Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE

660410-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
OJ S 186/2026 25/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Kennung des Verfahrens: 7d1ab49a-1d31-4d02-b8c7-5153b535586a
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept
Beschreibung: Umsetzungskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen
Beschreibung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck des Angebots
Beschreibung: Gesamteindruck des Angebots
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 834 025,62 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: The Climate Desk TCD Consulting GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 1 834 025,62 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1974/2026
Datum der Auswahl des Gewinners: 23/09/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 24/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Registrierungsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030-18305-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: The Climate Desk TCD Consulting GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: ATU79216108
Postanschrift: Gallusstraße 45
Stadt: Bregenz
Postleitzahl: 6900
Land, Gliederung (NUTS): Rheintal-Bodenseegebiet (AT342)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c4378624-1f80-44de-a429-9f6e24753823 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2026 09:59:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 660410-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026