Lieferung von Batterie-Midibussen
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Batterie-Midibussen
Beschaffung von Batterie-Midibussen als Depot-Charger. Diese Busse müssen zwischen 8,2 m und 9,6 m sein, sowie über eine Mindestreichweite von 150km verfügen. Bei der Auslegung der Busse ist darauf zu achten, dass eine Klimatisierung in Anlehnung an die VDV-Eco-Kennlinie sicherzustellen ist. Dabei soll das Heizungskonzept vollständig emissionsfrei sein. Eine mit Heizöl betriebene Zusatzheizung darf jedoch, sofern erforderlich, verwendet werden. Aus ergonomischen Gründen muss sich die erste Tür des Busses auf Höhe des Fahrerarbeitsplatzes und somit vor der Vorderachse befinden. Bei den zu liefernden Bussen muss es sich um Serienfahrzeuge handeln, die bereits im Rahmen der Serienfertigung hergestellt wurden und mit entsprechenden Kommerziellen Lieferbedingungen und den damit verbundenen Zielvorgaben und Pönalen beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente in der aufgelisteten Reihenfolge einzureichen:
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist,
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§ 123 + 124 vorliegen,
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung),
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen,
6. Fragebogen zur allgemeine Unternehmensbewertung/Lieferfähigkeit (Der Fragebogen ist auf der Internetseite der Hamburger Hochbahn AG erhältlich. Adresse: https://www.hochbahn.de/Ausschreibungen).
Prüfung der eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Im Fragebogen zur allgemeinen Unternehmensbewertung/Lieferfähigkeit sind Fragen als „muss-Kriterium" gekennzeichnet. Eine negative Beantwortung dieser Fragen würde zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind mit den in III.1.9) geforderten Unterlagen bis zum 5.7.2019 an die Anschrift gem. Pkt. I.1) einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die qualifizierten Bieter zeitnah zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]