Unterhaltungspflege Wechselflor
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege Wechselflor
Unterhaltungspflege Wechselflor, Pflanzung und Pflege von Wechselflorbereichen in den Gärten der Welt.
Gärten der Welt
12685 Berlin
Die Gärten der Welt in Berlin/ Marzahn als eintrittspflichtige Parkanlage unterhalten neben den Themengärten und großflächigen Rasenbereichen auch die Bereiche der Wechselbepflanzung. Die Pflanzung und Pflege dieser Bereiche werden hiermit vergeben. Dazu zählen die Pflanzung der Frühjahrsblumen im März, die Pflanzung der Sommerblumen im Mai/ Juni und das Zwiebelstecken im Oktober, sowie die durchgängige Pflege von März bis Oktober.
Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen: Die Bewerber müssen eine oder mehrere kombinierte Referenzen nachweisen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
— Qualifiziertes Garten- und Landschaftsbauunternehmen, Firmenkonzept und Vorstellung der Firma; Ansprechpartner und Kontakt,
— Eignungsprüfung des Betriebs, Eintragung in Kammer, Innung, o. ä.,
— Erfahrung mit der Organisation und Koordinierung von saisonaler Pflanzung in Anlagen,
— Nachweis einer Stammbesetzung mit Mitarbeiteranzahl; Fuhrpark und technische Aufstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]