See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wäscheausgabesystem
Beschreibung: Erweiterung des UKE Wäscheausgabesystems
Kennung des Verfahrens: 7df65c75-2027-4a26-9788-2120bc2cc78d
Interne Kennung: VV0446-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42965110 Lagersystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPM8WL#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Wäscheausgabesystem
Beschreibung: Das bestehende Wäscheausgabesystem des UKE soll auf ein weiteres Gebäude erweitert werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42965110 Lagersystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Das UKE will ein weiteres Gebäude mit einem digitalisierten Wäscheausgabesystem ausstatten. Es handelt sich um eine teilweise Erweiterung der bereits vom zu beauftragenden Unternehmen erbrachten Leistungen. Es werden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die zur teilweisen Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft und implementiert werden müsste. Dies würde aus folgenden Gründen unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen: Es handelt sich bei der Lieferleistung um ein Gesamtsystem bestehend aus Hardware und Software sowie Dienstleistungen die zwingend vom jeweiligen Hersteller des Systems erbracht werden müssen. Bei Einsatz eines anderen Herstellers müssten die bestehenden Integrationen des Wäscheausgabesystems durch zusätzliche Schnittstellen bzw. technische Anpassungen abgebildet werden. Insbesondere müssten mehrere Drittsysteme und das bestehende System dauerhaft miteinander kommunizieren und relevante Daten zu Mitarbeitenden, Berechtigungen und Wäschekontingenten synchron halten. Eine Parallelbetrieb zweier unterschiedlicher Anbieter würde daher unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen, insbesondere aus Gründen der Kontingentierung. Zudem wird im UKE ein Kartenverwaltungssystem eingesetzt welches eine besondere technische Abhängigkeit bei der Verwaltung der Wäschekontingente darstellt, da dies keine weiteren programmierbaren Segmente für eine weiteres Wäscheausgabesystem eines anderen Herstellers zur Verfügung stellen kann. Bei Implementierung des zusätzlichen Systems müsste durch den Auftraggeber und die Auftragnehmer sichergestellt werden, dass Entnahmen und Rückgaben von Kleidung systemübergreifend korrekt verarbeitet und die jeweiligen Wäschekontingente ohne zeitliche Verzögerung aktualisiert werden, da es auf dem UKE Campus zu Kreuzabwürfen von Wäsche in die verschiedenen Systeme kommen kann und dann die sekundengenaue Aktualisierung der Nutzerkontingente gewährleistet sein muss. Die Voraussetzungen für ein teilweise Erweiterung des bestehenden Wäscheausgabesystems gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV liegen folglich vor. Das bestehende System wurde mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb beschafft.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KEBA Handover Automation Germany GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2027A0
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VV056-26
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/09/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Registrierungsnummer: 02000000-BUKE000001-019
Postanschrift: Martinistr. 52
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 40741055921
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 404282323080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KEBA Handover Automation Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE141169813
Stadt: Oberlungwitz
Postleitzahl: 09353
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ae21109-87f1-46d3-8d00-7920656eb78d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/09/2026 15:20:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 618598-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/09/2026