Jungwuchspflege (Mischungsregulierung, Begleitwuchsregulierung und Negativauslese) im BFB Havel-Oder-Spree der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 276-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 276-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jungwuchspflege (Mischungsregulierung, Begleitwuchsregulierung und Negativauslese) im BFB Havel-Oder-Spree der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 276-20
Jungwuchspflege (Mischungsregulierung, Begleitwuchsregulierung und Negativauslese) im Forstrevier Hohensaaten/Pinnow des BFB Havel-Oder-Spree.
BFB Havel-Oder-Spree im Forstrevier Hohensaaten/Pinnow
Die ausgeschriebene Leistung ist im Forstrevier Hohensaaten/Pinnow des BFB Havel-Oder-Spree auf einer Fläche von 93,3 ha zu erbringen.
Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, der Rahmenvereinbarung, Leistungsverzeichnis / Preisblatt, der Flächenliste, Besonderen Vertragsbedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Option: 2-mal 1 Jahr
Maximale Leistungsfrist: 30.4.2024
Der Vertrag ist für die Vertragspartner nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform gem. § 126b BGB);
Sie kann fristlos oder unter Be-stimmung einer Frist von bis zu 3 Monaten erklärt werden. Die Kündigung kann auf bestimmte Teilleistun-gen beschränkt werden (gem. § 10 Kündigung Abs. 1 der Rahmenvereinbarung).
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist der niedrigste Angebotspreis.
Eine Ortsbesichtigung ist auf Grund der schwierigen Vegetationsverhältnisse vor Ort zwingend erforderlich. Auf der gesamten Kulturfläche ist die Traubenkirsche dominierend. Adlerfarn, Reitgräser und Schlingpflanzen kommen in unterschiedlichster Intensität und Zusammensetzung auf den Flächen zusätzlich vor. Die Ortsbesichtigung ist auf dem Formblatt (12_VOEK 276-20_Anl._10_Ortsbesicht.) zu bestätigen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Wird ein Angebot ohne Nachweis der zwingend durchgeführten Ortsbesichtigung eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Für eine Terminabstimmung der zwingend durchzuführenden Ortsbesichtigung, wenden Sie sich bitte bis zum 4.3.2021, 12.00 Uhr unter der folgenden Rufnummer und/oder Mail-Adresse sowie Ansprechpartner an:
Herrn Nils Gutzke
Mobil: 0170 7928694
Mail: [removed]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs.2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen,
— Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE).
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE): Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Nachweis der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunft enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG, im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bieterauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
s.o.
Benennung von 3 Referenzen über die Dienstleistungen Jungwuchspflege (Mischungsregulierung, Begleitwuchsregulierung und Negativauslese) aus dem Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV (Anlage Bieterauskunft). Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu 3 Referenzen sind nicht zulässig.
Es sind die Tabellen zu Referenzangaben in der Bieterauskunft auszufüllen.
2. Pkt. 2.2 in der Bieterauskunft (Erklärung zur Zertifizierung des Unternehmens) Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
s.o.
Eine Ortsbesichtigung ist auf Grund der schwierigen Vegetationsverhältnisse vor Ort zwingend erforder-lich. Auf der gesamten Kulturfläche ist die Traubenkirsche dominierend. Adlerfarn, Reitgräser und Schlingpflanzen kommen in unterschiedlichster Intensität und Zusammensetzung auf den Flächen zusätzlich vor. Die Ortsbesichtigung ist auf dem Formblatt (12_VOEK 276-20_Anl._10_Ortsbesicht.) zu bestätigen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Wird ein Angebot ohne Nachweis der zwingend durchgeführten Ortsbesichtigung eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Für eine Terminabstimmung der zwingend durchzuführenden Ortsbesichtigung, wenden Sie sich bitte bis zum 4.3.2021, 12.00 Uhr unter der folgenden Rufnummer und/oder Mail-Adresse sowie Ansprechpartner an:
Herrn Nils Gutzke
Mobil: 0170 7928694
Mail: [removed]
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden.
Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten).
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs-und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 5.3.2021, 12.00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de