Rahmenvertrag Diagnose und Fehlerortung an HS-Kabelanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: T48-2021-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Diagnose und Fehlerortung an HS-Kabelanlagen
Rahmenvertrag für Diagnose und Fehlerortung an HS-Kabelanlagen.
Die 50Hertz Transmission GmbH – nachfolgend 50Hertz oder Auftraggeber genannt – beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Diagnose und Fehlerortung an den Hochspannungskabelsystemen in der 50Hertz-Regelzone (siehe Übersicht „Anlage 3 (Übersicht Hochspannungskabelanlagen im 50Hertz Netzgebiet)“ innerhalb Anlage E.1) für die kommenden 5-8 Jahre (2021 bis 2026/2029) abzuschließen.
Verlängerungsoption 3 x 1 Jahr (s. Anlage B)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen und im Falle der Eignungsleihe bei dem leihenden Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
a) Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximierte Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bewerber zu begründen) eine Bescheinigung einer Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bewerber bestehen wird.
a) Der Bewerber muss mindestens 5 Referenzen (mind. 150 kV und über 10 Km), und eine Referenz (mind. 150 kV und über 60 Km) über Fehlerortungsmaßnahmen an Hochspannung Kabeln im Offshore Bereich im Bestand, innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre bei einem Übertragungsnetzbetreiber oder ähnlichen Infrastrukturunternehmen mit Stromübertragungsanlagen, unter Einsatz der einschlägigen nationalen und europäischen Normen (oder vergleichbar) vorweisen können.
Es ist die Referenzliste Anlage M zu verwenden.
b) Eigenerklärung, dass die komplette Auftragsabwicklung in Deutsch erfolgen kann und die Dokumentation und andere Unterlagen in Deutsch übergeben werden können.
c) Eigenerklärung, dass das vorgesehene technische Personal mindestens über Niveau B2 in der Anwendung der deutschen Sprache zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügen wird.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
1. Nachweise zu Ziffer III.1.1 (Eigenerklärung), III.1.2 und III.1.3. (Anlage M und Eigenerklärung),
2. Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen,
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3).
s. Anlage B
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Aufgrund der internen Bearbeitungszeiten, interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen:
Aus Gründen der Vertraulichkeit wird die Anlage E.1 (sonstige technische Unterlagen) erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist.
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1. Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
2. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
3. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
5. Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), – im Angebotsphase – als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
d) Abrufberechtigung zugunsten Dritter:
Die 50Hertz Transmission GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen. Eine Vergrößerung der Mengen ergibt sich dadurch nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“