2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Reha-Zentrum Bad Salzuflen
Stadt: Bad Salzuflen
Postleitzahl: 32105
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen je Los: - Angebot/Leistungsverzeichnis je Los vollständig elektronisch über das Bietercockpit einzureichen, vgl. Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen je Los gemäß 48 VgV inkl. Haftpflichtversicherung (siehe Anlage) -Eigenerklärung Russland je Los (im Leistungsverzeichnis enthalten) -Zur Eignungsprüfung: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im ausgeschriebenen Umfang geben Sie bitte mindestens 3 vergleichbare Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) in Bezug auf Wäschepflege von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder vergleichbaren Einrichtungen an. (siehe Anlage) - Bereits bestehende Kooperationsvereinbarungen für die Versorgungssicherheit (entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Pkt. 9; wenn vorhanden) - Los 1 und 4 gültiges bietereigenes Zertifikat DIN EN ISO 9001 - Gütezeichen RAL-GZ992/3 in seiner jeweils gültigen Fassung für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben - Gütezeichen RAL-GZ992/2 in seiner jeweils gültigen Fassung für Krankenhauswäsche - Gütezeichen RAL-GZ992/1 in seiner jeweils gültigen Fassung für Haushalt und Objektwäsche Das Gütezeichen ist für die zuständige Niederlassung des Auftragnehmers nachzuweisen. Besitzen die Zertifikate (DIN EN ISO 9001 und RAL-GZ992/1-3) bei Angebotsabgabe nur noch eine Gültigkeit von 3 Monaten oder weniger, ist der Nachweis (Bescheinigung der zuständigen Zertifizierungsstelle) zu erbringen, dass ein Wiederholungsaudit beantragt bzw. mit der Auditierung begonnen wurde. Nach Erhalt des entsprechenden Zertifikates ist dieses unaufgefordert vorzulegen. Der Nachweis über die geforderten Zertifizierungen ist je Los zu erbringen. -Sicherheitsdatenblätter aller bei der Wäschebearbeitung zum Einsatz kommenden Mittel je Los - Nachweis der optionalen Objektbesichtigung (der Nachweis ist nur bei durchgeführter Besichtigung dem Angebot beizulegen) Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind einzureichen: - Handelsregisterauszug des Bieters (nicht älter als 12 Monate) - Handelsregisterauszug des Bieters und sämtlicher Kapitalgesellschaften, die unmittelbar bzw. über Beteiligungsverhältnisse zur Ausübung der Geschäftsführung des Bieters berechtigt sind (nicht älter als 12 Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (bei nachgewiesener Nichtausstellung durch das Finanzamt ist auch eine Erklärung des Steuerberaters zulässig) (nicht älter als 12 Monate) - Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialbeiträge (nicht älter als 12 Monate) -Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (nicht älter als 12 Monate) Zum Vertragsbeginn einzureichen: - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung je Los nicht älter als 12 Monate (weitere Hinweise einschließlich geforderter Deckungssummen siehe Anlage Eigenerklä-rung mit Haftpflicht gem. § 48 VgV) - Kooperationsvereinbarungen für die Versorgungssicherheit je Los (entsprechend den Vor-gaben der Leistungsbeschreibung Pkt. 9, für den Fall, dass noch keine Kooperationsverein-barungen abgeschlossen worden sind) Der Bieter hat die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck von den vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten am Vertragsobjekt (je Los) zu verschaffen. Los 1: Die Vor-Ort-Besichtigung findet vom 21.09.2026 bis 30.09.2026 statt. Zur Terminkoordinierung muss die Anmeldung zur Objektbesichtigung bis spätestens 18.09.2026 (12:00 Uhr) erfolgen. Los 2: Die Vor-Ort-Besichtigung findet vom 15.09.2026 bis 25.09.2026 statt. Zur Terminkoordinierung muss die Anmeldung zur Objektbesichtigung bis spätestens 18.09.2026 (12:00 Uhr) erfolgen. Los 3: Die Vor-Ort-Besichtigung findet vom 21.09.2026 bis 25.09.2026 statt. Zur Terminkoordinierung muss die Anmeldung zur Objektbesichtigung bis spätestens 18.09.2026 (12:00 Uhr) erfolgen. Los 4: Die Vor-Ort-Besichtigung findet vom 16.09.2026 bis 30.09.2026 statt. Zur Terminkoordinierung muss die Anmeldung zur Objektbesichtigung bis spätestens 18.09.2026 (10:00 Uhr) erfolgen. Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform bis zum 02.10.2026 einzureichen. Eine schriftliche Auskunftserteilung hierzu erfolgt bis zum 06.10.2026.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Betrug: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB) und § 57 VgV