20201022_3306_Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-SE FM-VgV-091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20201022_3306_Sicherheitsdienstleistungen
Revierwachdienste; Pförtner- und Empfangsdienste; Veranstaltungsdienste; Aufsicht- und Ordnungsdienste.
Rathaus und Nebengebäude sowie 7 weitere Objekte/Liegenschaften im Bezirk Reinickendorf
Revierwachdienste; Pförtner- und Empfangsdienste; Veranstaltungsdienste; Aufsicht- und Ordnungsdienste.
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer am 31.5.2026
Siehe Beschreibung der Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ [Wirt 124 EU], alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen.
Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach §9 +15 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 214].
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 2140.1].
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung gem. §1Abs.2 der Frauenförderung“ nach §9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] [Wirt 2141].
5. Eigenerklärungen zu Verhinderung von Benachteiligung (Wirt 2143), sowie Kontrollen und Sanktionen (Wirt 2144).
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehener Eignungsleihe [Wirt 235].
7. Verpflichtungserklärung anderer Firmen [Wirt 236].
Die genannten Wirt-Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. §19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für die Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3.
1. Erklärung, dass eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflicht vorliegt.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Möglicherweise gefordert Mindeststandards als Mindestbedingung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen von min. [Betrag gelöscht] EUR!
— Referenzliste mit mind. 3 von Auftragsvolumen und Komplexität her vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre. (Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung,
— Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angaben zum Leistungszeitraum und erbrachten Leistungsumfang,
(Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.).
Nachweis der Erlaubnis für Tätigkeiten nach §34a Gewerbeordnung
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen:
1. Personenschäden und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR 2-fach maximiert,
2. Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR,
3. Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz [Betrag gelöscht] EUR,
4. Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR
Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert durch Vorlage der Policen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
BA Reinickedorf von Berlin
— Zentrale Vergabestelle-
Die Submission der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
2. Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
3. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
4. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
5. Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sie denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
6. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 8,9 und 12 i.V.m.§15 BerlAVG entsprechen und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
7. Die Liste der einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
8. Für die Kalkulation ist mindestens der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Vergabemindestlohn anzuwenden. Angebote die einen niedrigeren als den gültigen Vergabemindestlohn beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Es ist nur sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen.
9. Mischkalkulationen im Sinne von Abpreisen bzw. Aufpreisen bestimmter Leistungen auf einen Einheitspreis führen zum Ausschluss vom Verfahren.
10. Wird vom Bieter ein geringerer SVS als 21,88€ zum Ansatz gebracht, wird Seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist. In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise mit detaillierten Begründungen nachzuweisen.
11. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbedingungen“ in den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/