1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag zur Bewachung und Pförtnereidiensten an den Standorten der Liegenschaften des BSH in Hamburg (BNS, Wüstland) für den Zeitraum vom 01.02.2027 - 31.01.2031
Beschreibung: Sicherungsdienstleistung (Empfangsdienst & Kontrolldienst) für Dienststellen des BSH in Hamburg (Hauptgebäude: Bernhard-Nocht-Straße 78), Sülldorf (BSH Labor: Wüstland 2). Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 0eee42c5-1849-4628-a83a-20e7a3f3875f
Interne Kennung: 1114/008/00147
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen im Dokument Anlage A_Übersicht der Eignungskriterien zu finden sind.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vertrag zur Bewachung und Pförtnereidiensten an den Standorten der Liegenschaften des BSH in Hamburg (BNS, Wüstland) für den Zeitraum vom 01.02.2027 - 31.01.2031
Beschreibung: Sicherungsdienstleistung (Empfangsdienst & Kontrolldienst) für Dienststellen des BSH in Hamburg (Hauptgebäude: Bernhard-Nocht-Straße 78), Sülldorf (BSH Labor: Wüstland 2)
Interne Kennung: 1114/008/00147
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium). Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.A im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) zum Betrieb eines Bewachungsunternehmens vorzulegen. Die Erlaubnis muss den Bieter zur Durchführung der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Bewachungsleistungen berechtigen. Bitte bachten Sie: Vor Beauftragung wird die Auftraggeberin für das zu beauftragende Unternehmen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen und prüfen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben: 5.000.000,00 EUR Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.B Pkt. 1 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen: Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt 5 Bewachungsverordnung – BewachV jedoch mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensereignis • 2.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal. Im Rahmen dieser Versicherungssumme müssen folgende Ersatzleistungen Vereinbart sein: • 250 000,00 EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht (siehe BDSG); • 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Wirtschaftsteilnehmers; • 250 000,00 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten; • 250 000,00 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden; • 250 000,00 EUR für Umwelthaftpflichtschäden. Die Leistungen des Versicherungsunternehmens für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt sein. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter IV.B Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: In den letzten drei Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistung der genannten Art erbracht: • Empfangsdienst einschließlich Telefonvermittlung, Kontrolldienst im 24/7 Dienstbetrieb; je mindestens 3 Referenzen, wobei eine Referenz auch mehrere Themengebiete abdecken kann. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter IV.C Pkt. 1 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“; auf Nachforderung Referenzschreiben
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Das leitende Fachpersonal (Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2022-10) muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und über eine Meisterausbildung für Schutz und Sicherheit (FSS) verfügen. Das Fachpersonal (Ziffern 3.10 und 3.11 DIN 77200-1:2022-10) über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen verfügen, welches vergleichbare Leistungen erbringt und eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) haben oder eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) sein. Sowie darüber hinaus: - ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 nach SÜG; - Deutschkenntnisse Muttersprachler(in) oder mindestens Niveaustufe C1 - das während der Tagschichten und für die Veranstaltungssicherun eingesetzte Fachpersonal Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hat. - Die FSS oder GSSK müssen zusätzlich den Nachweis einer abgeschlossenen und aktuellen Ersthelferqualifizierung erbringen. Diese Qualifikation ist regelmäßig, mindestens jedoch alle 2 Jahre, zu erneuern. - die Mitarbeiter(innen) in den letzten 5 Jahren keine Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten hat und hatte, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befassten Personen zu besorgen sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Staatenliste BMI). - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) sowie diejenigen übrigen Mitarbeiter(innen), die Informationen aus dem künftigen Vertragsverhältnis erlangen werden, weder für ein Verbrechen noch ein Vergehen zu einer rechtskräftigen Strafe verurteilt wurden, noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen diese eingeleitet wurde. - die einzusetzenden Mitarbeiter(innen) zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung der geforderten Leistungen bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt. 2 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“. Auf Nachforderung entsprechende Nachweise.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss mindestens betragen: Führungskräfte im Sinne der Ziffer 3.12 DIN 77200-1:2022-10: mindestens 4 Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.4. im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit den zuvor genannten Mindestqualifikationen muss mindestens betragen: im Raum Hamburg: mindestens 100 Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.4. im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.; auf Nachforderung: Bestätigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, dass er bei der Ausführung des Auftrags die für ihn geltenden gesetzlichen und, soweit einschlägig, tarifvertraglichen Bestimmungen über die Entlohnung der zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten einhält (hier insbesondere Bundestariftreuegesetz). Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Teil IV.C Pkt.5 im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zu erreichen sind bis zu 40 Wertungspunkte, das heißt 40% der Gesamtwertung. Das günstigste, alle Mindestanforderungen erfüllende Angebot, erhält diese 40 Wertungspunkte. Ein fiktives doppelt so teures Angebot erhält 0 Wertungspunkte. Alle preislich darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Zwischen diesen beiden Extremen (0;40) wird linear interpoliert. Zu Grunde gelegt wird hierbei jeweils der Nettopreis. Es können auch Bruchteilwertungen erreicht werden, wobei auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch nach DIN 1333 gerundet wird (z.B. 8,72 Wertungspunkte). Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatzkonzept
Beschreibung: Für das Kriterium „Einsatzkonzept“ können insgesamt bis zu 50 Wertungspunkte erreicht werden. Das Kriterium wird dementsprechend mit 50 % der Gesamtwertung gewichtet. Das Einsatzkonzept selbst wird wiederum in vier Teile untergliedert, die innerhalb des Oberkriteriums „Einsatzkonzept“ jeweils unterschiedlich gewichtet werden: - Allgemeine Angaben zum Einsatz- und Personaleinsatzkonzept (50%) - Angaben zum Beschwerdemanagement, Qualitätsmanagement, Risikomanagement (25%) - Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitarbeiterfortbildung (15%) - Angaben zum Datenschutz (10%) Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem der Bieter die Leistung erbringt und geht ebenfalls in die Bewertung des Angebots ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 10 Wertungspunkte erreicht werden, dies entspricht 10% der Gesamtwertung. Bewertet wird die Vorlage folgender Zertifikate (oder vergleichbar): •Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 •Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 •Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS Nähere Angaben entnehmen Sie der Anlage A_Gewichtung der Zuschlagskriterien.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle gem. §§ 56 ff VgV zur Nachforderung zugelassenen Nachforderungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Registrierungsnummer: 991-01889-13
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c29696d5-1826-40c1-9587-8ebf85f14a28 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 13:32:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 693140-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2026