5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Fertigungsstandorte: Wagenkasten: ALSTOM Czech Republic a.s. Svatopluka Čecha 1205/12 470 01 Česká Lípa, Tschechien Wagenkasten (optional für Nachkontrolle): Alstom Bautzen Fabrikstraße 41 02625 Bautzen, Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1. Fortführungsoption: 01.01.2030 - 31.12.2030 2. Fortführungsoption: 01.01.2031 - 31.12.2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat mindestens fünf (5) Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren einzureichen. Die Referenzen müssen Leistungen im Bereich der Fertigungsbegleitung, Qualitätsüberwachung oder Baubegleitung von Straßenbahnfahrzeugen betreffen. Die Referenzen müssen nachweisen, dass der Bewerber bereits Leistungen erbracht hat, die hinsichtlich Art, Umfang und technischer Anforderungen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Inhalt und Struktur jeder Referenz: Für jede Referenz sind folgende Angaben einzureichen: • Auftraggeber • Art der Leistung (z. B. Fertigungsbegleitung, Rohbauabnahme, Qualitätsüberwachung, Baubegleitung, Schweißnaht- oder Strukturprüfung von Straßenbahnfahrzeugen) • Durchführungszeitraum: Start- und Enddatum bzw. laufende Vertragsdauer • Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Fahrzeugtyp und Anzahl der betreuten Fahrzeuge Mindestanforderungen: • Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen (ab 01/2021). • Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen sein. • Mindestens zwei Referenzen müssen Fertigungsbegleitung bzw. Baubegleitung von Niederflur-Straßenbahnen betreffen. • Mindestens zwei Referenzen müssen Leistungen an stahlbasierten Fahrzeugstrukturen beinhalten, insbesondere Rohbau-, Schweißnaht- oder Strukturprüfungen. • Für jede eingereichte Referenz ist nachzuweisen, dass die Leistung an mindestens fünf (5) Straßenbahnfahrzeugen erbracht wurde bzw. wird. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung_ITD2-0531-2026" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen hat nachzuweisen, dass mindestens acht (8) festangestellte Mitarbeiter*innen für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Mitarbeiterstamms sind mindestens folgende Qualifikationen nachzuweisen: • Nachweise von mind. 2 Mitarbeiter*Innen mit Zertifizierung VT Stufe 2 nach DIN ISO 9712 oder gleichwertig • Nachweise von mind. 1 Mitarbeiter*Innen mit Zertifizierung Schweißfachingenieur oder Schweißtechniker nach DVS-IIW/EWF1170 • Nachweise von mind. 2 Mitarbeiter*Innen mit Zertifizierung Beschichtungsinspektor, z.B. FROSIO Inspector Level II, AMPP CIP Level 2, DIN CERTCO Certified Coating Inspector oder besser • Nachweise von mind. 1 Mitarbeiter*In mit Zertifizierung Klebfachingenieur (EAE) bzw. Klebfachtechnologe (ABT) nach DVS-EWF3309 und EWF662 • Nachweise von mind. 1 Mitarbeiter*In mit Zertifizierung Klebfachkraft (EAS) bzw. Klebfachpraktiker nach DVS-EWF3309 und EWF662 Eine Person kann mehrere der geforderten Qualifikationen gleichzeitig erfüllen. Für jede benannte Qualifikation sind die entsprechenden Nachweise bzw. Zertifikate einzureichen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung_ITD2-0531-2026" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag ist ein gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Der Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Eignung. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung_ITD2-0531-2026" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektverständnis und Vorgehenskonzept
Beschreibung: Der Bieter hat ein Projektkonzept einzureichen, in dem die vorgesehene Vorgehensweise zur Fertigungsbegleitung beschrieben wird. Das Konzept soll insbesondere die Projektorganisation, die Zusammenarbeit mit dem Hersteller und der BVG, die Prüfstrategie, die Termin- und Meilensteinplanung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellen. Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Vorgehenskonzepts. Berücksichtigt werden insbesondere das Verständnis der Aufgabenstellung, die Strukturierung der Leistungserbringung, die Einbindung der BVG, die Berücksichtigung projektspezifischer Risiken sowie die Eignung der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Durchführung der Fertigungsbegleitung. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr überzeugendes, vollständiges und für das Projekt besonders geeignetes Konzept. 5-7 Punkte: Überwiegend überzeugendes Konzept mit kleineren Schwächen. 3-4 Punkte: Grundsätzlich geeigneter Ansatz mit erkennbaren Lücken. 0-2 Punke: Kein oder ungeeignetes Konzept.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal- und Ressourceneinsatzkonzept
Beschreibung: Der Bieter hat ein Personaleinsatz- und Ressourcenkonzept einzureichen. Darzustellen sind insbesondere das vorgesehene Projektteam, die Rollenverteilung, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Vertretungsregelungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten über die gesamte Vertragslaufzeit. Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit des Personaleinsatzes, die Eignung der vorgesehenen Organisation, die Kapazitätsabsicherung sowie die Belastbarkeit des Vertretungs- und Eskalationskonzepts. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr überzeugendes und belastbares Ressourcenkonzept. 5-7 Punkte: Geeignetes Konzept mit wenigen Schwächen. 3-4 Punkte: Grundsätzlich geeigneter Ansatz mit erkennbaren Lücken. 0-2 Punke: Kein oder ungeeignetes Konzept.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dokumentations- und Softwarekonzept
Beschreibung: Der Bieter hat das vorgesehene Dokumentations- und Softwarekonzept zu beschreiben. Hierzu gehören insbesondere die Erfassung von Prüfergebnissen, die Mängelverfolgung, die Fotodokumentation, die Berichterstellung sowie die Bereitstellung der Informationen für BVG und Hersteller. Bewertet werden Funktionalität, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der vorgesehenen Lösung zur Dokumentation und Mängelverfolgung. Bewertung: 8-10 Punkte: Sehr leistungsfähige und projektgeeignete Lösung. 5-7 Punkte: Geeignete Lösung mit kleineren Einschränkungen. 3-4 Punkte: Eingeschränkt geeignete Lösung. 0-2 Punke: Keine oder ungeeignete Lösung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotspräsentation
Beschreibung: Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Punktvergabe: 8-10 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität. 5-7 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität. 3-4 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität. 0-2 Punkte: Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität. Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Stundensatz (in EUR je Stunde)
Beschreibung: Kurzfristige ungeplante Zusatzleistungen außerhalb der regulären Fertigungsbegleitung (z. B. Sondertermine, zusätzliche Besprechungen, ungeplante Prüfungen, kurzfristige Vor-Ort-Einsätze innerhalb von 24 Stunden, technische Unterstützungsleistungen außerhalb der Standardprüfungen) Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Stundensatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Stundensatz des Bieters dividiert Punktzahl = (niedrigster Stundensatz x 10 Punkte) / angebotener Stundensatz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Projekttag 1 Prüfer
Beschreibung: - Prüfung von 3 Wagenteilen (3 Rohbau oder 3 FitOut1) durch 1 Prüfer - Reisekosten - Dokumentationsprüfung der Unterlagen vom Fahrzeughersteller - Dokumentation der Prüfung Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Projekttagessatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Projekttagessatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Projekttagessatz des Bieters dividiert Punktzahl = (niedrigster Projekttagessatz x 10 Punkte) / angebotener Projekttagessatz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Projekttag 2 Prüfer
Beschreibung: - Prüfung von 6 Wagenteilen durch 2 Prüfer (3 Rohbau und 3 FitOut1) - Reisekosten - Dokumentationsprüfung der Unterlagen vom Fahrzeughersteller - Dokumentation der Prüfung Bewertung: Die Bewertung erfolgt im Direktvergleich: Der Bieter mit dem niedrigsten Projekttagessatz erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Projekttagessatz mit der Höchstpunktzahl multipliziert und durch den angebotenen Projekttagessatz des Bieters dividiert. Punktzahl = (niedrigster Projekttagessatz x 10 Punkte) / angebotener Projekttagessatz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "2025-06_Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft