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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16
Beschreibung: Am Frankfurt Hauptbahnhof sind die Gleisbrücken 15 und 16 zu erneuern. Dies ist mit einfeldrigen Überbauten mit einer Spannweite von 17,95 m vorgesehen. Die Unterbauten bestehen aus flachgegründeten Widerlagern. Die Umsetzung erfolgt in einer Sperrpause. Aufgrund der Lage der Baustelle erfolgt die Anlieferung gleisgebunden.
Kennung des Verfahrens: a612c323-43b2-4ea6-8e24-407dc58bfcb7
Interne Kennung: 24FEI77022
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45213321 Bau von Bahnhöfen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH 2. Mailänder Consult GmbH 3. WSP Infrastructure Engineering GmbH 4. Maestral Gruppe GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorauszahlungsbürgschaft Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16
Beschreibung: Am Frankfurt Hauptbahnhof sind die Gleisbrücken 15 und 16 zu erneuern. Dies ist mit einfeldrigen Überbauten mit einer Spannweite von 17,95 m vorgesehen. Die Unterbauten bestehen aus flachgegründeten Widerlagern. Die Umsetzung erfolgt in einer Sperrpause. Aufgrund der Lage der Baustelle erfolgt die Anlieferung gleisgebunden.
Interne Kennung: b4710ed1-83e8-4a55-8ab7-6241b3d02f88
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45213321 Bau von Bahnhöfen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH 2. Mailänder Consult GmbH 3. WSP Infrastructure Engineering GmbH 4. Maestral Gruppe GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorauszahlungsbürgschaft Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Stützbauwerke Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251024794
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: af9a11c6-da9f-42a0-9cb8-667ac1be5140-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 19 - Die Änderung der Bewehrungsführung ist notwendig, um die Gewährleistung der Ausführbarkeit der WIB Träger zu sichern. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden. 20 - Die Änderung ist notwendig um den Tiefbahnsteig und die Bahnsteige wieder für die Nutzung herzustellen. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden. 22 - Die Arbeiten sind zur Behebung der Beanstandung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) notwendig und schließen unmittelbar an die Bauleistungen des Auftragnehmers an. 23 - Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die elektrotechnische Erschließung der neuen Technikräume unter den Gleisen 15 und 16 sicherzustellen. Das Bauvorhaben ist an Inbetriebnahmefristen gebunden. Die Arbeiten stehen in engem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten des Auftragnehmers. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sachgerecht, da die Rüstkosten eines Dritten unverhältnismäßig wären und zu Schnittstellenverzögerungen führen würden. 24 - Die Leistungsänderung ist erforderlich, um den Posttunnel und die Technikräume dauerhaft vor Durchfeuchtung, Tausalzbelastung und Verschleiß zu schützen und die betriebliche Nutzbarkeit des Tunnels sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, da die Beschichtungsarbeiten direkt an die Rohbauleistungen der Ed. Züblin AG anschließen. Ein Drittunternehmen würde erhebliche Doppelvorhaltungen für Baustelleneinrichtung und Logistik verursachen sowie zu gravierenden Gewährleistungskonflikten an den Bauteilschnittstellen führen. 25 - Die Leistungsänderung ist erforderlich, um einen nachhaltigen Vogeleinflugschutz im Widerlagerbereich sicherzustellen und Verschmutzungen sowie Schäden an Lagern und Bauteilen zu verhindern. Das Projekt unterliegt strikten Sperrpausen. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durchführbar, da die Ed. Züblin AG als Hauptauftragnehmer bereits über die Baustelleneinrichtung, Zugänge und Gerüste vor Ort verfügt. Die Beauftragung eines Dritten würde zu erheblichen Mehrkosten führen und den kritischen Montageablauf vor der Gleisfreigabe gefährden. 26 - Die Änderung ist bautechnisch notwendig, um den statischen Lückenschluss zwischen Hallendachfundamenten und Tiefbahnsteigdecke sicherzustellen und Folgeschäden an den Tragstrukturen zu verhindern. Die Arbeiten waren an die Sperrpause gebunden. Ein Auftragnehmerwechsel ist wirtschaftlich und technisch nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Rohbauund Betonierprozesse der Ed. Züblin AG integriert werden musste. Ein Drittunternehmer hätte extreme Verzögerungen verursacht und zu Gewährleistungsrisiken am Bauteilübergang geführt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 19 - Aufgrund von Kollisionen mit dem vorhandenen Bestand konnte lokal die Bewehrung für die WIB-Träger nicht entsprechend der Ausführungsplanung eingebaut werden. Zur Gewährleistung der Ausführbarkeit war daher eine Anpassung der Bewehrungsführung und Bewehrungsanordnung erforderlich. Folgende nicht vorgesehene geänderte Leistungen waren erforderlich: - Bestellung und Lieferung zusätzlicher Bewehrungsstähle - Anpassung der Bewehrungsführung einschließlich zusätzlicher Bewehrungsstöße zusätzliche Bewehrungsarbeiten infolge der Umplanung und geänderten Einbaureihenfolge 20 - Im Zuge der Ausführung haben sich gegenüber den Planunterlagen Abweichungen bzw. zusätzliche Erfordernisse ergeben. Daraus ergeben sich zusätzliche Leistungen und Mengenmehrungen für die Wiederherstellung des Tiefbahnsteigs und des Bahnsteigs am Gleis 15. Insbesondere werden zusätzliche Leistungen benötigt: - Beschaffung BSK-Elemente zur Wiederherstellung Bahnsteig 15 - Beschaffung von L-Steinen zur WIederherstellung des Tiefbahnsteigs - Wiederherstellung zusätzlicher Schächte im Bereich des Tiefbahnsteigs - Aufwendungen für Untersuchung und Freilegung vorhandener Kabeltrassen sowie Anpassungen der Leerrohr- und Leitungstrassen 22 - Ausführung von Betoninstandsetzungsarbeiten an der Bestandstrennstelle des S-Bahnbauwerks im Bereich Personen- und Posttunnel infolge einer Beanstandung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bei der Abnahme. 23 - Herstellung von Kernbohrungen im Bestand zur Leitungsdurchführung im Bereich der Technikräume 24 - Im Rahmen der Baumaßnahme Erneuerung Gleisbrücken 15–16 im Hbf Frankfurt (Main) wurde mit Anordnung vom 20.08.2026 eine im Hauptvertrag nicht enthaltene Oberflächenbeschichtung für den Posttunnel und die Technikräume angeordnet (im Vertrag war lediglich Asphaltdeckschicht vorgesehen). Hierdurch werden unter anderem folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Fachgerechte Untergrundvorbereitung der Beton- und Estrichflächen - Applikation eines Mehrschicht-Beschichtungssystems (Epoxidharzgrundierung, Quarzsandeinstreuung, Verlaufsbeschichtung und PU-Versiegelung) - Ausführung von Anschluss- und Sockelbereichen sowie Dehnfugenabdichtungen 25 - Im Zuge der Gleisbrückenerneuerung Gleis 15 und 16 im Hauptbahnhof Frankfurt (Main) wurde anstelle des Standard-Wandabschlusses nach RIZ-ING VES 1 eine abweichende, an den Bestand der Nachbargleise angelehnte Ausführung des Vogeleinflugschutzes an den Widerlagern (Achsen 10 und 20) festgelegt. Hierdurch werden unter anderem folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Planerische Anpassung und Aufmaß der Gitterabmessungen im Widerlagerbereich - Vorhaltung, Lieferung und Montage feuerverzinkter Vogeleinflugschutzgitter inkl. statisch nachgewiesener Befestigungen - Arbeiten im engen Lichtraumprofil der Gleisbrücken unter Beachtung des Berührungsschutzes zur OLA 26 - Im Zuge der Bauarbeiten zur Erneuerung Gleisbrücken 15–16 im Hbf Frankfurt wurde nach Freilegung der Tiefbahnsteigdecke festgestellt, dass die Hallendachstützen im Bestand in den Achsen 17 und 18 nicht bündig anschließen, sondern ein Abstand von ca. 0,50 m zum Neubau vorliegt. Hierdurch wurde eine Entwurfsanpassung mit einem zusätzlichen Betonringschluss erforderlich. Es werden deshalb die folgenden zusätzlichen Leisutngen erforderlich. Diese stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptvertrag und sind für das Erreichen des Werkerfolgs erforderlich: - Einzelschalung und Bewehrungsanbindung an den Bestand - Einbau elastischer Fugeneinlagen zur Entkopplung von Bauwerksbewegungen - Betonage eines zusätzlichen Betonringbalkens C30/37 und Überarbeitung der Fugenführung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-M-B
Telefon: +49 6926514003
Fax: +49 6926520071
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ff4622d-1f71-45ca-a1bb-1509d16cbd0f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 12:51:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 700249-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026