässerung;
B2) Schmutzwasseranlagen – Unterdruckentwässerung;
B3) Schmutzwasseranlagen – Überleitung des Schmutzwassers ab Gebietspumpstation in Richtung Süden zum Einzugsgebiet Charlottenburg III / Anbindung des Schmutzwassernetzes Cite Pasteur und Anbindung des Schmutzwasserkanals „Kurt-Schumacher Damm“ über die Liegenschaft UTR bis zur zentralen Gebietspumpstation.
Die Baukosten für die vorgenannten Maßnahmen werden mit ca. 2,1 Mio. EUR netto eingeschätzt.
c) Trinkwasseranlagen (geschätzte Kosten 1,0 Mio EURO netto).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Berlin TXL, The Urban Tech Republic, Planung von wasserwirtschaftlichen Erschließungsmaßnahmen, hier Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Schmutz- sowie Regenwasserentsorgung des 1. Bauabschnittes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rockenhausen
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67806
Land: Deutschland
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Vom AN wurden mit den Honorarangeboten vom 14.10.2020 (hier NT 14) die zusätzlichen Aufwendungen für die Überarbeitung und die Neuzusammenstellung der BP-Unterlagen für die Einreichung bei der Senatsverwaltung angeboten.
Die mit dem Hauptvertrag, Besondere Leistungen und mit den Nachträgen 8, 9 sowie 10 vereinbarten Leitungen für die Erstellung der BP-Unterlagen für das SW, RW und TW wurden vertragsgemäß erbracht. Die BP-Unterlagen SW, RW und TW wurden durch den Bedarfsträger Tegel Projekt bei der Senatsverwaltung zur Prüfung eingereicht. Dort sollte die Notwendigkeit der Maßnahme sowie die Zweckmäßigkeit in funktionaler, konstruktiver, technischer, gestalterischer, ökologischer, städtebaulicher, planungsrechtlicher, ggf. denkmalpflegerischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft werden. Die genehmigten BP-Unterlagen sind die Grundlage für die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe sowie die Baudurchführung und die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme. Zwischenzeitlich wurden aber durch die TP die Planungen zum ISK in der Westlichen Trapezstraße eingestellt. Parallel dazu erfolgte auch eine Änderung des Überleitungskonzeptes für das Schmutzwasser des Schumacher-Quartiers (SQ) und der UTR in einigen wesentlichen Punkten. Die Senatsverwaltung wurde durch die TP über die Änderungen informiert. Eine Einreichung von BPU-Nachträgen zu den Änderungen wurde durch die Senatsverwaltung abgelehnt. Die TP wurde aufgefordert die eingereichten BP-Unterlagen abzuholen, die Änderungen einzuarbeiten und die BP-Unterlagen neu zur Prüfung einzureichen. Zwischenzeitlich liegen die Überarbeitungen der Entwurfsplanung SW, RW und TW, ausgenommen der umfangreicheren Überarbeitung zum SW-Pumpwerk, bei den BWB zur Grünprüfung. Anschließend erfolgt die Überarbeitung der BP-Unterlagen und die Neueinreichung bei der Senatsverwaltung.
Ort: Rockenhausen
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Land: Deutschland
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
NT01: ergänzende Leistungen zur Erstellung eines digitalen Geländemodells für die Erstellung eines Überflutungsmodells.
NT02: Modellableich Hydraulik Regenwassernetz zwischen der Generellen Planung Regenwasser der BWB und ihrer Vorplanung Regenwasser in Ergänzung zur Vorplanung Regenwasseranlagen.
NT03: Auftrag für eine Wasserhaushaltsberechnung zur Ermittlung der Wasserbilanz für den natürlichen/naturnahen Zustand, den heutigen Zustand und den Planzustand für die Planung Regenwasser in Ergänzung zur Vorplanung Regenwasseranlagen.
NT04: Erarbeitung von Varianten des Regenwassernetzes zur kollisionsfreien Querung des geplanten ISK.
NT05: Erarbeitung einer Analyse des Überflutungsrisikos während der Bauphase.
NT06: Erarbeitung eines Steuerungskonzepts Regenwasserbewirtschaftung.
NT07: Planung eines Betriebscontainers auf dem Gelände der UTR für die Lph 1 und Lph 2.
NT08: Erarbeitung der BPU Unterlagen (BPU West, BPU Mitte, BPU Ost, vorgezogene Maßnahme) Regenwasser.
NT09: Erarbeitung der BPU Unterlagen (BPU West, BPU Ost) Schmutzwasser.
NT10: Erarbeitung der BPU Unterlagen (BPU West, BPU Mitte, BPU Ost) Trinkwasser.
NT11: Erarbeitung eines Migrationskonzeptes für die Bereiche Trinkwasser und Schmutzwasser.
NT12:
— erneute Aktualisierung der BPUs Regenwasser,
— erneute Aktualisierung der BPUs Schmutzwasser,
— erneute Aktualisierung der BPUs Trinkwasser.
NT13:
— Verlorene Planung Regenwasser (Netz),
— Verlorene Planung Schmutzwasser (Netz),
— Neuplanung Betriebsgebäude (Schmutzwasser),
— verlorene Planung Trinkwasser (Netz).
Aktueller Nachtrag:
NT14:
— Aktualisierung BPUs Regenwasser,
— Aktualisierung BPUs Schmutzwasser,
— Aktualisierung BPU Trinkwasser.
Auf Grund der Änderungen
— Wegfall ISK im Bereich Westlicher Trapezstraße und
— Änderung des SW-Ableitungskonzeptes, Aufnahme des SW aus dem SQ und Überleitung Richtung Klärwerk Ruhleben wurde durch die Senatsverwaltung eine Einreichung von BPU-Nachträgen zu den Änderungen abgelehnt. Die TP wurde aufgefordert die bereits erstellten und bei der Senatsverwaltung eingereichten BP-Unterlagen abzuholen, die Änderungen einzuarbeiten und die BP-Unterlagen neu zur Prüfung einzureichen. Die Honorarangebote der Arge TXL vom 14.10.2020 umfassen die Leistungen für die Überarbeitung der bereits vorhandenen BP-Unterlagen und die Erstellung und Neueinreichung bei der Senatsverwaltung (SenUVK und SenWEB).