Deutschland – Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten – Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn

642535-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten – Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn
OJ S 180/2026 17/09/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn
Beschreibung: Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn
Kennung des Verfahrens: c8e0a9bb-5ef7-4a1a-8c67-b0405c6735a7
Interne Kennung: BEK-2026-0029
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn
Beschreibung: Erneuerung Rahmenvertrag Wartung AFZS Bus und Straßenbahn
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerung maximal 3 Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die beabsichtigte Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO. Die folgenden Gründe nach § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO liegen vor: Direktvergabe wegen fehlendem Wettbewerb aus technischen Gründen - techn. Alleinstellungsmerkmale Bei der Einführung des AFZ-Systems fand eine Ausschreibung statt, bei welcher sich mehrere Firmen bewarben. Teil der Ausschreibung war ein Proof-of-Concept für das Messgerät. Die besten drei Bieter jedes Loses mussten in einem festgelegtem 6-wöchigen Testbetrieb beweisen, dass sie die geforderten Qualitätskriterien in Form eines Zertifikates erfüllen. Der Matrix-Sensor der Firma iris-GmbH infrared & intelligent sensors konnte als einziger diesen Beweis erbringen, andere Sensoren/Messgeräte erfüllten die Kriterien zur Einhaltung der Zählgenauigkeit nicht. Infolgedessen ist in allen Zählfahrzeugen (ca. 670 Busse und 127 Straßenbahnen) der BVG das Automatische Fahrgastzählsystem (AFZS) mit Sensorik der Firma iris-GmbH infrared & intelligent sensors (Hersteller von Hard- und Software) ausgerüstet. Nach der Gewährleistungsphase schloss sich ein Wartungsvertrag mit Firma infrared & intelligent sensors an. Der Wartungsvertrag läuft am 31.12.2026 aus und muss erneuert werden. Die zur Sicherstellung des Betriebs erforderlichen Wartungsleistungen (insb. Firmware-Updates, Konfigurationsanpassungen, Systemintegration) können aus technischen und urheberrechtlichen Gründen ausschließlich durch die Fa. iris-GmbH infrared & intelligent sensors erbracht werden. Hier sind insbesondere folgende Punkte entscheidend, die eine vollständig sachgemäße Wartung durch Dritte technisch ausschließen: - proprietäre Firmware der Sensoren mit z.T. nicht offengelegten Update- und Diagnoseverfahren - interne Debug- und Logschnittstellen mit beschränkter Zugriffssteuerung - werkseitige Verschlüsselungs- und Sicherheitsmechanismen zum Schutz vor Manipulation und unbefugtem Zugriff - ein vollständiger Zugang zu den Komponenten sowie deren fachgerechte Wartung erfordert exklusives Know-how und spezielle Werkzeuge, die nicht an Dritte lizenziert oder offengelegt werden Zusammenfassung Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO liegen vor. Aus diesem Grund plant die Vergabestelle, diesen Wartungsvertrag direkt an die Fa. iris-GmbH infrared & intelligent sensors zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: iris-GmbH infrared & intelligent sensors
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: iris-GmbH infrared & intelligent sensors
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 137228225
Postanschrift: Schnellerstraße 1-5
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12439
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96fa91f3-6db1-4a18-b025-2e1af51eb3bf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2026 10:46:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 642535-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2026