Forstlichen Dienstleistungen im BFB Rhein-Mosel der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 281-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 281-20

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forstlichen Dienstleistungen im BFB Rhein-Mosel der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 281-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 281-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bestandesbegründung, Zaunbau, Offenland- und Bestandespflege im BFB Rhein-Mosel.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich, sofern die AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, 3 x um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 31.3.2025.

muss es heißen:

Beschreibung der Verlängerungen:

Die AG behält sich vor, die Vertragslaufzeit bezogen auf einzelne oder sämtliche Warengruppen i. S. d. § 1 Abs. 1 dieses Vertrages einmal oder mehrmals um ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption übt die AG durch schriftliche Mitteilung der weiterhin vertragsgegenständlichen Warengruppe(n) aus. Die Vertragsdauer verlängert sich für die von der AG benannte(n) Warengruppe(n) jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die schriftliche Mitteilung dem AN spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zugeht.

Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 31.3.2025.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: