Kniprodestr. 31 – TFA 333 BE Baustrom und Baubeleuchtung Ausbau und Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: P15004-30411000-001-225-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kniprodestr. 31 – TFA 333 BE Baustrom und Baubeleuchtung Ausbau und Neubau
Gegenstand des Auftrages ist das Stellen einer Baustrom- und Baubeleuchtungsanlage in einem zu sanierenden Hochhaus in Fertigteilbauweise, 30m Höhe sowie in einem vorgelagerten, viergeschossigen Neubau.
Kniprodestr. 31
10407 Berlin
Fertigteilbau, Baujahr 1976, 55 x 12 x 30 m L x B x H.
Durch den AN zu stellen und zur Miete vorzuhalten:
Baustromanlage 8x BSV als freistehende BSV Blech; 42x wandmontierte BSV mit Kunststoffgehäuse, ca. 5 000 m Kabel
Baubeleuchtungsanlage 4x LED-Fluter, 10x Langfeldleuchten, 60x Beleuchtung als LED-Lichtschlauch in Einzellängen 10 m bis 30 m
Gegenstand des Auftrages ist das Stellen einer Baustrom- und Baubeleuchtungsanlage in einem zu sanierenden Hochhaus in Fertigteilbauweise, 30 m Höhe sowie in einem vorgelagerten, viergeschossigen Neubau.
Die Stromanlage wird an eine Übergabestation auf dem Grundstück angeschlossen. Die Übergabestation ist Eigentum des AG.
Das LV geht von einer maximalen Vorhaltung von 100 Wochen aus. Durch den Aufbau der Anlage in einzelnen Abschnitten, ergeben sich Vorhaltezeiten je Element von 50 bis 100 Wochen.
— im 11-geschossigen Bestandsbau werden die Anlagen gestellt unmittelbar nach Beauftragung,
— im 3-geschossigen Neubau im Zuge des Baufortschritts der bauseitigen Rohbauarbeiten.
Die Baustromanlage wird an eine Trafostation angeschlossen, die als separates Gebäude unmittelbar neben dem Bestandsbau steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (siehe „Checkliste“) abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste“). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenent (BVB Teil B) – sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 14.2.2021 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland