Politische Kommunikation und Public Relations Referenznummer der Bekanntmachung: 1285-SV-Pol. Kommunikation & PR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Politische Kommunikation und Public Relations
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Der geschätzte Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Die Obergrenze beträgt [Betrag gelöscht] EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden. Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum (4 Jahre).
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von [Betrag gelöscht] EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR. Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenver-trages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Politische Kommunikation und Public Relations
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.