See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Interimsweise Erbringung von Laborleistungen für das ukb (VB)
Beschreibung: Interimsweise Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen auf Basis des Vergabeverfahrens "Laborreagenzien" der BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH mit den Vergabenummern 32-19 (200) bis voraussichtlich zum 31.01.2027.
Kennung des Verfahrens: 4b5daadd-4353-49f6-aba7-b62366e8709f
Interne Kennung: 86-26 (200)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Warener Straße 7
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12683
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHM81S#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Interimsweise Erbringung von Laborleistungen für das ukb (VB)
Beschreibung: Interimsweise Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen auf Basis des Vergabeverfahrens "Laborreagenzien" der BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH mit den Vergabenummern 32-19 (200) bis voraussichtlich zum 31.01.2027.
Interne Kennung: 86-26 (200)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Warener Straße 7
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12683
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Wenn in dem am 03.09.2026 veröffentlichten Vergabeverfahren zur Beauftragung der Laborleistungen für das Los 1 (Versandanalytik und mikrobiologisch-infektiologischer Konsildienst) und/oder für das Los 2 (Gerätestellung und Reagenzienbelieferung für die Vor-Ort-Analytik) ein Zuschlag auf ein anderes Unternehmen als die aktuelle Auftragnehmerin fallen sollte, endet die Laufzeit dieses Vertrages für Leistungen nach dem entsprechenden Los, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine übergangslose Fortführung der Laborleistungen für die Auftraggeberin durch das neu beauftragte Unternehmen vorliegen. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig darauf hinzuwirken, diesen Zeitpunkt frühestmöglich in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festzulegen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Interimsvergabe mit der aktuellen Auftragnehmerin basierend auf den bestehenden vertraglichen Bestimmungen und den vereinbarten Preisen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Interimsvergabe mit der aktuellen Auftragnehmerin basierend auf den bestehenden vertraglichen Bestimmungen und den vereinbarten Preisen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung darf der Preis eines Wettbewerbers nicht bekannt werden, da dies im Rahmen der Ausschreibung zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Vorbereitung der Neuausschreibung der Laborleistungen für das Unfallkrankenhaus Berlin hat sich aufgrund von verfügbaren personellen Ressourcen auf Seiten des Unfallkrankenhauses selbst sowie der eingeschränkten Kapazitäten der zentralen Vergabestelle stark verzögert, sodass ein realistischer Ausschreibungsstart frühestens Ende August 2026/ Anfang September 2026 erfolgen kann. Der aktuelle Vertrag zwischen den Vertragsparteien verliert seine Wirksamkeit bevor ein wirtschaftliches Ergebnis innerhalb der vorgenannten Ausschreibung ermittelt werden kann bzw. ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund wäre die Auftraggeberin (maximalversorgendes Krankenhaus mit einem der führenden Traumazentren Deutschlands) nicht mehr in der Lage, seine Rolle als lebenswichtige Säule der regionalen sowie überregionalen Notfallversorgung nachzukommen, da keine Laboruntersuchungen mehr durchgeführt werden könnten. Sowohl die durch das Labor der Auftragnehmerin (im Rahmen der Versandanalytik) durchgeführten Analysen zur Befundung als auch die Vor-Ort-Analysen (durch von der Auftragnehmerin gestellten Analysegeräten und auftragnehmerseitig zur Verfügung gestellten Reagenzien im Labor der Auftraggeberin) würden faktisch nicht mehr stattfinden können. Dies würde die eine vollumfängliche Einstellung der Leistungsfähigkeit des Unfallkrankenhauses bedeuten. Zur Vorbeugung des Eintretens dieser Leistungsunfähigkeit, erwägte die Auftraggeberin die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zur interimsweisen Überbrückung des vertragslosen Zeitraumes bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung als Ergebnis eines Offenen Verfahrens. Der Überbrückungszeitraum hierfür beläuft sich auf 4 Monate. Gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das Offene und das Nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Sind bedeutende Rechtsgüter, wie etwa Leib und Leben und hohe Vermögenswerte, unmittelbar gefährdet, kann eine Dringlichkeitsvergabe selbst dann gerechtfertigt sein, wenn die Gründe für die besondere Dringlichkeit dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind. Das gilt vor allem bei unmittelbaren Gefährdungen der Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge, wie etwa Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Operationssälen eines Klinikums, Leistungen im Rettungsdienst, ÖPNV, Abfallentsorgung, Leistungen zur Unterbringung von Asylbewerbern oder die Bewirtschaftung einer Erstaufnahmeeinrichtung. [...] Auch übergeordnete Interessen der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr können in engen zeitlichen Grenzen eine Dringlichkeitsvergabe rechtfertigen, selbst wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Absehen von einer unionsweiten Auftragsbekanntmachung nicht vorliegen, so z.B. wenn der öffentliche Auftraggeber eine objektiv gegebene Dringlichkeit selbst zu verantworten hat. In derartigen Fällen tritt der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurück. Hier darf zur Abwendung eines drohenden vertrags-losen Zustandes ausnahmsweise und in engen Grenzen eine Dringlichkeitsvergabe durchgeführt werden. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 64, beck-online) Das OLG Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt a. M. 24.11.2022 - 11 Verg 5/22, VPRRS 2023, 0021, Rd 56) hat dies zutreffend wie folgt begründet: "In der wert- und insbesondere grundrechtsgebundenen Ordnung des Grundgesetzes und der Unionsverträge muss der Staat immer und unabhängig von früheren Versäumnissen in rechtmäßiger Weise in der Lage sein, auf Notlagen zu reagieren oder sie abzuwenden, mithin unverzichtbare Leistungen zu erbringen. Dies betrifft insbesondere Leistungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Daseinsvorsorge." (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14, beck-online) Das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15. Febr. 2023 - Verg 9/22 vorhergehend: VK Westfalen, 09. 02. 2022 - VK 3-1/22) hat diese Auffassung für unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge geteilt und sich hierfür auf den die Gewährleistung von Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse garantierenden Art. 14 AEUV (sog. Funktionsgewährleistungspflicht) berufen.(Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 64a, beck-online) Nach Auffassung der einschlägigen Kommentarliteratur entspricht der Begriff "Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" dem der "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" in Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AEUV und Art. 36 GRCh, wobei den Mitgliedstaaten ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (Jung in Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 14 Rn. 12). Es muss sich um eine konkret dem Gemeinwohl dienende Wirtschaftsaktivität handeln, die ohne Rücksicht auf Sonderfälle und auf die Wirtschaftlichkeit jedes einzelnen Vorgangs er-bracht wird. Er umfasst jedenfalls diejenigen wirtschaftlichen Dienste, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und deren Tätigkeitsprofil sich mit dem Begriff der "Daseinsvorsorge" umschreiben lässt (Jung in Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 14 Rnrn. 12, 13, Art. 106 Rn. 36; Hatje in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, AEUV Art. 14 Rnrn. 10, 11; auch Mitteilung der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa zu ex-Art. 16 EGV, ABI EG 2001 Nr. C 17/4; BayObLG, Vergabesenat, Beschluss vom 31. Oktober 2022, Verg 13/22, BeckRS 2022, 35589 Rn. 37). (ZfBR 2023, 608, beck-online)
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Laboranalytik ist ein integraler, medizinisch notwendiger Bestandteil der Krankenhausbehandlung und damit der Daseinsvorsorge). Sie teilt das rechtliche Schicksal des gesamten Kranken-hausbetriebs, welcher standardmäßig als DAWI (Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) gemäß Art. 14 AEUV gilt. Im Ergebnis wird festgestellt. Dass die Durchführung dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtlich und wirtschaftlich zulässig ist, da sie der Sicherstellung der Leis-tungsfähigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge dient. Der Interimszeitraum von vier Monaten bietet aufgrund seiner Kürze keinen ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz für externe Bieter. Eine alternative Beauftragung eines neuen Dienstleisters würde unverhältnismäßige und unwirtschaftliche Aufwände verursachen. Dazu gehören insbesondere die temporäre Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS) der Auftraggeberin, die Bereitstellung und Installation von Analysegeräten im Labor der Auftraggeberin sowie die Einrichtung eines separaten Bestellportals für Reagenzien und die temporäre Sicherstellung der Lieferkette zur Belieferung. Da diese Maßnahmen jeweils nur für eine viermonatige Nutzungsdauer erfolgen würden, ist der Überbrückungszeitraum zu kurz bemessen, um einen funktionalen und wirtschaftlichen Wettbewerb zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wäre ein nicht zulässiger proforma-Wettbewerb zu keinem wirtschaftlicheren Ergebnis führen und ist ferner unzulässig. Denn ein Wettbewerb würde suggeriert, obwohl de facto kein Raum für einen solchen besteht (VgV/UVgO-Kommentar, Müller-Wrede, 2017, Rd.Nr. 131)
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Hinblick auf die bevorstehende Ausschreibung darf der Preis eines Wettbewerbers für diese Leistung nicht bekannt werden, da dies den Wettbewerb verfälschen könnte.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Hinblick auf die bevorstehende Ausschreibung darf der Preis eines Wettbewerbers für diese Leistung nicht bekannt werden, da dies den Wettbewerb verfälschen könnte.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 86-26 (200)
Titel: Nachtragsvereinbarung über die interimsweise Fortführung des Vertrages über Laborleistungen mit der Vergabenummer 32-19 (200)
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 26/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung darf der Preis eines Wettbewerbers nicht bekannt werden, da dies im Rahmen der Ausschreibung zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung darf der Preis eines Wettbewerbers nicht bekannt werden, da dies im Rahmen der Ausschreibung zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
Registrierungsnummer: 992-80316-75
Postanschrift: Warener Straße 7
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12683
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03056811850
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 274822169
Postanschrift: Sylter Str. 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 - 405026596
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 690eb25d-9cc7-42fd-b155-bc45a9c64439 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 12:20:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643376-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026