2020-SUL-Generalplaner Pilot Nachhaltigkeit
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2020-SUL-Generalplaner Pilot Nachhaltigkeit
Als Bestandhalterin ist für die Stadt und Land die nachhaltige Wertstabilität ihres Immobilien-Portfolios ein Kernziel. Die Zukunftsfähigkeit von Wohngebäuden kann langfristig nur durch nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben gesichert werden. Als landeseigenes Wohnungsbauunternehmen will die Stadt und Land die Arbeit der Bundes- und Landesinstitutionen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sowie die daraus abgeleiteten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit voranbringen. Der derzeitige Ansatz im Wohnungsneubau ist geprägt von Effizienz im Hinblick auf Stückzahlen und Kostenminimierung. Ziel dieses Projektes ist zu ermitteln, ob und wie durch einen intensiveren Einsatz in der Planungs- und Bauphase, durch die Verwendung ökologischer Konzepte und Materialien, mit ggf. auch höheren Errichtungskosten, auch ein wirtschaftlich konkurrenzfähiges Produkt erzeugt werden kann.
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50 000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Als Bestandhalterin ist für die Stadt und Land die nachhaltige Wertstabilität ihres Immobilien-Portfolios ein Kernziel. Die Zukunftsfähigkeit von Wohngebäuden kann langfristig nur durch nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben gesichert werden.
Als landeseigenes Wohnungsbauunternehmen will die Stadt und Land die Arbeit der Bundes- und Landesinstitutionen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sowie die daraus abgeleiteten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit voranbringen. Der derzeitige Ansatz im Wohnungsneubau ist geprägt von Effizienz im Hinblick auf Stückzahlen und Kostenminimierung. Gleichzeitig sollen die Aspekte Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Energieeffizienz betrachtet werden. Ziel dieses Projektes ist zu ermitteln, ob und wie durch einen intensiveren Einsatz in der Planungs- und Bauphase, durch die Verwendung ökologischer Konzepte und Materialien, mit ggf. auch höheren Errichtungskosten, auch ein wirtschaftlich konkurrenzfähiges Produkt erzeugt werden kann, das im Sinne von Klimaschutz, Energieeinsatz und Ressourcenschonung nachhaltig ist. Durch die Entwicklung verschiedener Zertifizierungssysteme zum nachhaltigen Bauen ist Nachhaltigkeit messbar geworden. Nach der Umsetzung dieses Pilotneubauvorhabens soll die Bewirtschaftungsphase über einen langen Zeitraum überwacht, dokumentiert und fortlaufend ausgewertet werden. Ziel ist dabei herauszufinden ob sich die theoretischen Annahmen zur Nachhaltigkeit von Bauelementen sowie Energieverbräuchen und Betriebskosten auch in der Praxis bewahrheiten. Generalplanungsleistungen Hochbau, Haustechnik und Tragwerksplanung für Holz-Ziegel- und Holzbausysteme in der Konzeption und den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI mit der Koordinierung weiterer notwendiger Fachplaner (Brandschutz, Schallschutz usw.) mit wissenschaftlicher Begleitung der Planung, des Baus. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und umfasst ggf. nicht alle Leistungsphasen, abhängig vom Vergabemodell der Bauausführungen. In der ersten Konzeptphase soll der wissenschaftliche Vergleich von ökologischer und ökonomischer Wirkung der Gebäude im Lebenszyklus die wichtigste Entscheidungsgrundlage für die anschließende Projektplanung werden. Hierzu soll ein fundierter Variantenvergleich über Simulationen und Lebenszyklusberechnungen, also die klassische Ökobilanz (z. B. LCA Life Cycle Assessment) und Lebenszykluskosten z. B. (LCC Life Cycle Assessment) herangezogen werden. Es sollen hinsichtlich der Kubatur und der Grundrisse möglichst 2 baugleiche Geschosswohnungsgebäude auf einem Grundstück entstehen. Damit sollen für beide Gebäude gleiche örtliche Bedingungen gelten. Die Gebäude sollen unter der Maßgabe von robustem, einfachem, soliden, langlebigen und zirkulärem Bauen mit einem auf das Notwendigste reduzierten Technikeinsatz umgesetzt werden. Sie sollen unter der Verwendung erprobter alter Materialien in Kombination mit innovativen Ansätzen errichtet werden. Die Planung, Errichtung und der Betrieb sollen durch wissenschaftliche Institute langfristig beobachtet, gemessen, bewertet werden. Angedacht ist ein Gebäude in Ziegel-Holzbausystem analog des Berliner Mietshauses aus der Gründerzeit zu errichten, während das andere Gebäude als reiner Holzbau umgesetzt werden soll. Weitere Ausführungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Angaben zur Firma,
— Datenschutzerklärung,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2020-SUL-Generalplaner Pilot Nachhaltigkeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BG oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o .a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]