5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr - höchstens aber bis 30.06.2031 - einseitig zu verlängern. 1. Fortführungsoption: 01.07.2027 bis 30.06.2028 2. Fortführungsoption: 01.07.2028 bis 30.06.2029 3. Fortführungsoption: 01.07.2029 bis 30.06.2030 4. Fortführungsoption: 01.07.2030 bis 30.06.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prüfungsvorgehen
Beschreibung: -Beurteilung und Analyse unternehmensinterner Systeme und Prozesse (IKS) - vorzugswürdig mit IT-gestützten Prüfungshandlungen -Datenanalyse für automatisierte Prüfungshandlungen zur Entlastung der BVG - Wie das Prüfungsvorgehen die Risiken berücksichtigt und beurteilt, Ermessenspielräume, Schätzungen und Themen mit Compliance Bezug-Zentrale Organisation / Dokumentenaustausch und Kommunikation zum Prüfungsfortschritt siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Risiken der BVG AöR
Beschreibung: Darstellung und Erörterung der wesentlichen Risiken, die Schwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung bilden. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Risiken der Verbundenen Unternehmen
Beschreibung: Darstellung der spezifischen Risiken bei den Verbundenen Unternehmen der BVG AöR. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prüfungsschwerpunkte
Beschreibung: Darstellung, welche wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den zuvor benannten wesentlichen Risiken für die BVG AöR, ihre verbundenen Unternehmen und des BVG Konzerns ergeben. Es sind zehn spezifische Schwerpunkte zu benennen und zu erläutern. In den Darstellungen soll Bezug auf ggf. relevante Bilanz- und GuV-Positionen sowie die verschiedenen Prüfungsziele (Vollständigkeit, Existenz, Genauigkeit, Bewertung, Rechtlicher Besitz, Ausweis) genommen werden. siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prüfphasen
Beschreibung: Darstellung der erforderlichen Maßnahmen in den Prüfphasen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergänzend zu den vorgegebenen Schritten durch die BVG AöR im Musterterminplan aufzuzeigen. siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen
Beschreibung: Umfang der Prüfungstätigkeit für die jeweiligen Prüfphasen in Stunden Dabei ist eine Aufteilung auf die verfügbaren Mitarbeiter*innen vorzunehmen siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Planung
Beschreibung: Darstellung der geplanten Stundenanzahl für die zu erbringenden Prüfungsleistungen für die BVG AöR und ihre Tochtergesellschaften siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatz und Rollenmanagement
Beschreibung: Konzeptionelle Darzustellung, wie das Personal zur Leistungserbringung eingesetzt wird. Die Darstellungen sollen mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten: -Vorstellung des Prüfungsteams (bestehend aus den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsleitungsmitgliedern) -Benennung der Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder (Rollenmanagement/ Aufgabenteilung im Personaleinsatz) -Aufstellung der wesentlichen Themenbereiche, die durch den Einsatz von Spezialisten abgedeckt werden (bspw. Steuern, IT, Vergaberecht) -Umgang mit Auftragsspitzen in der Personalplanung siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotspräsentation - Projektteam
Beschreibung: Gegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen. siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik
Beschreibung: Darstellung des aufgezeigten Prüfungsvorgehen unter konkreter Darlegung der Arbeitsmethodik siehe Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 1. Angebotspreis Jahresabschlussprüfung (Gewichtung: 25%) 2. Angebotspreis Sonstige Beratungen (Gewichtung: 5%) 3. Option: Angebotspreis Prüfung CSRD (Gewichtung: 10%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)