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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Hamburg im Zeitraum von 2019 bis 2028
Beschreibung: Integration von StadtRAD Hamburg in die Dachmarke Radkultur Hamburg – Beklebung der Leihräder, Stationsschilder und Terminals
Kennung des Verfahrens: 2b4052ac-8be2-4212-9e57-9a249291d28b
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Hamburg im Zeitraum von 2019 bis 2028
Beschreibung: Integration von StadtRAD Hamburg in die Dachmarke Radkultur Hamburg – Beklebung der Leihräder, Stationsschilder und Terminals
Interne Kennung: 2016-056
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Förderung des Radverkehrs durch ein attraktives Fahrradvermietsystem
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn Connect GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Deutsche Bahn Connect GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 13 346,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag mit der Deutsche Bahn Connect GmbH über den Betrieb und die Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Hamburg im Zeitraum von 2019 bis2028
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 377160-2017
Identifikator des geänderten Vertrags: Vertrag mit der Deutsche Bahn Connect GmbH über den Betrieb und die Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Hamburg im Zeitraum von 2019 bis2028
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Dachmarke „Radkultur Hamburg“ ist eine Initiative des städtischen Bündnisses für Rad- und Fußverkehr. Ziel ist es, alle städtischen Radangebote unter einer gemeinsamen kommunikativen Absenderschaft zu bündeln, sichtbar zu machen und die Hamburger:innen umfassend über die vielfältigen Angebote zu informieren. Eine Integration von StadtRAD Hamburg als eines der zentralen städtischen Radangebote in die Dachmarke „Radkultur Hamburg“ ist daher folgerichtig und sinnvoll. Die Integration von StadtRAD Hamburg in die neue Dachmarke „Radkultur Hamburg“ erfolgt durch ein Co-Branding. Die mit der Auftragsänderung initiierte Beklebung der Leihräder, Stationsschilder und Terminals mit dem Hinweis „StadtRAD ist Teil der Radkultur“ macht die Zugehörigkeit von StadtRAD Hamburg zur städtischen Radkultur für alle Nutzer:innen und Passant:innen unmittelbar sichtbar. Zusätzlich weisen die Sticker auf die städtisch bereitgestellte Info-Seite für alle Radfahrenden in Hamburg hin. Das Co-Branding der Leihräder, Stationsschilder und Terminals des StadtRAD-Systems muss durch den bestehenden Auftragnehmer durchgeführt werden, da das Eigentum an den Systemkomponenten bei ihm liegt. Der Wert der Auftragsänderung liegt deutlich unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Integration von StadtRAD Hamburg in die Dachmarke Radkultur Hamburg – Beklebung der Leihräder, Stationsschilder und Terminals
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 02000000- KBVM000001-81
Abteilung: Öffentliche Wege
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn Connect GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr.: DE181348252
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 02000000-KFB0000001-20
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 428231690
Fax: +49 40 427923080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00c2e539-0e15-4b09-81f3-5aab1da1f945 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2026 11:30:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 648767-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026