5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen (LP) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise einschließlich besonderer Leistungen. Mit Vertragsschluss werden die LP 1 bis 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Es sind besondere Leistungen zu übernehmen, unter anderem: - Liefern und Fortschreiben von Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Erstellen und Fortschreiben des Raumbuches - Ökologisches Gesamtkonzept in Anlehnung an BNB Nachweisanforderungen Neubau und Leitfaden ökologisches Bauen, LCA, LCC, Umwelt- und Energieberatung gemäß Leistungsblatt 29 VwVBU, Aussagen zu Baukonstruktion, Energieversorgung, Freiflächen, Abfall und Niederschlagswasser - Rückbaukonzept Bestand gemäß Leistungsblatt 35 VwVBU, einschl. Koordination der Rückbauarbeiten - Mitwirken beim Beteiligungsprozess - Perspektivische Darstellungen des Entwurfs (Rendering) - Unterstützung bei der Aufbereitung der erforderlichen Dokumente für Zwischen- und Verwendungsnachweise für die Förderstelle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frobenstraße 27-29
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10783
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Nationale Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindeststandard: Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindeststandard: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Architekt" für die Objektplanungsleistungen Gebäude zu erbringen. Der Nachweis ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Architektenkammer über die Eintragung in die Liste "Architekt" oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindeststandard: Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der mittlere Jahresumsatz für vergleichbare Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) nicht mindestens 350.000 Euro netto beträgt. Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle die Umsätze anhand einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder durch entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder durch entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindeststandard: In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % dieser Mitarbeitenden nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 3 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindeststandard: Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis zu erbringen, dass das Büro Erfahrungen mit nachhaltigem Bauen aufweisen kann. Es sind Referenzen zu benennen, die jeweils eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften erfüllen (der Nachweis kann mit einer oder mehreren Referenzen erbracht werden). Ein Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn er nicht mindestens 3 Punkte durch die folgenden Kriterien erreicht: - Erfolgreich durchgeführte Gebäudezertifizierung nach BNB oder DGNB (3 Punkte) - Laufende Gebäudezertifizierung nach BNB oder DGNB (2 Punkte) - Erfahrungen in der Durchführung einer Lebenszyklusberechnung (LLC) (1 Punkt) - Erfahrungen in der Durchführung einer Ökobilanzberechnung (LCA) (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Graue Energie bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Schadstoffvermeidung bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Recyclingfähigkeit/-quote bei Baustoffauswahl (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Trennbarkeit/ Rückbaufähigkeit von Konstruktionen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf ressourcenschonendes Bauen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf zirkuläres Bauen, C2C (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf energieeffizientes Bauen (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Gebäudebegrünung, Biodiversität und Mikroklima (1 Punkt) - Projekt mit Themenschwerpunkt auf Holz-/ Holzhybrid-Bau (1 Punkt) - Fortbildung der Geschäftsführung oder Projektleitung zu einem der obenstehenden Themengebieten (mind. 8 Stunden einzeln oder kumulativ, anerkannt von der jeweiligen Architektenkammer) (0,5 Punkte)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Alle geforderten Angaben sind im Bewerbungsbogen zu machen. Ein Verweis auf die Anlage ist nicht ausreichend! Werden nicht alle Referenzen in diesem Bewerbungsbogen benannt (z.B. bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern), bitte auf den entsprechenden Bewerbungsbogen verweisen. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet. Werden mehr Referenzen angegeben, wird der Bewerber um Aufklärung gebeten, welche der eingereichten Referenzen in die Bewertung einbezogen werden sollen. Die Bewertung eines Referenzprojekts erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis i) erfüllt sind: Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 35 Pkt. bewertet. a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 10 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI erfüllt worden sein. f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäudes handeln. g) Bei mindestens einem der Referenzprojekte muss es sich um ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben oder Projekt mit besonderen Fördermittelanforderungen handeln. h) Bei der Referenz handelt es sich um eine flexible bzw. multifunktionale Nutzung von Räumen (z. B. Mehrfachnutzung, variable Raumkonzepte, gemeinschaftliche Flächennutzung) in der Umsetzung eines komplexen Raum- und Funktionsprogramms. i) Bei mindestens einer der beiden Referenzen handelt es sich um Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 8 Mio. € netto. Zu jeder angegebenen Referenz (Objektplanung Gebäude) ist eine Referenzdarstellung auf max. 2 Seiten (DIN-A3) mit aussagekräftigen Darstellungen (Projektbezeichnung und Standort, Auftraggeber, Art der Nutzung, Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe, Brutto-Grundfläche (BGF), Baukosten (KG 300 + 400), Planungs- und Fertigstellungszeitraum, erbrachte Leistungsphasen und eigener Leistungsanteil von der vorgesehenen Projektleitung, Beschreibung der Mehrfachnutzung und funktionalen Organisation, Beschreibung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Angaben zu Fördermitteln (falls zutreffend) beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Darstellungen / Datenblätter der Referenzen durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Auswertung der Teilnahmeanträge zu beteiligen. Die Einteilung der Wertungsstufen wird durch das Gremium nach fachlicher Einschätzung auf der Grundlage der im jeweiligen Kriterium aufgeführten Unterkriterien festgelegt. 2.1 (max. 7 Pkt) – Vergleichbarkeit der Bauaufgabe anhand der Merkmale: - Vergleichbare Nutzung (Jugend-, Familien-, Bildungs-, Kultur- oder Gemeinschaftseinrichtung) - ähnliche Projektgröße (BGF und Baukosten) - mehrere Nutzergruppen in einem Gebäude - Planung von mehrfach genutzten Räumen 2.2 (max. 8,75 Pkt) – Raum- und Nutzungskonzept anhand der Merkmale: - Schlüssigkeit des Raumprogramms, funktionale Anordnung und Nutzbarkeit der Räume - funktionale Zonierung und Mehrfachnutzung, Trennung bzw. Verknüpfung, Vermeidung funktionaler und organisatorischer Konflikte - Flexibilität der Raumstrukturen, variable Nutzung, Anpassungsfähigkeit 2.3 (max. 8,75 Pkt) – Erschließung und architektonische Qualität anhand der Merkmale: - Qualität des Erschließungskonzepts, Orientierung, Wegeführung, Barrierefreiheit - Qualität des Raumgefüges, Raumproportion, Raumabfolge, Innen-/Außenbezug 2.4 (max. 7 Pkt) – Nachhaltigkeit und Klimaschutz: 7 Punkte - anerkannte Zertifizierung (QNG, BNB) 4 Punkte - nachgewiesene Einzelmaßnahme ohne Zertifizierung (ressourcenschonende Bauweise) 1 Punkte - nur benannt kein Nachweis 0 Punkte - keine Angaben 2.5 (max. 3,5 Pkt) – Eigener Leistungsanteil von der vorgesehenen Projektleitung 3,5 Punkte - alle Leistungsphasen 2-8 Lph 2,5 Punkte - wesentliche Leistungsphasen, z.B. 2-5 LPh 1 Punkte - nur Teilleistung / Zuarbeit 0 Punkte - keine Eigenleistung nachgewiesen Bewertung durch das Gremium: Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium Punkte bis zur maximal für das Kriterium angegebenen Punktzahl je Referenz; die Einteilung der Zwischenschritte liegt im Ermessen des Gremiums. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und anschließend werden die Mittelwerte der beiden Referenzen addiert. Fehlende Referenzblätter werden mit 0 Pkt. bewertet und fließen in die Bildung des Mittelwertes ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 70,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Mindeststandard: Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Denn die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen aufweisen. Ferner wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der/die Bauleiter/in nicht über persönliche Referenzerfahrung in der Objektüberwachung, insbesondere in der Leistungsphase 8, verfügt und diese nachweist. Auswahlkriterium: Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Der Nachweis über die realisierten Referenzprojekte kann mit einer oder mehreren Projekten erbracht werden. Die Projektleitung verfügt über: 1.1 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig) 1.2 (4 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt 1.3 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden 1.4 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 5 Mio. € Die stellvertretende Projektleitung verfügt über: 1.5 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig) 1.6 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt 1.7 (1 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden 1.8 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. € 1.9 (5 Pkt*) - Der Bauleiter oder die Bauleiterin verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin bzw. Objektplaner oder Objektplanerin Gebäude (nach Diplom oder gleichwertig). [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzung Raumprogramm
Beschreibung: Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Konzeptionelle Umsetzung des Raumprogramms anhand der Merkmale - Vollständigkeit des Raumprogramms, - Gesamtflächeneffizienz, Verhältnismäßigkeit des Baukörpers, - Aufgabenverständnis, schlüssige Übersetzung der Aufgabenstellung in ein Konzept. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionale Zonierung
Beschreibung: Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Funktionale Zonierung anhand der Merkmale - Trennung bzw. Verknüpfung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen in Bezug auf die Nutzer:innengruppen, - Räume für Mehrfachnutzung sind so erschlossen und verortet, dass ohne bauliche und organisatorische Widersprüche eine Nutzung möglich ist. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erschließungskonzept
Beschreibung: Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Erschließungskonzept anhand der Merkmale - Horizontale Erschließung, kurze, logische Wegeführung - Vertikale Erschließung, sinnvolle Lage von Aufzügen/Treppen - Orientierung und Nutzerströme, intuitives Auffinden der Funktionen, klare Trennung von Nutzer:innengruppen, - Barrierefreiheit, stufenlose Erreichbarkeit - Rettungs- und Fluchtwege, Grundprinzip der Wegeführung im Entwurf plausibel erkennbar Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Architektonisches Raumgefüge
Beschreibung: Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Architektonisches Raumgefüge anhand der Merkmale - Qualität der Raumproportionen, stimmiges Verhältnis von Breite, Länge, Höhe, - Raumabfolge und - hierarchie, nachvollziehbare Reihung, klare Haupt- und Nebenräume, - Blickbeziehungen, gezielte Sicht- und Wegebezüge, - Innen- und Außen- Übergänge, Anbindung zur Straße und zum Innenhof. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung und Kommunikation
Beschreibung: Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Darstellung und Kommunikation anhand der Merkmale - Plangrafik und Lesbarkeit, klare, verständliche Darstellung, - Konzepterläuterung, nachvollziehbare Vermittlung der Entwurfsidee. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 27
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Stundensätze
Beschreibung: Stundensätze
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können alle Unterlagen nachgefordert bzw. korrigiert werden. Das Einreichen von unausgefüllten Bewerbungsbögen ist nicht korrekturfähig. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen bzw. leerem Bewerbungsbogen müssen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben. (keine abschließende Auflistung).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin