Lieferung von Batterie-Midibussen

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Batterie-Midibussen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Batterie-Midibussen als Depot-Charger. Diese Busse müssen zwischen 8,2 m und 9,6 m sein, sowie über eine Mindestreichweite von 150km verfügen. Bei der Auslegung der Busse ist darauf zu achten, dass eine Klimatisierung in Anlehnung an die VDV-Eco-Kennlinie sicherzustellen ist. Dabei soll das Heizungskonzept vollständig emissionsfrei sein. Eine mit Heizöl betriebene Zusatzheizung darf jedoch, sofern erforderlich, verwendet werden. Aus ergonomischen Gründen muss sich die erste Tür des Busses auf Höhe des Fahrerarbeitsplatzes und somit vor der Vorderachse befinden. Bei den zu liefernden Bussen muss es sich um Serienfahrzeuge handeln, die bereits im Rahmen der Serienfertigung hergestellt wurden und mit entsprechenden Kommerziellen Lieferbedingungen und den damit verbundenen Zielvorgaben und Pönalen beschafft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 26/01/2021
Ende: 31/08/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente in der aufgelisteten Reihenfolge einzureichen:

1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist,

2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§ 123 + 124 vorliegen,

3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung),

4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

5. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen,

6. Fragebogen zur allgemeine Unternehmensbewertung/Lieferfähigkeit (Der Fragebogen ist auf der Internetseite der Hamburger Hochbahn AG erhältlich. Adresse: https://www.hochbahn.de/Ausschreibungen).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung der eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Im Fragebogen zur allgemeinen Unternehmensbewertung/Lieferfähigkeit sind Fragen als „muss-Kriterium" gekennzeichnet. Eine negative Beantwortung dieser Fragen würde zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge sind mit den in III.1.9) geforderten Unterlagen bis zum 5.7.2019 an die Anschrift gem. Pkt. I.1) einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die qualifizierten Bieter zeitnah zur Angebotsabgabe aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2021