Altschwellenentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0022-21-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altschwellenentsorgung
Entsorgung von Holz- und Betongleisschwellen inkl. Gestellung, An- und Abtransport von 35 m3 Abroll-Containern mit bauseitiger Verladung der Schwellen im gesamten Hafenbahnnetz (ab Baustelle).
Die abzunehmenden Holzschwellen sind als teerölhaltiges Erzeugnis gefährlicher Abfall mit der Abfallschlüssel- Nr. 170204* nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu entsorgen.
Die Betonschwellen sind getrennt zu halten, zu lagern, zu befördern und unter der Abfallschlüsselnummer 17 01 01 (Beton) gemäß AVV einer Verwertung zuzuführen.
Hamburg
Entsorgung von Holz- und Betongleisschwellen inkl. Gestellung, An- und Abtransport von 35 m3 Abroll-Containern mit bauseitiger Verladung der Schwellen im gesamten Hafenbahnnetz (ab Baustelle).
Die abzunehmenden Holzschwellen sind als teerölhaltiges Erzeugnis gefährlicher Abfall mit der Abfallschlüssel- Nr. 170204* nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu entsorgen.
Die Betonschwellen sind getrennt zu halten, zu lagern, zu befördern und unter der Abfallschlüsselnummer 17 01 01 (Beton) gemäß AVV einer Verwertung zuzuführen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Zuschlagserteilung (frühestens jedoch ab 1.4.2021) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Bestehende Haftpflichtversicherung,
3. Entsorgungsfachbetriebszertifikat, relevante Auszüge aus der Genehmigung der Entsorgungsstelle.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber,
2. Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
3. Ausgefüllte verbindliche Erklärung des Anbieters (Anlage 1) zur Darstellung der Entsorgung.
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
DIe Rahmenvereinbarung wird gem. SektVO für max. 8 Jahre geschlossen. Die Rahmenvereinbarung gilt für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1, Ausschreibungsstelle
20457 Hamburg
Deutschland (DE)
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2. Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Rahmenvereinbarung; Vergabenummer RI-0022-21-O-EU.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4. Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: [removed]
6. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8. Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.