5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf zwölf Monate ab Vertragsbeginn und endet nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht eine fünfmalige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils zwölf weitere Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eigenleistungstiefe
Beschreibung: Bewertet wird, in welchem Umfang die ausgeschriebenen Leistungen durch eigenes Personal des Bieters erbracht werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Eigenleistung bei den für den Auftrag wesentlichen technischen Kernleistungen. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Anteil technisch qualifizierter Eigenmitarbeiter Berücksichtigt werden insbesondere die Anzahl und Qualifikation der für den Auftrag vorgesehenen technischen Eigenmitarbeiter im Verhältnis zum ausgeschriebenen Leistungsumfang. 2. Eigenleistung bei technischen Kernleistungen Berücksichtigt werden insbesondere die vorgesehenen Eigenleistungen in den Bereichen Betrieb, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und sonstige technische Leistungen an den vertragsgegenständlichen Anlagen. 3. Eigenleistungen bei Störungsbeseitigung und Rufbereitschaft Berücksichtigt wird insbesondere, in welchem Umfang Störungsbeseitigungen, Rufbereitschaftsleistungen und Notfalleinsätze durch eigenes Personal erbracht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1 000
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept
Beschreibung: Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des vom Bieter dargestellten Betriebskonzepts für die Erbringung der gebündelten technischen Facility-Management-Leistungen. Berücksichtigt werden insbesondere Organisation, Steuerung, Personalvorhaltung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt voneinander bewertet. 1. Organisation und Objektsteuerung Bewertet wird die Organisation der Leistungserbringung im Objekt sowie die vorgesehenen Strukturen zur Steuerung, Koordination und Überwachung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Hierzu gehört ebenso die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, die Kommunikations- und Berichtswege, die Ansprechpartnerstruktur sowie die Steuerungs- und Kontrollprozesse. 2. Störungs- und Eskalationsmanagement Bewertet wird das Konzept zur Bearbeitung von Störungsmeldungen sowie die vorgesehenen Prozesse zur Priorisierung, Kommunikation und Eskalation von Störungen und kritischen Ereignissen. 3. Personal- und Vertretungskonzept Bewertet wird die personelle Organisation der Leistungserbringung einschließlich der vorgesehenen Personalressourcen, Vertretungsregelungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung 4. Abwicklung von Zusatzleistungen Bewertet wird das Konzept zur Beauftragung, Steuerung, Durchführung und Dokumentation von Zusatzleistungen einschließlich der vorgesehenen Prozesse zur Angebots-, Auftrags- und Leistungsabwicklung. Die Dauer der Angebotserstellung nach Aufforderung und technischer Klärung wird angegeben, eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdleistung ist möglich. 5. Verständnis der objektspezifischen Anforderungen Bewertet wird, inwieweit die objektspezifischen Anforderungen, Schnittstellen, betrieblichen Besonderheiten und Herausforderungen der ausgeschriebenen Leistungen erkannt und in das Betriebskonzept integriert wurden. 6. Digitale Dokumentations- und Nachweisführung Bewertet wird die Digitalisierung der Dokumentations- und Nachweisprozesse. Berücksichtigt werden insbesondere die Erfassung, Bereitstellung und Nachverfolgbarkeit von Protokollen, Leistungsnachweisen, Prüfdokumentationen und sonstigen auftragsbezogenen Unterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5 000
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeits- und Umweltkonzept
Beschreibung: Bewertet werden die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Leistungserbringung. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Einsatz emissionsarmer oder emissionsfreier Mobilitätslösungen 2. Reduzierung von Fahrwegen durch regionale Personalvorhaltung Berücksichtigt werden insbesondere die regionale Verfügbarkeit von Personal, die Organisation der Einsatzplanung sowie die Nähe der vorgesehenen Personalressourcen zu den betreuten Liegenschaften. 3. Umweltverträglicher Material- und Betriebsmitteleinsatz Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zum umweltverträglichen Einsatz von Betriebsstoffen, Hilfsstoffen, Reinigungsmitteln, Schmierstoffen und sonstigen Verbrauchsmaterialien. Berücksichtigt werden insbesondere Umweltverträglichkeit, Ressourcenschonung, Vermeidung von Schadstoffen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Abfällen. 4. Ressourcenschonende Material- und Ersatzteilbewirtschaftung Berücksichtigt werden insbesondere Konzepte zur Wiederverwendung, Bedarfssteuerung, Lagerhaltung sowie zur Vermeidung von Materialverschwendung. 5. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei der Leistungserbringung soweit diese im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2 000
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Start-up-/Implementierungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts zur Übernahme der Leistungen und zur Implementierung des Vertrags. Maßgeblich ist, inwieweit der Bieter einen geordneten, termingerechten und störungsfreien Übergang in den Regelbetrieb sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt bewertet. 1. Übernahme- und Terminplan Bewertet wird die Plausibilität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des vorgesehenen Übernahme- und Terminplans für die Implementierungsphase. 2. Qualität und Nutzbarkeit der Anlagenaufnahme Bewertet wird die Qualität, Strukturierung und digitale Weiterverwendbarkeit der im Rahmen der Implementierungsphase zu erstellenden bzw. zu übergebenden Anlagenaufnahme einschließlich der zugehörigen Anlagendaten und Dokumentationen. Berücksichtigt wird insbesondere die vorgesehene Datenstruktur, Dateiformate, Import-/Exportmöglichkeiten und die Weiterverwendung in CAFM-Systemen. 3. Sicherstellung eines störungsfreien Betriebsübergangs Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten und möglichst störungsfreien Übergangs vom bisherigen Leistungsmodell in den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Regelbetrieb.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2 000
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Hierfür wird dieser aber nicht mit Punkten bewertet. Details zur Bewertungsmethode sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/11/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).