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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM) - Erweiterung
Beschreibung: Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeber) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Kennung des Verfahrens: f43f98e6-8ffd-42fa-9ebb-3179196ea470
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 132 Abs.2 Nr.2 a) Alt.2 und Nr.2 b) Alt.1 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM)
Beschreibung: Folgende Leistung wurde ausgeschrieben: Das zu beschaffende HSM System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM Systems ersetzen. Bestandteil der Beschaffung ist auch die Wartung und der Support über eine Laufzeit von 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre. Das zu beschaffende HSM-System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM-System vom Typ Crystalonyx Stronglink in Version 3.2 ersetzen. Die Bestandsdaten von derzeitig ca. 230 PB (1 PB=10 hoch 15 Bytes), verteilen sich auf ca. 56 Mio. Dateien, werden derzeitig bei dem Auftraggeber in zwei Hierarchiestufen gespeichert: In der ersten Stufe in einem Festplattencache mit einer Speicherkapazität von 2,6 PB und in der zweiten Stufe auf rund 70.000 Magnetbandkassetten, die verteilt auf mehrere Bandbibliotheken an zwei Standorten gespeichert sind. Das bestehende Bandbibliothekssystem soll auch zukünftig weiter verwendet werden. Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) mit einer Speicherkapazität von mindestens 1 EB (1000 PB), einem Durchsatz von mindestens 10 GB/s bis 20 GB/s und einem jährlichen Zuwachs von ca. 40 PB. Die Betriebsbereitschaft des HSM-Systems soll inklusive der migrierten Bestandsdaten bis spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss hergestellt werden. Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: - Lieferung und Installation eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) einschließlich der Hardware für den Betrieb der HSM-Software und die Speicherung der Metadaten sowie Möglichkeiten der Anbindung der auftraggeberseitigen Magnetbandlaufwerke im beigestellten Bandbibliothekssystem. Die Lieferung der ersten Speicherhierarchiestufe (Cache für das Tapearchiv) ist enthalten. Zudem sollen optional Speicherkapazitätserweiterungen während der Vertragslaufzeit möglich sein. - Migration der Bestandsmetadaten aus dem vorhandenen Stronglink- System und dem vorherigen HPSS-System. Dabei ist sicherzustellen, dass der Prozess der Datenübernahme ohne wesentliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Daten erfolgt. In jedem Fall ist auszuschließen, dass diese Einschränkung länger als 7 Tage dauert, Die Lesbarkeit der Bestandsdaten im Bandformat HPSS und LTFS muss nach der Migration gewährleistet sein. - Integration der beigestellten Bandbibliothekssysteme vom Type SpectraLogic Tfinity/Cube und Oracle SL8500 in das HSM-System, - Integration des HSM-Systems in die beigestellte Speicherinfrastruktur (NFS- und S3-Schnittstellen) - Support-, Betriebsunterstützungs und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre. Folgende Erweiterungen, die zuvor nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, wurden beauftragt: Die Erweiterung des Primary- Cache - Speicher auf zunächst 840 TB und anschließend durch zwei zusätzliche Primary-Cache Speicher mit jeweils 120 TB auf insgesamt 1.080 TB. In diesem Zusammenhang umfasst die Erweiterung ebenfalls zwei zusätzliche FC-Switches. Der Beschaffungsgegenstand als solcher bleibt unverändert; erweitert wurde der zu liefernde Leistungsumfang.
Interne Kennung: ASS-DKRZ-2025-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, An-trag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“§ 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NEC Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 364 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag 01
Datum der Auswahl des Gewinners: 19/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 19/12/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 25954-2026
Identifikator des geänderten Vertrags: Vertrag 01
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Bei den nachträglichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Lieferleistungen zur funktionalen Erweiterung bereits erbrachter Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers. Im Rahmen der Systemplanung und -konfiguration stellte sich ein zusätzlicher Bedarf an Primary-Cache-Speicherkapazität heraus. Die zusätzliche Speicherkapazität ermöglicht eine optimierte Nutzung des bereits beschafften Systems. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) Alt.2 GWB wegen der Kompatibilität und Herstellervorgaben nicht möglich. Die Erhöhung des Primary‑Cache‑Speichers sowie die Beschaffung der hierfür erforderlichen Fibre‑Channel‑Switches stehen in einem unmittelbaren technischen und funktionalen Zusammenhang mit dem bereits beschafften und im Betrieb befindlichen Speichersystem. Das vorhandene Speichersystem ist als integrale Gesamtlösung konzipiert, deren Komponenten (Controller, Cache‑Module, Firmware sowie FC‑Anbindung) aufeinander abgestimmt und herstellerspezifisch vorgegeben sind. Eine Erweiterung des Primary Caches ist technisch ausschließlich mit herstellerspezifischem Cache‑Modulen möglich, da die Cache-Architektur und das Cache‑Management keine offen standardisierten Schnittstellen für Drittanbieter vorsehen. Gleiches gilt für die zu beschaffenden Fibre‑Channel‑Switches, deren Einsatz hinsichtlich Firmware‑Versionen, Kompatibilitätsfreigaben und Einbindung in die bestehende Systemarchitektur zwingend den Vorgaben des Systemherstellers unterliegt. Der bestehende Auftragnehmer kann die vollständige Systemkompatibilität sowie die fortdauernde Support‑ und Wartungsfähigkeit des Gesamtsystems gewährleisten. Darüber hinaus würde die Einbindung eines neuen Auftragnehmers zu erheblichen Schwierigkeiten gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 b) Alt.1 GWB führen, insbesondere durch das Risiko von Systeminkompatibilitäten, den Verlust von Herstellergewährleistung sowie Einschränkungen der Supportberechtigung für das Gesamtsystem. Die beabsichtigte Erweiterung stellt keine eigenständige Neubeschaffung, sondern eine zwingende funktionale Ergänzung des bestehenden Systems dar. Die Trennung von Alt‑ und Neuleistung ist insoweit mit technischen Schwierigkeiten verbunden, da die Gefahr besteht, dass das Gesamtsystem grundlegend verändert oder dessen Stabilität gefährdet wird. Ein Drittanbieter kann nicht isoliert Cache‑Kapazität hinzufügen, ohne in die bestehenden Systemarchitektur einzugreifen oder Herstellervorgaben zu durchbrechen. Die Lieferung durch einen anderen Auftragnehmer würde den Auftraggeber zwingen, das vereinheitlichte System, inklusive des weitreichenden Systemservices, durch den Auftragnehmer zu durchbrechen. Es besteht dabei die Gefahr, dass Support‑ und Haftungszusagen des Herstellers entfallen oder eingeschränkt werden und der bestehende Systemservice nicht mehr durchgängig greift. Darüber hinaus würden die entsprechenden Schnittstellen zu schwierigen Zuständigkeitsabgrenzungen führen. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) Alt.2 und 2 b) Alt.1 GWB liegen vor. Die Erweiterung des Speichersystems einschließlich der erforderlichen FC‑Switches konnte aus zwingenden technischen Gründen ausschließlich durch den bestehenden Auftragnehmer erfolgen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) Alt.2 und 2 b) Alt.1 GWB liegen vor. Die Erweiterung des Speichersystems einschließlich der erforderlichen FC‑Switches konnte aus zwingenden technischen Gründen ausschließlich durch den bestehenden Auftragnehmer erfolgen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
Registrierungsnummer: DE 118713406
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 49 40 460094-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NEC Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: HRB 57941
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Registrierungsnummer: t:040428231690
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fd28c0a2-6112-4883-bbb6-8e0deb06e1d3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2026 17:22:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 666890-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/09/2026