5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71520000 Bauaufsicht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71540000 Bauverwaltungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Eisenhüttenstadt
Land, Gliederung (NUTS): Oder-Spree (DE40C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmern. - Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist - Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet 2 -entfällt- 3 Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. 4 Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i. V. m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i. V. m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Erklärung über ordnungsgemäßes Erfüllen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Beitragspflicht besteht. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter/Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für andere Unternehmen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung dass, sofern nachfolgend nicht anders angegeben, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein. Abweichend von der obigen Erklärung, Angabe des Grundes, warum der Bewerber/Bieter mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Erklärung, dass - keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen 5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. - Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt. - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. - Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Erklärung, dass ein Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird, falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde. 6 Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, - eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. 7.1 -entfällt- 7.2 -entfällt- 8 Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: 9 Der Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV wird erbracht, indem der Bewerber /Bieter erklärt, in den letzten drei bzw. fünf Jahren Leistungen erbracht zu haben, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Nachweis der in der Bekanntmachung geforderten Mindestanzahl an geeigneten Referenzen über abgeschlossene Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie unter Nennung des öffentlichen/privaten Auftraggebers 10 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zum jährliche Mittel der Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte: - Angabe zu Beschäftigten im 1. Jahr/ 2.Jahr/3.Jahr und Führungskräften im 1.Jahr/2.Jahr/3.Jahr 11 -entfällt- 12 -entfällt- 13 Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes 14 -entfällt- 15 -entfällt- 16 -entfällt- Die Eigenerklärung einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes nachzuweisen. Es ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer und bei juristischen Personen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Partnerschaftsregister einzureichen. Bewerber aus dem EU-Ausland erbringen den Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung des jeweiligen Registers ihres Herkunftslandes gemäß Anhang XI der Richtline 2014/24/EU. Kriterium ist Ausschlusskriterium. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Eignung nicht gegeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 (4) VgV der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für sonstige Schäden verlangt. Kriterium ist Ausschlusskriterium. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Eignung nicht gegeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (§ 46 VgV) Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Benennung von 7 oder mehr Referenzen 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Benennung von 6 Referenzen 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Benennung von 5 Referenzen 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Benennung von 4 Referenzen 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Benennung von 3 Referenzen 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Benennung von weniger als 3 Referenzen Bewertung anhand einzureichender Referenzliste. Als vergleichbar werden Projekte des Ingenieurbaus mit Projektvolumen > 8 Mio. EUR und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren angesehen. Wird vom Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung nicht gegeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers, die bereits die Bauoberleitung bei vergleichbaren Projekten übernommen und abgeschlossen haben (§ 46 VgV) Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: 6 oder mehr Mitarbeiter des Bewerbers 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 5 Mitarbeiter des Bewerbers 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 4 Mitarbeiter des Bewerbers 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 3 Mitarbeiter des Bewerbers 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 2 Mitarbeiter des Bewerbers 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Weniger als 2 Mitarbeiter des Bewerbers Angabe durch Eigenerklärung Als vergleichbar werden Projekte des Ingenieurbaus mit Projektvolumen > 8 Mio. EUR und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren angesehen. Wird vom Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung nicht gegeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/11/2026 09:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. kein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt