BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 benötigt wird eine BIM-Planung eines Haus – und Mittelbahnsteig mit Personenunterführung:
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit – und Sicherungstechnik,
— Fachplanung Telekommunikationstechnik,
— Vermessung,
— Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung.
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus – und Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit – und Sicherungstechnik,
— Fachplanung Telekommunikationstechnik,
— Vermessung,
— Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung.
Lph 5-7 für die Gewerke:
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung 50 Hz,
— Fachplanung Leit – und Sicherungstechnik,
— Fachplanung Telekommunikationstechnik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftragswegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages mit der Lph 7 abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung des barrierefreien Ausbaus von Verkehrsanlagen des schienengebundenen Verkehrs nach EBO für Bahnhöfe in den Lph 1 bis 4; 6-7,
2. Planung von Personenunterführungen inkl. Tragwerksplanung für EIU nach EBO in den Lph 1 bis 4; 6-7,
3. Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur nach EBO für das Gewerk Elektrotechnik 50 Hz-Anlagen in 2 der Projekte in den Lph 1 bis 4; 6-7,
4. Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur nach EBO für das Gewerk der Leit- und Sicherungstechnik in 2 der Projekte in den Lph 1 bis 4; 6-7,
5. Anwendung der BIM-Methodik in 2 der Projekte in den Lph 1-3,
6. Ausführungsplanung Lph 5 in 1 der Projekte.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
— Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 20FEI48317 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 8 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
Planung Verkehrsanlage
— Fahrbahn,
— Bahnsteige.
Planung Ingenieurbauwerke:
— Personenunter- u. Personenüberführungen.
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen.
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Kehrer Planung, BIM-Beratung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht haben.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
— vorgesehenen Projektleiter,
— vorgesehenen Planungsingenieur für Verkehrsanlagen einschl. Ing.-bau & Tragwerksplanung,
— vorgesehenen Planungsingenieur für Leit- und Sicherungstechnik,
— vorgesehenen Planungsingenieur für 50 Hz-Anlagen.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: Dipl-Ing. / M.Sc. / B.Sc. Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar,
2. mind. 6 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung für Verkehrsanlagen nach EBO,
3. 4 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages mit der Lph 7 abgeschlossen wurden, in denen die Person als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Verkehrsanlagen nach EBO den Lph 1 bis 4; 6-7,
2. Planung von Personenunterführung nach EBO inkl. Tragwerksplanung für EIU in den Lph 1 bis 4; 6-7,
3. Planung in der BIM-Methodik in mindestens 2 Projekten in den Lph 1 bis 3,
4. Durchführung der Anmeldung zur Integrierten Bündelung.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Planungsingenieur für Verkehrsanlagen einschl. Ing.-bau & Tragwerksplanung:
1. Abschluss: Dipl-Ing. / M.Sc. / B.Sc. Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur für Verkehrsanlagen,
3. 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages mit der Lph 7 abgeschlossen wurden, in denen die Person als Planungsingenieur für Verkehrsanlagen tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Verkehrsanlagen nach EBO in den Lph 1 bis 4,
2. Planung mindestens einer Personenunterführungen nach EBO inkl. Tragwerksplanung für EIU in den Lph 1 bis 4,
3. Planung in der BIM-Methodik in mindestens 2 Projekten in den Lph 1 bis 3.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Planungsingenieur für Leit- und Sicherungstechnik:
1. Abschluss: Dipl-Ing. / M.Sc. / B.Sc. Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar,
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur für Leit- und Sicherungstechnik,
3. 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages mit Lph 7 abgeschlossen wurden, in denen die Person als Planungsingenieur für Leit- und Sicherungstechnik tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur nach EBO für das Gewerk der Leit- und Sicherungstechnik in den Lph 1 bis 4.
Qualifikationsanforderung vorgesehener Planungsingenieur für 50 Hz-Anlagen:
1. Abschluss: Dipl-Ing. / M.Sc. / B.Sc. Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur für 50 Hz-Anlagen,
3. 3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages mit der Lph 7 abgeschlossen wurden, in denen die Person als Planungsingenieur für 50 Hz-Anlagen tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Anlagen der technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur nach EBO für das Gewerk Elektrotechnik 50 Hz-Anlagen in den Lph 1 bis 4
2. Planung inkl. Medientrennung bei mindestens 1 Projekt.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während
Des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantragt 20FEI48317 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.