Deutschland – Rechtsberatung – Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH

665490-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Rechtsberatung – Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
OJ S 187/2026 28/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
Beschreibung: Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
Kennung des Verfahrens: 776c09cd-46ad-41be-9670-44436a3137c7
Interne Kennung: 17104/005-26#008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Betrug: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Zahlungsunfähigkeit: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH
Beschreibung: Vorliegende Ausschreibung sieht die Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) vor.
Interne Kennung: 17104/005-26#008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimalig kostenneutral um jeweils bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 14 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bestätigung des Vorliegens oder der Absicht des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro. Die Ersatzleistung der genannten Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); ggf. auf Anforderung Nachweis einer verbindlichen Deckungsbestätigung der Versicherung

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.500.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Auf § 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Referenzbereich aufweisen: - Rechtsberatung im Rahmen einer M&A-Transaktion, entweder in Form eines Share Deals oder Asset Deals - Weitere Anforderungen an Referenzaufträge: - Relevante (Teil)Leistungen im Rahmen der angegebenen Unternehmensreferenz sind nach dem 01.10.2021 erbracht worden. - Es sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge einzureichen; es sollen nicht mehr als sechs eingereicht werden. - Jede Transaktion, die im Rahmen eines Referenzauftrags angegeben wird, muss zumindest gesigned, nicht jedoch zwingend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geclosed sein. - Mindestens zwei der Transaktionen müssen unmittelbar vom Bieter selbst rechtlich geführt worden sein. - Das Volumen der Transaktion beträgt bei wenigstens einer Unternehmensreferenz zwei Milliarden Euro. Bei den übrigen Referenzen beträgt das Volumen der Transaktion mindestens 50 Millionen Euro. - Für jeden Referenzauftrag gilt ein Mindestauftragswert (Honorar) von 250.000 Euro netto. Dabei muss das Unternehmen, das die Referenz ausweist, diesen Mindestauftragswert auch tatsächlich selbst als Honorar in dieser Höhe erhalten haben. - Alle Referenzaufträge müssen Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezügen zu Energiehandel und entsprechenden Derivaten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu beihilferechtlichen Aspekten. - Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung auf Seiten des Verkäufers. - Bei mindestens zwei Unternehmensreferenzen besteht ein multijurisdiktionaler Bezug, d. h. es kam neben deutschem Recht mindestens eine weitere Rechtsordnung zur Anwendung. - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum, - grobe Angabe des Nettoauftragsvolumens, - grobe Angabe des Transaktionsvolumens, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person , - kurze Angaben zu mit hier ausgeschriebenem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten und Arbeitsergebnissen. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzangaben durch die Kontaktaufnahme der für die jeweiligen Unternehmensreferenzen angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. - Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausschluss von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungsleihe ggf. Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bietergemeinschaft Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs-berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitative Zuschlagskriterien
Beschreibung: Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (20 von 30%); Unterkriterium 2 "Kernteam" (10 von 30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Grundlagen der operativen Umsetzung" (20%); Unterkriterium 2 "Vorbereitungsphase der Transaktion" (15 von 50%)"; Unterkriterium 3 "Umsetzungsphase der Transaktion" (15 von 50%); - Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Bieter gibt für einen einheitlichen, gemittelten Tagessatz an. - Zur Orientierung wird eine prozentuale Aufteilung des zeitlichen Gesamtaufwands gestaffelt nach Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorie vorgegeben, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist (siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung). - Im Preisblatt ist die maximale Menge an Personentagen fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Der Tagessatz wird mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtangebotspreis (netto/ brutto). Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig nach Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens oder einer Mindestabrufmenge. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/10/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=893375
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/10/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4902289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3323b6ef-c832-4134-92e3-ce9624aa8a24 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2026 18:58:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 665490-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/09/2026