1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionsvergabe Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
Beschreibung: Die zm ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die zm umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Herstellung, den Druck und den Versand der zm als Printversion und des ePapers. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungsanforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie das zur Produktion erforderliche Redaktionssystem und die technische Betreuung auch für zm Print / ePaper.
Kennung des Verfahrens: 11137912-d206-4c15-a4e9-b7ae635d78e9
Interne Kennung: 2026-0034
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 22211000 Fachzeitschriften
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 35 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y27MPPZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Konzessionsvergabe Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
Beschreibung: Die zm ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die zm umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Herstellung, den Druck und den Versand der zm als Printversion und des ePapers. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungsanforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie das zur Produktion erforderliche Redaktionssystem und die technische Betreuung auch für zm Print / ePaper. Die Konzessionsgeber beabsichtigen die Vergabe einer Konzession auf Grundlage der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwürfe (s. C.1 bis C.4) und nach Maßgabe der ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsmerkmale und -anforderungen (s. B.1 und B.2).
Interne Kennung: 2026-0034
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 22211000 Fachzeitschriften
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dieser Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2030. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zwölf Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung dieses Vertrages bewirkt auch die Kündigung des zm-online-Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotene Zusatzvergütung
Beschreibung: Mit dem Kriterium "Angebotene Zusatzvergütung" wird die vom Bieter den Konzessionsgebern angebotene variable Zusatzvergütung bewertet (s. § 6 Abs. 3 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Die variable Zusatzvergütung ist eine prozentuale Beteiligung der Konzessionsgeber an den Gesamterlösen des Konzessionsnehmers aus der Zeitschrift zm und dem Webportal zm-online im Sinne einer Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg (s. § 6 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Der Bieter, der die höchste variable Zusatzvergütung in Prozent anbietet, erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zum preislich besten Angebot nach Maßgabe der folgenden Berechnungsformel bewertet: 100 x Zusatzvergütung des jeweiligen Bieters / höchste Zusatzvergütung. Die ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine volle Punktzahl gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ePaper zm
Beschreibung: Mit dem Kriterium "ePaper zm" bewerten die Konzessionsgeber die vom Bieter angebotene Gestaltung, technische Features und Bereitstellung. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Konzept für ein zeitgemäßes und funktional hochwertiges ePaper zm mitsamt einem Vorschlag für die Weiterentwicklung auf Grundlage der bestehenden Gestaltung des PDFs des Printprodukts der zm hin zu einem zeitgemäßen und konkurrenzfähigen ePaper binnen zwei Jahren ein. Die Bieter legen in ihrem Konzept das Design und die Programmierung des ePapers dar und beschreiben dessen Nutzungslogik einschließlich der verschiedenen Rubriken (News, CME, Archiv, Termine, Inserate, Markt sowie den Unterrubriken). Zudem soll der technische Betrieb (Hosting, Funktions- und Sicherheitsupdates, Betreuung der Konzessionsgeber) erläutert werden. Die Bieter legen darüber hinaus ein Konzept für einen modernen, konkurrenzfähigen Online-Stellenmarkt vor. Das Konzept für das ePaper soll einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Das Konzept samt Vorschlägen zur Weiterentwicklung des PDFs des Printprodukts der zm wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Insbesondere das Layout überzeugt mit einer hohen Funktionalität und sehr benutzerfreundlichen Nutzungslogik. Zudem ist eine eindeutige Markenzugehörigkeit zur zm erkennbar. Auch die technischen Erläuterungen versprechen einen qualitativ hochwertigen Betrieb. Funktions- und Sicherheitsupdates werden regelmäßig aufgespielt. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung zeigen ein großes Potenzial auf. 5 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist mit gewissen Einschränkungen funktional und die Nutzungslogik plausibel. Eine Markenzugehörigkeit zur zm ist erkennbar. Der technische Betrieb wird zufriedenstellend erläutert. 0 Punkte Das Betriebskonzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber nur eine mindere Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist wenig funktional und die Nutzungslogik schwer nachvollziehbar. Die Markenzugehörigkeit zur zm ist nicht ausreichend erkennbar. Der technische Betrieb wird nicht hinreichend erläutert. Die Konzessionsgeber behalten sich vor, auch Zwischenpunkte zu vergeben. Maximal können für das Kriterium "ePaper zm" 10 Punkte erzielt werden. Die er-reichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung des Teams
Beschreibung: Für die Bewertung des Kriteriums "Berufserfahrung des Teams" werden die Zusammensetzung des Teams, die nachgewiesene Erfahrung und beruflichen Werdegänge berücksichtigt. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Personalkonzept ein, in dem die zur Ausführung der Konzession in den jeweiligen Organisationseinheiten vorgesehenen Mitarbeitenden vorgestellt werden. Das Personalkonzept soll einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Bewertet wird sowohl die rein zeitliche als auch die fachliche Berufserfahrung des vorgesehenen Personals nach Maßgabe der Tabelle gem. Anlage A Bewerbungsbedingungen, Ziffer 11.3.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Redaktionssystem
Beschreibung: Mit dem Kriterium "Redaktionssystem" bewertet der Konzessionsgeber das vom Bieter angebotene Redaktionssystem. Dieses muss bei mehreren Zeitschriftenproduktionen im deutschsprachigen Raum zum Einsatz kommen. Der Bieter hat zudem auf max. 2 DIN A 4 Seiten anzugeben, wie und mit welcher Expertise (inhouse / extern) er das CMS gemäß State of the art regelmäßig weiterentwickelt. Für die Bewertung nutzt der Konzessionsgeber den mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Demo-Zugang (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2). Das Redaktionssystem sowie das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern des Redaktionssystems wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. Es überzeugt mit einer hohen Funktionalität und übererfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber. Die verwendete Version des Redaktionssystems ist nicht älter als zwei Jahre. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 5 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. Es ist mit gewissen Einschränkungen funktional und erfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber in ausreichendem Maße. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine befriedigende Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 0 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Es ist wenig funktional und umständlich zu bedienen. Die Anforderungen der Konzessionsgeber werden nur mangelhaft erfüllt. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern ist nicht aussagekräftig und führt zu einer verzögerten oder mangelhaften Umsetzung gewünschter Änderungen. Maximal können für das Kriterium "Redaktionssystem" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte) Stehen die geforderten Leistungsmerkmale des Redaktionssystems nicht zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebots (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitschrift zm
Beschreibung: Mit dem Kriterium "Zeitschrift zm" bewertet der Konzessionsgeber die vom Bieter vorgeschlagene Weiterentwicklung der Gestaltung der Zeitschrift zm. Hierzu skizzieren die Bieter auf maximal 8 DIN A4-Seiten einen Perspektivvorschlag für einen möglichen Refresh der Zeitschrift ab dem Jahr 2028. Darin werden auf Grundlage des bestehenden Layouts Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Gestaltung allgemein und einzelner Gestaltungselemente unterbreitet - auch mit dem Ziel, neue Elemente und Darstellungsformen grafisch um-zusetzen. Dabei werden der eindeutigen Wiedererkennbarkeit der zm und deren Seriosität (Wissenschaftlichkeit, Standesblatt) oberste Priorität eingeräumt. Der Perspektivvorschlag wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. 5 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. 0 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Maximal können für das Kriterium "Zeitschrift zm" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR)
Registrierungsnummer: DE123480489
Postanschrift: Behrenstraße 42
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49302801790
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5a3e406-5755-4e96-a136-4ae5e1bd7818 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2026 14:55:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 641708-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2026