Politische Kommunikation und Public Relations Referenznummer der Bekanntmachung: 1285-SV-Pol. Kommunikation & PR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zivile IT der Bundeswehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Politische Kommunikation und Public Relations

Referenznummer der Bekanntmachung: 1285-SV-Pol. Kommunikation & PR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Kommunikationsleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.

Die BWI ist IT-Dienstleister in erster Linie für die Bundeswehr aber auch für andere Bundesressorts. Für die BWI (insb. Abteilung Communications & Marketing) sollen vielschichtige Kommunikationsdienstleistungen im Umfeld „Politische Kommunikation und Public Relations“ erbracht werden. Hierdurch soll die Kommunikation der BWI mit Konzeptions-, Grafik-, Redaktions- und Produktionsleistungen in der täglichen Arbeit und bei der Durchführung von Kommunikations- und Marketingkampagnen unterstützt werden. Der zukünftige Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage von Einzelaufträgen fachlich in sich abgeschlossene Teilleistungen aus Bausteine für die Kommunikationsarbeit der BWI.

Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner (§ 21 Abs. 3 Satz 1 GWB) abgeschlossen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BWI GmbH

Auf dem Steinbüchel 22

53340 Meckenheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der geschätzte Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Die Obergrenze beträgt [Betrag gelöscht] EUR und bezieht sich auf das 1,5-fache des geschätzten Loswertes. Hiermit sollen ungeplante Mehrbedarfe aufgefangen werden, welche im Zuge des IT-Ausbaus und des Wachstums als IT-Dienstleister des Bundes aktuell und zukünftig vergeben werden. Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum (4 Jahre).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Arbeitsprobe gem. Briefing / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen von [Betrag gelöscht] EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR. Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach einem Jahr („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenver-trages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden: Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 3 bestplatzierten Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Politische Kommunikation und Public Relations

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten

Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2021