Wohnhausgruppen 3283-Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung von Bestandsgebäuden und den Neubau von Wohngebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: PS-3283-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 3283-Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung von Bestandsgebäuden und den Neubau von Wohngebäuden
Die GESOBAU AG plant in ihrer Wohnhausgruppe (WHG) 3283 Hansastr. 52-104 und 112-138 in 13088 Berlin mit überwiegend unsanierten Wohnungen eine komplexe Sanierung/ Modernisierung sowie moderate Ergänzungen durch An- und Neubauten mit dem Gesobau-Standardtypenhaus durchzuführen.
Für die An- bzw. Neubauten umfasst die Projektsteuerung bzw. das Projektcontrolling die Planungs- und Ausführungsphase bis zur Fertigstellung der Gebäude durch einen Generalübernehmer sowie das Mängelmanagement bis 5 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Der Generalübernehmer Standardtypenhaus wird derzeit in einem separaten Verfahren beauftragt.
Bestandteil der Projektsteuerungsleistungen Sanierung /Modernisierung ist das Projektcontrolling der Planungs- und Ausführungsphasen ebenfalls bis zur Fertigstellung der Gebäude und der Außenanlagen.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung“.
D-13088 Berlin
Beabsichtigte Maßnahmen
Neubau
Es ist geplant eine zusätzliche Wohnfläche von ca. 5 860 m2 auf dem Grundstück Hansastr. 52-104 und 112-138 in 13088 Berlin zu realisieren. Die durchschnittliche Wohnfläche / WE soll ca. 67 m2 betragen. Die Planungsdaten basieren auf einer noch weiter zu entwickelnden Schätzung und sind als Mindestdaten benannt. Die vier Neubauten sollen möglichst behutsam in die bestehende Gebäudestruktur integriert werden, deshalb ist es angedacht, die Bestandsgebäude durch 3 Neubauten zu ergänzen und optisch weiterzuführen. Der vierte Neubau soll als Solitär etwas abgerückt von den verwinkelten Bestandsgebäuden auf einer Fläche mit mehreren einzelnen Bestandsgebäuden stehen. Die Neubauten sollen mit dem GESOBAU-Typenhaus-Entwurf realisiert werden. Der Neubau wird durch einen GÜ erfolgen, der einen Rahmenvertrag über alle Typenhaus-Neubauten der Gesobau erhalten wird.
Sanierung/Modernisierung
Die Bestandswohnfläche von rd. 37 400 m2 soll mittels einer Strangsanierung teilmodernisiert werden, das heißt inkl. der Erneuerung der Heizkörper und Bäder. Die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit darüberhinausgehender Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehülle, ist zu prüfen, aber zunächst nicht Bestandteil der Maßnahme. Die Außenanlagen werden im Zuge eines Partizipationsverfahrens mit den Anwohnern erarbeitet und abschließend umgesetzt. Eine projektsteuerseitige Begleitung ist Teil der Aufgabenstellung.
Die BGF-Kenndaten zu Sicherstellung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes basieren auf der vorbereitenden Machbarkeitsstudie und stellen die anzustrebenden Zielwerte dar.
Die Erzielung einer maximal vermietbaren Fläche wird angestrebt.
Die planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung und Genehmigungsfähigkeit sind auf der Basis einer ersten, vorbereitenden Machbarkeitsstudie bereits mit den zuständigen Genehmigungsbehörden grob abgestimmt und muss im weiteren Bauablauf weiterverfolgt werden.
Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz und wurden in den 80er Jahren errichtet.
Es ist vorgesehen den Neubau über einen bestehenden Rahmenvertrag mit einem GÜ zu realisieren und die Modernisierung des Bestandes an einen Generalplaner zu vergeben. Die beiden Bauvorhaben sollen gleichzeitig ablaufen. Bestandteil der Projektsteuerungsleistung ist die Begleitung und Auswertung des Vergabeverfahrens bis zur Vergabe der Leistung des GPs sowie der Abruf (Rahmenvertrag) und die Steuerung des GÜs und des GPs während der Bauphase. Nach der Bauphase ist die LP9 für die Projektsteuerung ausschließlich für die erbrachte GÜ-Leistung zu erbringen. Eine juristische Begleitung des Verfahrens wird durch die Gesobau im Bedarfsfall separat beauftragt.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung der AHO §2 (AHO Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage Mai 2014) mit folgenden Handlungsbereichen:
— Leistungsbereich Organisation und Dokumentation,
— Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten,
— Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel,
— Leistungsbereich Termine und Kapazitäten.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung“.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung best
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.eht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppen 3283-Projektsteuerungsleistungen für die Teilmodernisierung von Bestandsgebäuden und den Neubau von Wohngebäuden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
— für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen
6. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.