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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden - Württemberg
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ITSCare - IT - Services für den Gesundheitsmarkt GbR
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/Bremerhaven handeln als ARGE AOK Rechenzentrum
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Softwarelizenzen für hybrides HR-Gesamtsystem auf SAP-Basis
Beschreibung: Beschaffung von SAP-Lizenzen für ein zentrales intergiertes HR/HCM-Gesamtsystem
Kennung des Verfahrens: 47f9a2eb-c015-4100-bf03-3c3be4133784
Vorherige Bekanntmachung: d642118f-e12d-4690-8ff8-14eb395545a6-01
Interne Kennung: 2026-09-17-SYS-WAL
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMPW7#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Softwarelizenzen für hybrides HR-Gesamtsystem auf SAP-Basis
Beschreibung: Die Beschaffung umfasst folgende Module/Produkte: SAP SuccessFactors Work Zone SAP SFSF Time Tracking SAP SFSF EC, core HR SAP Integration Suite, standard edition SAP Build premium user SAP Build developer SAP Build runtime SAP Concur SAP Payroll Processing for SAP S/4HANA
Interne Kennung: 2026-09-17-SYS-WAL
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: d642118f-e12d-4690-8ff8-14eb395545a6-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde festgestellt, dass es neben der technischen Alternativlosigkeit auch keine wirtschaftlich kostengünstigere Alternative im Vergleich zu den Produkten des Herstellers SAP gibt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es handelt sich um eine Alleinstellungsvergabe ohne Wettbewerb. Die Wirtschaftlichkeit wurde bereits im Vorfeld der Vergabe untersucht und festgestellt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen....". § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Vor dem Hintergrund des Wartungsendes von Teilen der bisherigen, auf SAP ECC basierenden Systemlandschaft, wird eine Nachfolge- und Erweiterungslösung für die aktuell vorhandene SAP-basierte HR-Lösung benötigt. Die vorhandene Lösung ist ein Best-of-Suite-System, bestehend aus mehreren Modulen/Komponenten. Die zukünftige Lösung muss - wie auch die bereits vorhandene Softwarelösung - zwingende fachliche, funktionale und technische Anforderungen (MUSS-Kriterien) für Prozesse und Aufgaben im HR-Bereich einschließlich neuer Anforderungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen erfüllen. Des Weiteren muss die HR-Gesamtlösung an bestehende GKV-spezifische SAP-basierte Kernverfahren und Umsysteme, insbesondere oscare, SAP BW/4HANA, SAP FI/CO, integrations- und anschlussfähig sein. Insbesondere ist eine hochverfügbare Bereitstellung organisationsbezogener Daten für die integrierte GKV-Kernanwendung SAP oscare und weitere Folgeprozesse aus dem HR-Gesamtsystem sicherzustellen. Die bestehenden Anforderungen erfüllen nur Produkte und Dienste des Herstellers SAP. Diese können auch nicht über Dritte (z.B. Reseller) bezogen werden. Im AOK-System wurden bereits zentrale SAP Cloud Services im HR-Bereich implementiert und werden in einer zentralen Instanz durch den Hersteller SAP betrieben. Eine Beschaffung weiterer Cloud-basierter Module zur Erweiterung der bestehenden technischen Instanz kann daher nur über SAP erfolgen. Da es sich um Software eines HR-Gesamtsystems handelt, die einem einheitlichen Support zwingend unterliegen muss, sind auch die on-premise Lizenzen zur Gehaltsabrechnung aus einer Hand, mithin zwingend beim Hersteller, zu beziehen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass das HR-Gesamtsystem in die GKV-Kernanwendung zur Bereitstellung der organisationsbezogenen Daten integriert werden muss. Nur über den Hersteller kann der von der AOK-Gemeinschaft benötigte spezifische Support für Großkunden sowohl für das HR-Gesamtsystem als auch die GKV-Kernanwendung bezogen werden. Im Ergebnis der fachlichen, funktionalen als auch technischen Anforderungen können somit die Lizenzen inkl. einheitlichem Support für die zukünftige HR-Gesamtlösung nur über den Hersteller SAP Deutschland SE & Co. KG bezogen werden. Es liegt ein Fall von technischer als auch auf Ausschließlichkeitsrechten beruhender Alleinstellung vor, ohne dass eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung oder künstliche Einschränkung vorliegt, vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 b) und c), Abs. 6 VgV. Entsprechendes hat eine zuvor europaweit durchgeführte Markterkundung - OJ S 77/2026 21/04/2026 - und Wirtschaftlichkeitsbewertung bestätigt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: SAP Cloud Order Form
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-09-17-SYS-WAL
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden - Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112593-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8962730-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer: DE114397726
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 04211761-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Basler Str. 2
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8000000255
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: DE192651227
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 05118701-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Behlertstraße 33A
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002650800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002655000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002471001
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE207055164
Postanschrift: Wanheimer Str. 72
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2118791-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstraße 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 06351403-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 08002265726
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: ITSCare - IT - Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Registrierungsnummer: DE255703278
Postanschrift: Palleskestraße 1
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 65929
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69668131234
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und AOK Bremen/Bremerhaven handeln als ARGE AOK Rechenzentrum
Registrierungsnummer: DE192651227 DE114397726
Stadt: Hannover und Bremen
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +495118701-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0016
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: UStID: DE210157578
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 613b3c94-d033-4827-b047-cf4f2304e80a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 16:01:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649289-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026