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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung des Höchstwertes der Baurahmenvereinbarung Charlottenburg mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH auf 140 Mio. EUR sowie Abruf von u.a. Beschleunigungsleistungen.
Beschreibung: Die Vergabestelle hat am 25.11.2024 eine Rahmenvereinbarung mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH mit einem Höchstwert von max. 68,8 Mio. EUR abgeschlossenen (EU 741678-2024). Die Rahmenvereinbarung (RV) umfasst Rückbau- und Spezialtiefbauleistungen im Zusammenhang mit den Neubau- und Infrastrukturprojekten zum Kohleausstieg am Transformationsstandort HKW Charlottenburg der Auftraggeberin durch einen ausführenden Auftragnehmer. Es ist bereits ein Großteil der vorgesehenen Leistungen der Rahmenvereinbarungen durch die Auftraggeberin abgerufen. Im Verlauf der Vertragsdurchführung hat sich gezeigt, dass zur Erreichung der bereits vertraglich vereinbarten Projektziele zusätzliche, geänderte sowie beschleunigende Maßnahmen erforderlich sind. Die betreffenden Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den ursprünglich beauftragten Leistungen und dienen deren vollständiger und fristgerechter Realisierung. Die Änderung führt nicht zu einer Erweiterung des Auftragsgegenstandes um neue Bauvorhaben. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung bleibt unverändert. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Fortführung und Umsetzung der bereits ausgeschriebenen und vergebenen Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen, baubetrieblichen und terminlichen Anforderungen des Projekts. Die Parteien haben dies in unterschiedlichen Nachträgen zum Rahmenvertrag realisiert, insbesondere einen Nachtrag zur Erhöhung des Höchstwertes der Rahmenvereinbarung von bisher 68,8 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro netto (Schätzwert) (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026). Weiterhin wurde - ohne Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages - eine Beschleunigungsvereinbarung inklusive neuer, verbindlicher Termine geschlossen, in deren Zuge ebenfalls diverse, bis dahin noch offene Nachträge des Auftragnehmers abschließend geregelt sowie bestehende Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung von Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK), Baustelleneinrichtung (BE) sowie Kosten für Health and Safety (HS) bei Zusatz- und Änderungsleistungen vertraglich präzisiert werden. (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026).
Kennung des Verfahrens: a6c188f8-6fd1-44c9-9914-ed0c70adbc1e
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 45251000 Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung des Höchstwertes der Baurahmenvereinbarung Charlottenburg mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH auf 140 Mio. EUR sowie Abruf von u.a. Beschleunigungsleistungen
Beschreibung: Erweiterung des Höchstwertes des Hauptauftrages Bau-Rahmenvereinbarung Charlottenburg
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle hat am 25.11.2024 eine Rahmenvereinbarung mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH mit einem Höchstwert von max. 68,8 Mio. EUR abgeschlossenen (EU 741678-2024). Die Rahmenvereinbarung (RV) umfasst Rückbau- und Spezialtiefbauleistungen im Zusammenhang mit den Neubau- und Infrastrukturprojekten zum Kohleausstieg am Transformationsstandort HKW Charlottenburg der Auftraggeberin durch einen ausführenden Auftragnehmer. Es ist bereits ein Großteil der vorgesehenen Leistungen der Rahmenvereinbarungen durch die Auftraggeberin abgerufen. Im Verlauf der Vertragsdurchführung hat sich gezeigt, dass zur Erreichung der bereits vertraglich vereinbarten Projektziele zusätzliche, geänderte sowie beschleunigende Maßnahmen erforderlich sind. Die betreffenden Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den ursprünglich beauftragten Leistungen und dienen deren vollständiger und fristgerechter Realisierung. Die Änderung führt nicht zu einer Erweiterung des Auftragsgegenstandes um neue Bauvorhaben. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung bleibt unverändert. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Fortführung und Umsetzung der bereits ausgeschriebenen und vergebenen Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen, baubetrieblichen und terminlichen Anforderungen des Projekts. Die Parteien haben dies in unterschiedlichen Nachträgen zum Rahmenvertrag realisiert, insbesondere einen Nachtrag zur Erhöhung des Höchstwertes der Rahmenvereinbarung von bisher 68,8 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro netto (Schätzwert) (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026). Weiterhin wurde - ohne Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages - eine Beschleunigungsvereinbarung inklusive neuer, verbindlicher Termine geschlossen, in deren Zuge ebenfalls diverse, bis dahin noch offene Nachträge des Auftragnehmers abschließend geregelt sowie bestehende Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung von Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK), Baustelleneinrichtung (BE) sowie Kosten für Health and Safety (HS) bei Zusatz- und Änderungsleistungen vertraglich präzisiert werden. (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026). Die zusätzlichen Leistungen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur durch den bisherigen Auftragnehmer erbracht werden (§ 132 Abs.2 Nr. 2 a) und b) GWB). Die Leistungen stehen in einem engen funktionalen, technischen und organisatorischen Zusammenhang mit den bereits ausgeführten bzw. laufenden Leistungen der Rahmenvereinbarung. Ein Wechsel des Auftragnehmers oder die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde erhebliche technische, betriebliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen. Insbesondere bestehen aufgrund der räumlich begrenzten Baustellensituation innerhalb eines im Betrieb befindlichen Kraftwerksstandortes erhebliche Anforderungen an die Baustellenlogistik, Arbeitskoordination und Sicherheitsorganisation. Es besteht das Risiko einer Überlastung der Verkehrssituation innerhalb des Kraftwerkgeländes sowie der Zufahrtsstraßen. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand, Risiken bei der Leistungserbringung, Effizienzverlusten, Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzungsproblemen sowie erheblichen Terminrisiken führen. Darüber hinaus betreffen die erforderlichen Maßnahmen teilweise bereits ausgeführte oder laufende Leistungen, deren Änderung oder Beschleunigung sachgerecht nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden kann. Eine erneute Vergabe der betreffenden Leistungen würde zu erheblichen Verzögerungen des Gesamtprojekts führen. Die Leistungen bilden wesentliche Voraussetzungen für nachfolgende Gewerke und für die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen am Standort. Verzögerungen würden daher erhebliche Folgewirkungen für den Gesamtterminplan auslösen. Die Anpassung des Höchstwertes gewährleistet die Fortführung der bereits begonnenen Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer unter Wahrung der technischen Kontinuität und der Projektziele. Hinzukommen Risiken im Zusammenhang mit dem gesetzlich angeordneten Kohleausstieg sowie dem Verlust von wirtschaftlich erheblichen KWK- Förderungen. Die mit der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen sind baulich zwingende Voraussetzung für den nachfolgenden Anlagenbauer der zu errichtenden GuD-KWK-Anlage. Bei einer Verzögerung der Bauleistungen hätten die Folgegewerke nicht rechtzeitig Baufreiheit und das Gesamtprojekt am Standort würde sich erheblich verzögern. Da der GuD-Neubau, dessen baulichen Voraussetzungen mit der Rahmenvereinbarung realisiert werden, Teil der Gesamtstrategie der Auftraggeberin und damit zwingend auch der Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Berlin mit Strom und Fernwärme dient, würden Verzögerungen am Standort Charlottenburg automatisch auch zu Verzögerungen an anderen Standorten führen. Beispielsweise könnten dann die Kohlebestandsanlagen am Standort Reuter West nicht fristgemäß abgeschaltet werden, da die GuD in Charlottenburg zukünftig einen Teil der Erzeugung der abzuschaltenden Kohleanlagen in Reuter West übernehmen soll. Bei Verzögerungen in Charlottenburg besteht das beträchtliche, zusätzliche Risiko, dass für die Altanlagen in Reuter ein Kohleverstromungsverbot ausgesprochen wird, bevor die Ersatzanlagen in Charlottenburg fertig gestellt sind. Sollte die Auftraggeberin dem Verbot nicht folgen können, drohte neben einem Zwangsgeld eine Geldbuße von bis zu 1 Mio. EUR. (§ 132 Abs.2 Nr.2 a) und b) GWB). Der zusätzliche Leistungs- und Beschleunigungsbedarf war für die Auftraggeberin bei Abschluss der Rahmenvereinbarung trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar. Erst während der Umsetzung des Gesamtvorhabens stellte sich heraus, dass zur Sicherstellung der Projektziele und der Einhaltung der verbindlichen Realisierungs- und Inbetriebnahmetermine zusätzliche Anpassungs-, Änderungs- und Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich sind. Die daraus resultierenden Mehrleistungen ergeben sich aus den tatsächlichen Projekt-, Baugrund-, Logistik- und Ausführungsbedingungen sowie aus den Anforderungen an die Terminsteuerung eines komplexen Transformationsprojekts im laufenden Anlagenbetrieb. Beispielhaft sei das Auffinden einer nicht vorhersehbaren, erheblichen Mehrmenge an gefährlichem Abfall genannt. (§ 132 Abs.2 Nr.3 GWB). Die Änderung verändert den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Alternativen (Ausführung durch Wettbewerber etc.) wurden im Rahmen einer europaweiten Markterkundung geprüft, hätten aber das vorrangige Ziel der termingerechten Baufeldübergabe an die Nachfolgewerke nicht erreicht. Eine verspätete Baufeldübergabe würde zusätzlich zu den zuvor genannten Risiken automatisch zu berechtigen Behinderungsansprüchen der Nachfolgegewerke führen, die die Mehrkosten der hiesigen Höchstwerterweiterung- und Beschleunigungsvereinbarung voraussichtlich wesentlich überschreiten.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB); b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB); c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB); d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB); e) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 140 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Züblin Spezialtiefbau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 140 000 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Höchstwertes Baurahmenvereinbarung Charlottenburg sowie Abruf von u.a. Beschleunigungsleistungen
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/07/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 741678-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: Erweiterung Höchstwertes Baurahmenvereinbarung Charlottenburg sowie Abruf von u.a. Beschleunigungsleistungen
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Vergabestelle hat am 25.11.2024 eine Rahmenvereinbarung mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH mit einem Höchstwert von max. 68,8 Mio. EUR abgeschlossenen (EU 741678-2024). Die Rahmenvereinbarung (RV) umfasst Rückbau- und Spezialtiefbauleistungen im Zusammenhang mit den Neubau- und Infrastrukturprojekten zum Kohleausstieg am Transformationsstandort HKW Charlottenburg der Auftraggeberin durch einen ausführenden Auftragnehmer. Es ist bereits ein Großteil der vorgesehenen Leistungen der Rahmenvereinbarungen durch die Auftraggeberin abgerufen. Im Verlauf der Vertragsdurchführung hat sich gezeigt, dass zur Erreichung der bereits vertraglich vereinbarten Projektziele zusätzliche, geänderte sowie beschleunigende Maßnahmen erforderlich sind. Die betreffenden Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den ursprünglich beauftragten Leistungen und dienen deren vollständiger und fristgerechter Realisierung. Die Änderung führt nicht zu einer Erweiterung des Auftragsgegenstandes um neue Bauvorhaben. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung bleibt unverändert. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Fortführung und Umsetzung der bereits ausgeschriebenen und vergebenen Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen technischen, baubetrieblichen und terminlichen Anforderungen des Projekts. Die Parteien haben dies in unterschiedlichen Nachträgen zum Rahmenvertrag realisiert, insbesondere einen Nachtrag zur Erhöhung des Höchstwertes der Rahmenvereinbarung von bisher 68,8 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro netto (Schätzwert) (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026). Weiterhin wurde - ohne Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages - eine Beschleunigungsvereinbarung inklusive neuer, verbindlicher Termine geschlossen, in deren Zuge ebenfalls diverse, bis dahin noch offene Nachträge des Auftragnehmers abschließend geregelt sowie bestehende Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung von Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK), Baustelleneinrichtung (BE) sowie Kosten für Health and Safety (HS) bei Zusatz- und Änderungsleistungen vertraglich präzisiert werden. (1. Nachtrag zum Rahmenvertrag vom 07.07.2026).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die zusätzlichen Leistungen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur durch den bisherigen Auftragnehmer erbracht werden (§ 132 Abs.2 Nr. 2 a) und b) GWB). Die Leistungen stehen in einem engen funktionalen, technischen und organisatorischen Zusammenhang mit den bereits ausgeführten bzw. laufenden Leistungen der Rahmenvereinbarung. Ein Wechsel des Auftragnehmers oder die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde erhebliche technische, betriebliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen. Insbesondere bestehen aufgrund der räumlich begrenzten Baustellensituation innerhalb eines im Betrieb befindlichen Kraftwerksstandortes erhebliche Anforderungen an die Baustellenlogistik, Arbeitskoordination und Sicherheitsorganisation. Es besteht das Risiko einer Überlastung der Verkehrssituation innerhalb des Kraftwerkgeländes sowie der Zufahrtsstraßen. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand, Risiken bei der Leistungserbringung, Effizienzverlusten, Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzungsproblemen sowie erheblichen Terminrisiken führen. Darüber hinaus betreffen die erforderlichen Maßnahmen teilweise bereits ausgeführte oder laufende Leistungen, deren Änderung oder Beschleunigung sachgerecht nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden kann. Eine erneute Vergabe der betreffenden Leistungen würde zu erheblichen Verzögerungen des Gesamtprojekts führen. Die Leistungen bilden wesentliche Voraussetzungen für nachfolgende Gewerke und für die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen am Standort. Verzögerungen würden daher erhebliche Folgewirkungen für den Gesamtterminplan auslösen. Die Anpassung des Höchstwertes gewährleistet die Fortführung der bereits begonnenen Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer unter Wahrung der technischen Kontinuität und der Projektziele. Hinzukommen Risiken im Zusammenhang mit dem gesetzlich angeordneten Kohleausstieg sowie dem Verlust von wirtschaftlich erheblichen KWK- Förderungen. Die mit der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen sind baulich zwingende Voraussetzung für den nachfolgenden Anlagenbauer der zu errichtenden GuD-KWK-Anlage. Bei einer Verzögerung der Bauleistungen hätten die Folgegewerke nicht rechtzeitig Baufreiheit und das Gesamtprojekt am Standort würde sich erheblich verzögern. Da der GuD-Neubau, dessen baulichen Voraussetzungen mit der Rahmenvereinbarung realisiert werden, Teil der Gesamtstrategie der Auftraggeberin und damit zwingend auch der Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Berlin mit Strom und Fernwärme dient, würden Verzögerungen am Standort Charlottenburg automatisch auch zu Verzögerungen an anderen Standorten führen. Beispielsweise könnten dann die Kohlebestandsanlagen am Standort Reuter West nicht fristgemäß abgeschaltet werden, da die GuD in Charlottenburg zukünftig einen Teil der Erzeugung der abzuschaltenden Kohleanlagen in Reuter West übernehmen soll. Bei Verzögerungen in Charlottenburg besteht das beträchtliche, zusätzliche Risiko, dass für die Altanlagen in Reuter ein Kohleverstromungsverbot ausgesprochen wird, bevor die Ersatzanlagen in Charlottenburg fertig gestellt sind. Sollte die Auftraggeberin dem Verbot nicht folgen können, drohte neben einem Zwangsgeld eine Geldbuße von bis zu 1 Mio. EUR. (§ 132 Abs.2 Nr.2 a) und b) GWB). Der zusätzliche Leistungs- und Beschleunigungsbedarf war für die Auftraggeberin bei Abschluss der Rahmenvereinbarung trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar. Erst während der Umsetzung des Gesamtvorhabens stellte sich heraus, dass zur Sicherstellung der Projektziele und der Einhaltung der verbindlichen Realisierungs- und Inbetriebnahmetermine zusätzliche Anpassungs-, Änderungs- und Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich sind. Die daraus resultierenden Mehrleistungen ergeben sich aus den tatsächlichen Projekt-, Baugrund-, Logistik- und Ausführungsbedingungen sowie aus den Anforderungen an die Terminsteuerung eines komplexen Transformationsprojekts im laufenden Anlagenbetrieb. Beispielhaft sei das Auffinden einer nicht vorhersehbaren, erheblichen Mehrmenge an gefährlichem Abfall genannt. (§ 132 Abs.2 Nr.3 GWB). Die Änderung verändert den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags nicht. Alternativen (Ausführung durch Wettbewerber etc.) wurden im Rahmen einer europaweiten Markterkundung geprüft, hätten aber das vorrangige Ziel der termingerechten Baufeldübergabe an die Nachfolgewerke nicht erreicht. Eine verspätete Baufeldübergabe würde zusätzlich zu den zuvor genannten Risiken automatisch zu berechtigen Behinderungsansprüchen der Nachfolgegewerke führen, die die Mehrkosten der hiesigen Höchstwerterweiterung- und Beschleunigungsvereinbarung voraussichtlich wesentlich überschreiten.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Registrierungsnummer: 3c679aee-7065-41ff-8bad-a334ab54927b
Postanschrift: Hildegard Knef Platz 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
TED eSender
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Züblin Spezialtiefbau GmbH
Registrierungsnummer: d46d171d-8abc-4005-b74c-7d928e6a3869
Postanschrift: Bessemerstraße 42b
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 789599 11
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 703b6fc1-d9c5-4660-91ed-ff2438786251
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 789599 11
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b13d1a8-6437-4510-a323-e5323ccc52a0 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 12:28:42 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 602533-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026