5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72266000 Software-Beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zweimal Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Verlängerungsoption erfolgt automatisch, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsende widersprochen wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Konzern/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 500.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Konzern/Gesamtumsatz sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ( 2023,2024,2025) durchschnittlich beschäftigt zu haben: 8 Die Mindestanforderungen an die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Es sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt Beschreibung der erbrachten Leistung Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse) Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ). Zusätzlich werden folgende 5 Spezifika abgefragt, die mit jeweils einem Zusatzpunkt bewertet werden: 1. Projektmanagement und Steuerung nach Scrum (1 Punkt), 2. Lagerraumverwaltung / Self-Storage (1 Punkt), 3. E-Commerce – Betrieb einer Online-Buchungsplattform (1 Punkt), 4. Smart-Home-Integration digitaler Zugangs- und Sicherheitslösungen (IoT) (1 Punkt), 5. Integrierte Online-Zahlungsabwicklung (Payment-Gateway) (1 Punkt), Jede Referenz muss mindestens drei der fünf Spezifika erfüllen. Nur solche Referenzen werden als geeignet gewertet. Die Mindestpunktzahl zur Teilnahme an der Angebotsphase beträgt 30 Punkte. Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt anhand der ausgefüllten Referenz und der Anzahl erfüllter Spezifika: - 10 Punkte je ausgefüllte Referenz mit drei Spezifika - Die oben genannte Referenz kann bis zu 2 zusätzlich Punkte erreichen (je weitere Spezifika 1 Punkt) Maximal erreichbar durch die beiden Pflichtreferenzen: 36 Punkte (3 x 12) Zur Angebotsphase werden maximal vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus der Bewertung der Referenzen zugelassen. Bewerber können freiwillig bis zu zwei weitere Referenzen einreichen. Diese fließen nur im Falle eines Gleichstands in die Wertung ein. Eine sonstige Berücksichtigung erfolgt nicht. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl wie folgt: Extrapunkte (für vollständig erfüllte Referenzen) werden vorrangig gewertet. Besteht weiterhin Gleichstand, werden zusätzlich bis zu zwei weitere, freiwillig eingereichte Referenzen herangezogen und bewertet. Diese müssen den gleichen Anforderungen genügen wie die Pflichtreferenzen. Die zusätzliche Bewertung erfolgt ausschließlich zur Herstellung einer eindeutigen Rangfolge. Bewerber, die die Mindestanforderungen von drei geeigneten Referenzen mit je mindestens drei erfüllten Spezifika (entspricht 30 Punkten) nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30,00
Mindestpunktzahl: 30
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weisen eine ausreichende Berufshaftpflicht nach von min-destens 3 Mio. € für einen fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall, mit Ausnahme der Schä-den aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Jeweils zweifach maximiert auf alle Ver-sicherungsfälle. Der Nachweis zur Berufshaftpflicht hat mindestens 10 Kalendertage nach der Zu-schlagserteilung zu erfolgen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 80.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Umsatz vergleichbarer Leistungen sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die übrigen Anforderungen werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit mit 10 bzw. 5 Punkten gewichtet. Insgesamt können 425 Punkte erreicht werden. Für die weitere Berücksichtigung im Verfahren müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung ist somit kumulativ die vollständige Erfüllung sämtlicher K.O.-Kriterien gekennzeichneter Anforderungen sowie das Erreichen der Mindestpunktzahl von 200 Punkten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Mindestpunktzahl: 200
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die übrigen Anforderungen werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit mit 10 bzw. 5 Punkten gewichtet. Insgesamt können 425 Punkte erreicht werden. Für die weitere Berücksichtigung im Verfahren müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung ist somit kumulativ die vollständige Erfüllung sämtlicher K.O.-Kriterien gekennzeichneter Anforderungen sowie das Erreichen der Mindestpunktzahl von 200 Punkten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Mindestpunktzahl: 200
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe §56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).