5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn Sicherheitsdienstleistungen in einem der folgenden Bereiche erbracht wurden: - Kinder und Jugendnotdienst (KJND) - Zentrale Notaufnahmen - psychiatrische Krankenhäuser Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 700,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern umgerechnet auf Vollzeitkräfte. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100,00
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt. Darüberhinaus hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die folgend aufgeführten Risiken abdeckt: - Euro 250.000,- für das Abhandenkommen bewachter Sachen pro Schadensfall - Euro 250.000,- für Schlüsselschäden pro Schadensfall - Euro 250.000,- für Vermögensschäden bei Verletzung von Datenschutzgesetzen - Euro 250.000,- für Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Qualitätsmanagement: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mindestanforderung: Nachweis eines gültigen DIN EN ISO 9001:2015 Zertifikates. Bewerbergemeinschaften haben zusätzliche Informationen in der Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bewerbergemeinschaft einzutragen.
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umweltmanagement / Nachhaltigkeit: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: 7.4. Ausführungsbedingungen n) Vordruck Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz. 7.5. Sonstige Bedingungen o) Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen) p) Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagsbieters q) Bitte legen Sie dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/10/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Anforderungen des § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf