Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Sonderreinigung (Los 1) sowie Glas-, Rahmen- und Vertikallamellenreinigung (Los 2) in der Liegenschaft des BMWi in 10115 Berlin, Hannoversche Straße 30 Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/006-13#009
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Sonderreinigung (Los 1) sowie Glas-, Rahmen- und Vertikallamellenreinigung (Los 2) in der Liegenschaft des BMWi in 10115 Berlin, Hannoversche Straße 30
Zweck der Vertragsleistung ist die allgemeine Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung (Los 1) auf einer Gesamtfläche von derzeit ca. 6 400 m2 sowie die Glas-, Rahmen- und Vertikallamellenreinigung (Los 2) mit einer Gesamtglasfläche von 2 800,00 m2.
Los 1: Die zu erbringenden Leistungen für das Objekt umfassen die Reinigung der Bodenbeläge, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (technische Einrichtungen, z. B. Büromaschinen, EDV-Geräte u. ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang) in Büro- und Konferenzräumen, Funktions-/Kopierräumen, Sanitärräumen sowie Teeküchen, der Cafeteria, Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Flure, Aufzüge), Lager- und Abstellräumen, technischen Betriebsräumen und Wintergärten. Im Rahmen der Grund- und Sonderreinigung sind folgende Leistungen durchzuführen: gesonderte Reinigung bei Büroraumneubelegungen, Mikrowellen- und Kühlschrank-Innenreinigung, Grundreinigung mit Einpflege/Beschichtung von Linoleumbelägen, Grundreinigung textiler Beläge sowie Reinigung von Polstermöbeln.
Los 2: Zur Glasreinigung gehört die Reinigung von Fenstern und Türen mit ihren Rahmen sowie von Glasfassaden und Glasflächen (inklusive durchsichtige Kunststoffflächen), die zur Liegenschaft gehören. Gemeint sind alle Flächen, die nach außen zeigen (z. B. Fenster) sowie Flächen, die sich innerhalb der Liegenschaft befinden (z. B. Zwischentüren, Trennwände). In den Gebäuden sind unterschiedliche Fensterkonstruktionen, die teilweise dem Denkmalschutz unterliegen, sowie Glasfassaden bis 20 Meter Arbeitshöhe zu reinigen. Teilweise sind Arbeitshilfen bzw. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. Die Reinigung umfasst sämtliche Glasflächen (beidseitig) sowie sämtliche bewegliche und feststehende Rahmenelemente witterungs- und raumseitig einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Ebenfalls zu reinigen sind die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Die Vertikallamellen unterschiedlicher Längen und Anzahl pro Vorhang und von unterschiedlichem Material sind einmal jährlich fachgerecht zu reinigen. Zubehörteile, wie Beschwerungsplatten, Verbindungs- und Einstellschnüre bzw. -ketten sind ebenfalls zu reinigen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der unten angegebene Auftragswert umfasst beide Lose und bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit (3 Jahre Grundlaufzeit zzgl. Verlängerungsoption).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zweck der Vertragsleistung ist die allgemeine Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung (Los 1) auf einer Gesamtfläche von derzeit ca. 6 400 m2 sowie die Glas-, Rahmen- und Vertikallamellenreinigung (Los 2) mit einer Gesamtglasfläche von 2 800,00 m2.
Los 1: Die zu erbringenden Leistungen für das Objekt umfassen die Reinigung der Bodenbeläge, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (technische Einrichtungen, z. B. Büromaschinen, EDV-Geräte u. ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang) in Büro- und Konferenzräumen, Funktions-/Kopierräumen, Sanitärräumen sowie Teeküchen, der Cafeteria, Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Flure, Aufzüge), Lager- und Abstellräumen, technischen Betriebsräumen und Wintergärten. Im Rahmen der Grund- und Sonderreinigung sind folgende Leistungen durchzuführen: gesonderte Reinigung bei Büroraumneubelegungen, Mikrowellen- und Kühlschrank-Innenreinigung, Grundreinigung mit Einpflege/Beschichtung von Linoleumbelägen, Grundreinigung textiler Beläge sowie Reinigung von Polstermöbeln.
Los 2: Zur Glasreinigung gehört die Reinigung von Fenstern und Türen mit ihren Rahmen sowie von Glasfassaden und Glasflächen (inklusive durchsichtige Kunststoffflächen), die zur Liegenschaft gehören. Gemeint sind alle Flächen, die nach außen zeigen (z. B. Fenster) sowie Flächen, die sich innerhalb der Liegenschaft befinden (z. B. Zwischentüren, Trennwände). In den Gebäuden sind unterschiedliche Fensterkonstruktionen, die teilweise dem Denkmalschutz unterliegen, sowie Glasfassaden bis 20 Meter Arbeitshöhe zu reinigen. Teilweise sind Arbeitshilfen bzw. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. Die Reinigung umfasst sämtliche Glasflächen – beidseitig – sowie sämtliche bewegliche und feststehende Rahmenelemente witterungs- und raumseitig einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Ebenfalls zu reinigen sind die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Die Vertikallamellen unterschiedlicher Längen und Anzahl pro Vorhang und von unterschiedlichem Material sind einmal jährlich fachgerecht zu reinigen. Zubehörteile, wie Beschwerungsplatten, Verbindungs- und Einstellschnüre bzw. -ketten sind ebenfalls zu reinigen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der unten angegebene Auftragswert umfasst beide Lose und bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit (3 Jahre Grundlaufzeit + Verlängerungsoption).
Zweck der Vertragsleistung ist die allgemeine Unterhalts- sowie Grund- und Sonderreinigung (Los 1) auf einer Gesamtfläche von derzeit ca. 6 400 m2 sowie die Glas-, Rahmen- und Vertikallamellenreinigung (Los 2) mit einer Gesamtglasfläche von 2 800,00 m2.
Los 1: Die zu erbringenden Leistungen für das Objekt umfassen die Reinigung der Bodenbeläge, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (technische Einrichtungen, z. B. Büromaschinen, EDV-Geräte u. ä., gehören nicht zum Reinigungsumfang) in Büro- und Konferenzräumen, Funktions-/Kopierräumen, Sanitärräumen sowie Teeküchen, der Cafeteria, Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Flure, Aufzüge), Lager- und Abstellräumen, technischen Betriebsräumen und Wintergärten. Im Rahmen der Grund- und Sonderreinigung sind folgende Leistungen durchzuführen: gesonderte Reinigung bei Büroraumneubelegungen, Mikrowellen- und Kühlschrank-Innenreinigung, Grundreinigung mit Einpflege/Beschichtung von Linoleumbelägen, Grundreinigung textiler Beläge sowie Reinigung von Polstermöbeln.
Los 2: Zur Glasreinigung gehört die Reinigung von Fenstern und Türen mit ihren Rahmen sowie von Glasfassaden und Glasflächen (inklusive durchsichtige Kunststoffflächen), die zur Liegenschaft gehören. Gemeint sind alle Flächen, die nach außen zeigen (z. B. Fenster) sowie Flächen, die sich innerhalb der Liegenschaft befinden (z. B. Zwischentüren, Trennwände). In den Gebäuden sind unterschiedliche Fensterkonstruktionen, die teilweise dem Denkmalschutz unterliegen, sowie Glasfassaden bis 20 Meter Arbeitshöhe zu reinigen. Teilweise sind Arbeitshilfen bzw. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. Die Reinigung umfasst sämtliche Glasflächen (beidseitig) sowie sämtliche bewegliche und feststehende Rahmenelemente witterungs- und raumseitig einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Ebenfalls zu reinigen sind die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Die Vertikallamellen unterschiedlicher Längen und Anzahl pro Vorhang und von unterschiedlichem Material sind einmal jährlich fachgerecht zu reinigen. Zubehörteile, wie Beschwerungsplatten, Verbindungs- und Einstellschnüre bzw. -ketten sind ebenfalls zu reinigen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der unten angegebene Auftragswert umfasst beide Lose und bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit (3 Jahre Grundlaufzeit zzgl. Verlängerungsoption).
Zur Glasreinigung mit einer Gesamtglasfläche von 2 800,00 m2 gehört die Reinigung von Fenstern und Türen mit ihren Rahmen sowie von Glasfassaden und Glasflächen (inklusive durchsichtige Kunststoffflächen), die zur Liegenschaft gehören. Gemeint sind alle Flächen, die nach außen zeigen (z. B. Fenster) sowie Flächen, die sich innerhalb der Liegenschaft befinden (z. B. Zwischentüren, Trennwände). Die Reinigung umfasst sämtliche Glasflächen – beidseitig – sowie sämtliche bewegliche und feststehende Rahmenelemente witterungs- und raumseitig einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Ebenfalls zu reinigen sind die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Durch die zeitlich unterschiedlich entstandenen Gebäudeteile gibt es unterschiedliche Fensterkonstruktionen, die teilweise dem Denkmalschutz unterliegen. Der im Jahr 2000 entstandene Neubaukomplex ist mit einer rund 28 Meter hohen Glasfassade versehen, die im Außenbereich nur mit Einsatz eines Steigers zu reinigen ist. Die zum Neubau gehörenden Wintergärten sind von außen ebenfalls nur unter Zuhilfenahme eines Steigers zu reinigen.
Die Vertikallamellen unterschiedlicher Längen und Anzahl pro Vorhang und von unterschiedlichem Material sind einmal jährlich fachgerecht zu reinigen. Zubehörteile, wie Beschwerungsplatten, Verbindungs- und Einstellschnüre bzw. -ketten sind ebenfalls zu reinigene. Die Gesamtfläche aller Vertikallamellenvorhänge in allen Gebäudeteilen beträgt ca. 1.375,00 m2. Die Lamellenvorhänge erreichen eine Höhe zwischen 1,45 und 3,20 Meter.
Die Glasreinigung wird i. d. R. montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr, die Vertikallamellenreinigung i. d. R. von 15-21 Uhr in Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt.
Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege-, und Hilfsmittel. Er ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittell zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Gegenstände. Reinigungsmaschinen müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und mit dem VDE/GS Zeichen oder vergleichbaren europäischen sicherheitstechnischen Zeichen gekennzeichnet sein. Erforderlichen Hebebühnen, Leitern, Gurte, Leinen, PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und dergleichen werden ebenfalls ohne zusätzliche Vergütung vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Das BMWi stellt das für die Reinigungsarbeiten nötige Wasser und den Strom unentgeltlich zur Verfügung.
Der AN hat in ausreichendem Umfang fachkundiges Personal bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Der AN hat eine Objektleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in und jeweils eine Vertretung zu benennen. Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten; eine aktenkundige Belehrung der Mitarbeiter/innen über die Vorschriften des Arbeits- und Brandschutzes, Unfallverhütung sowie Anweisungen sind durchzuführen und dem BMWi zu übergeben. Die Arbeitgeberpflichten zum Erhalt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz obliegen dem AN. Dies beinhaltet im Besonderen auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die zu verrichtenden Tätigkeiten. Der AN stellt die ggf. notwendige PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Für die Reinigungsarbeiten darf nur Personal eingesetzt werden, das vom AG vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend der Regelungen der Leistungsbeschreibung (sicherheits-) überprüft wurde.
Zu der Liegenschaft gehört ein Außenbereich mit einem Gartenhaus (GH). Das Gartenhaus wird derzeit saniert. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist für Ende 2021 geplant. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen sind in dem Gartenhaus keinerlei Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Kalkulation der Reinigungskosten für das Gartenhaus fließt bereits bei der Auswertung der Angebote ein. Des Weiteren ist innerhalb der Vertragslaufzeit von Änderungen der Raumbelegung wegen Umzügen auszugehen, was mit anderen Reinigungsturnussen und ggf. erweiterten Reinigungsleistungen in Verbindung stehen wird.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zur Glasreinigung mit einer Gesamtglasfläche von 2 800,00 m2 gehört die Reinigung von Fenstern und Türen mit ihren Rahmen sowie von Glasfassaden und Glasflächen (inklusive durchsichtige Kunststoffflächen), die zur Liegenschaft gehören. Gemeint sind alle Flächen, die nach außen zeigen (z. B. Fenster) sowie Flächen, die sich innerhalb der Liegenschaft befinden (z. B. Zwischentüren, Trennwände). Die Reinigung umfasst sämtliche Glasflächen (beidseitig) sowie sämtliche bewegliche und feststehende Rahmenelemente witterungs- und raumseitig einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Ebenfalls zu reinigen sind die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge sowie Wetter- und Wasserschenkel. Durch die zeitlich unterschiedlich entstandenen Gebäudeteile gibt es unterschiedliche Fensterkonstruktionen, die teilweise dem Denkmalschutz unterliegen. Der im Jahr 2000 entstandene Neubaukomplex ist mit einer rund 28 Meter hohen Glasfassade versehen, die im Außenbereich nur mit Einsatz eines Steigers zu reinigen ist. Die zum Neubau gehörenden Wintergärten sind von außen ebenfalls nur unter Zuhilfenahme eines Steigers zu reinigen.
Die Vertikallamellen unterschiedlicher Längen und Anzahl pro Vorhang und von unterschiedlichem Material sind einmal jährlich fachgerecht zu reinigen. Zubehörteile, wie Beschwerungsplatten, Verbindungs- und Einstellschnüre bzw. -ketten sind ebenfalls zu reinigene. Die Gesamtfläche aller Vertikallamellenvorhänge in allen Gebäudeteilen beträgt ca. 1 375,00 m2. Die Lamellenvorhänge erreichen eine Höhe zwischen 1,45 und 3,20 Meter.
Die Glasreinigung wird i. d. R. montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr, die Vertikallamellenreinigung i. d. R. von 15-21 Uhr in Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt.
Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege-, und Hilfsmittel. Er ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittell zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Der AN stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Gegenstände. Reinigungsmaschinen müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und mit dem VDE/GS Zeichen oder vergleichbaren europäischen sicherheitstechnischen Zeichen gekennzeichnet sein. Erforderlichen Hebebühnen, Leitern, Gurte, Leinen, PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und dergleichen werden ebenfalls ohne zusätzliche Vergütung vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Das BMWi stellt das für die Reinigungsarbeiten nötige Wasser und den Strom unentgeltlich zur Verfügung.
Der AN hat in ausreichendem Umfang fachkundiges Personal bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Der AN hat eine Objektleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in und jeweils eine Vertretung zu benennen. Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten; eine aktenkundige Belehrung der Mitarbeiter/innen über die Vorschriften des Arbeits- und Brandschutzes, Unfallverhütung sowie Anweisungen sind durchzuführen und dem BMWi zu übergeben. Die Arbeitgeberpflichten zum Erhalt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz obliegen dem AN. Dies beinhaltet im Besonderen auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die zu verrichtenden Tätigkeiten. Der AN stellt die ggf. notwendige PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Für die Reinigungsarbeiten darf nur Personal eingesetzt werden, das vom AG vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend der Regelungen der Leistungsbeschreibung (sicherheits-) überprüft wurde.
Zu der Liegenschaft gehört ein Außenbereich mit einem Gartenhaus (GH). Das Gartenhaus wird derzeit saniert. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist für Ende 2021 geplant. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen sind in dem Gartenhaus keinerlei Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Kalkulation der Reinigungskosten für das Gartenhaus fließt bereits bei der Auswertung der Angebote ein. Des Weiteren ist innerhalb der Vertragslaufzeit von Änderungen der Raumbelegung wegen Umzügen auszugehen, was mit anderen Reinigungsturnussen und ggf. erweiterten Reinigungsleistungen in Verbindung stehen wird.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mindestqualifikation des Personals:
I) Objektleitung und Vertretung der Objektleitung – Mindestqualifikation:
— Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk,
— Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
— Gute Deutsch-Kenntnisse,
— Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
— Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
— Kenntnisse der Arbeitssicherheit,
— Hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen,
— Führungsqualität,
— serviceorientierte Einstellung.
II) Vorarbeiter/in und Vertretung – Mindestqualifikation:
— Abgeschlossene Ausbildung als Geselle im Gebäudereinigerhandwerk,
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
— Gute Deutschkenntnisse,
— Umfangreiches fachliches Wissen,
— Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
— Kenntnisse der Arbeitssicherheit,
— Hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen,
— Führungsqualität,
— serviceorientierte Einstellung.
III) Arbeitskräfte – Mindestqualifikation:
Für Los 1:
— mindestens eine Person der täglich eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger,
— angelernte Arbeitnehmer besitzen mindestens 1 Jahr einschlägige Praxiserfahrung,
— sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
— der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
Für Los 2:
— das eingesetzte Personal für die Glasreinigung muss den Anforderungen der Lohngruppe 6 entsprechen,
— die Durchführung der Lamellenreinigung kann durch Mitarbeiter erfolgen, die in Lohngruppe 1 eingruppiert sind,
— angelernte Arbeitnehmer besitzen mindestens 1 Jahr einschlägige Praxiserfahrung,
— sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
— der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
Mindestqualifikation des Personals:
I. Objektleitung und Vertretung der Objektleitung: Mindestqualifikation:
— Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk,
— Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
— gute Deutsch-Kenntnisse Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
— Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
— Kenntnisse der Arbeitssicherheit,
— Hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen,
— Führungsqualität,
— Serviceorientierte Einstellung.
II) Vorarbeiter/in und Vertretung: Mindestqualifikation:
— Abgeschlossene Ausbildung als Geselle im Gebäudereinigerhandwerk,
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
— gute Deutschkenntnisse,
— umfangreiches fachliches Wissen,
— Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
— Kenntnisse der Arbeitssicherheit,
— Hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen,
— Führungsqualität,
— Serviceorientierte Einstellung.
III) Arbeitskräfte: Mindestqualifikation:
Für Los 1:
— mindestens eine Person der täglich eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger,
— angelernte Arbeitnehmer besitzen mindestens 1 Jahr einschlägige Praxiserfahrung,
— sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
— der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
Für Los 2:
— das eingesetzte Personal für die Glasreinigung muss den Anforderungen der Lohngruppe 6 entsprechen,
— die Durchführung der Lamellenreinigung kann durch Mitarbeiter erfolgen, die in Lohngruppe 1 eingruppiert sind,
— angelernte Arbeitnehmer besitzen mindestens 1 Jahr einschlägige Praxiserfahrung,
— sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
— der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.