WHG 3094 – Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 3094-1-1396
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3094 – Außenanlagen
Außenanlagen für den Neubau eines Wohngebäudes
Die GESOBAU AG beabsichtigt in der Wohnhausgruppe 3094 – Schlossallee 4 in 13156 Berlin einen Wohnneubau mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit ca. 3126 qm Wohnfläche zu errichten. Das 2371 qm große Grundstück ist Nordwest/Südost-orientiert und wird von der Schlossallee auf der Nordwestseite erschlossen. Die südliche Grundstücksgrenze verläuft in ca. 10 m Entfernung parallel zur Panke. Westlich angrenzend befindet sich ein sechsgeschossiges Pflegeheim, östlich befindet sich eine dreigeschossige Bebauung, an dessen Brandwand der Neubau anschließen wird.
Der sechsgeschossige Baukörper mit einer Brutto-Geschossfläche von 4821 qm gliedert sich in L-Form um einen Hof. Die Wohnungen des EG erhalten einen privaten Garten- bzw. Terrassenbereich. Das Gebäude wird als Massivbau mit Vollwärmeschutz errichtet. Das DG ist gestaffelt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Die lichte Raumhöhe aller oberirdischen Geschosse liegt bei ca. 2,65 m.
13156 Berlin
Außenanlagen:
Die WHG 3094 Schlossallee 4 in 13156 Berlin liegt im Bezirk Pankow. Es umfasst den Neubau eines Wohngebäudes.
Gebäudeteile/Aufgänge: 2 Aufgänge
Anzahl der Geschosse: 6 Geschosse, inkl. Dachgeschoss
Gebäudehöhe: Traufhöhe 19,35 m
Anzahl der Wohnungen: 42 m2 Wohnfläche: 3 126 m2
Baujahr: geplanter Neubau
Leistungen Außenanlagen:
— 750 m3 Boden lösen,
— 270 m3 Flüllboden liefern,
— 714 m2 Pflasterarbeiten,
— 1 026 m2 Vegetationsflächen,
— 95 St. Betonfertigteile für Stützmauern,
— 115 m Zaunanlage,
— 2 Tore,
— 7 Müllschränke,
— 1 Hangrutsche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3094 – Außenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seddiner See
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14554
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.