5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79520000 Reprografische Dienstleistungen
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin kann die Rahmenvereinbarung einmal um 1 Jahr verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabe Probescannen
Beschreibung: Bewertung der Qualität der Digitalisierung anhand von fünf repräsentativen Bänden, inkl. UTT Scans. Einzelheiten zum Ablauf, Bewertung und Punktevergabe entnehmen Sie bitte der Anlage Aufgabenstellung Angebotsphase.pdf.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabe Probescannen
Beschreibung: Bewertung der Qualität der Digitalisierung anhand von fünf repräsentativen Bänden, inkl. UTT Scans. Einzelheiten zum Ablauf, Bewertung und Punktevergabe entnehmen Sie bitte der Anlage Aufgabenstellung Angebotsphase.pdf.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabe Probeeingabe Strukturdaten und Paginierung
Beschreibung: Bewertung der Qualität der Strukturdatenerfassung und Paginierung anhand einer Probeerfassung in Kitodo 2 unter Nutzung von der SBB vorangelegter Vorgänge. Einzelheiten zum Ablauf, Bewertung und Punktevergabe entnehmen Sie bitte der Anlage Aufgabenstellung Angebotsphase.pdf.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabe Probeeingabe Strukturdaten und Paginierung
Beschreibung: Bewertung der Qualität der Strukturdatenerfassung und Paginierung anhand einer Probeerfassung in Kitodo 2 unter Nutzung von der SBB vorangelegter Vorgänge. Einzelheiten zum Ablauf, Bewertung und Punktevergabe entnehmen Sie bitte der Anlage Aufgabenstellung Angebotsphase.pdf.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektdurchführungskonzept
Beschreibung: Bitte legen Sie ein Kurzkonzept in max. 4 Seiten vor, in dem Sie Prozesse und Abläufe darstellen, die Sie zur Umsetzung der hier vorliegenden Leistungsanforderungen und Leistungsumfänge implementieren werden. In diesem Konzept können Sie über die Mindestanforderungen in der hier vorliegenden Leistungsanforderung hinausgehen. Die Darstellung soll sich auf die genannten Unterkriterien konzentrieren. Das vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren eingereichte Kurzkonzept oder Teile davon können Bestandteil des Vertrages werden. Die darin dargestellten Prozesse, Methoden, Qualifikationen und organisatorischen Abläufe sind dann verbindlich umzusetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der Transportwege nach CO2-Emissionen
Beschreibung: CO2-Emissionen Transport von Bibliothek (Standort Haus Unter den Linden 8, Berlin) zu Lager / Verarbeitungsstätte: Berechnung CO2 (kg): CO2 = Entfernung (km) × 2 × CO2-Faktor (Hin- & Rückfahrt) Transport ist auf Chargen von ca. 12 laufenden Metern Bücher auszurichten. CO2-Faktoren (kg/km): Elektro: 0,0 Transporter Diesel (<3,5 t): 0,25 Transporter Benzin (<3,5 t): 0,30 LKW Diesel (~7,5 t): 0,70 LKW Benzin (~7,5 t): 0,85 Schwerer LKW Diesel (>7,5 t): 0,95 Die Bewertung erfolgt anhand der berechneten absoluten CO2-Emissionen. Entfernung und Fahrzeugtyp dienen ausschließlich der Ermittlung der CO2-Emissionen. Die Emissionsfaktoren stellen pauschale Durchschnittswerte dar und dienen ausschließlich der einheitlichen und vergleichbaren Bewertung der Angebote. Anzugeben sind: Standort Lager / Verarbeitungsstätte; Entfernung (einfache Strecke in km); Fahrzeugtyp (siehe CO2-Faktoren)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ---- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung Preußischer Kulturbesitz