2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: LOS 1: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 1“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ in der lfd. Nr. 40 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“. Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) anstatt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Auflagengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ angegeben. LOS 2: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringen-den Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 2“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ in der lfd. Nr. 21 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“. Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ anstatt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Auflagengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ angegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Korruption: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Betrug: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben Los 1" bzw. "Eignungsangaben Los 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 2" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB, des § 21 Arbeitnehmerentsendegesetzes; § 98 c des Aufenthaltsgesetzes; § 19 des Mindestlohngesetzes; § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfalts-pflichtgesetzes. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" zu übermitteln.